Hallo,
angenommen in einem Mehrfamilienhaus ist um untersten Geschoß ist ein Gewerbe (bspw. Friseur) und oben sind Wohnungen. Da das Niveau des unteren Geschosses unterhalb des Kanals ist ist eine Hebeanlage eingebaut.
Angenommen die Hebeanlage wird durch unsachgemäße Entsorgung durch die Toilette (bspw. Binden, Putzlappen o. ä.) zerstört. Das ganze Objekt sei vermietet.
Kann der Vermieter den Mieter dafür haftbar machen? Im Beispielfall den Friseur.
Falls ja, macht es einen Unterschied. ob der Gewerbetreibende (Friseur) selbst oder evtl. einer seiner Kunden die Dinge in die Toilette geworfen hat?
Falls ja, würde dann eine Berufsthaftpflicht einspringen (vorausgesetzt Mietsachschäden gelten mitversichert)?
Wenn der Verursacher der Friseur ist, die Berufshaftpflicht?
Wenn der Verursacher ein namentlich bekannter Kunde ist, dessen Privathaftpflicht?
Wenn der Verursacher ein Angestellter ist, die Berufshaftpflicht?
Wenn der Verursacher ein unbekannter Kunde war, die Berufshaftpflicht?
Wir würdet Ihr den Fall sehen?
Schöne Grüße
Pitufino