Rohrverstopfung, Haftung

Hallo,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus ist um untersten Geschoß ist ein Gewerbe (bspw. Friseur) und oben sind Wohnungen. Da das Niveau des unteren Geschosses unterhalb des Kanals ist ist eine Hebeanlage eingebaut.

Angenommen die Hebeanlage wird durch unsachgemäße Entsorgung durch die Toilette (bspw. Binden, Putzlappen o. ä.) zerstört. Das ganze Objekt sei vermietet.

Kann der Vermieter den Mieter dafür haftbar machen? Im Beispielfall den Friseur.
Falls ja, macht es einen Unterschied. ob der Gewerbetreibende (Friseur) selbst oder evtl. einer seiner Kunden die Dinge in die Toilette geworfen hat?

Falls ja, würde dann eine Berufsthaftpflicht einspringen (vorausgesetzt Mietsachschäden gelten mitversichert)?
Wenn der Verursacher der Friseur ist, die Berufshaftpflicht?
Wenn der Verursacher ein namentlich bekannter Kunde ist, dessen Privathaftpflicht?
Wenn der Verursacher ein Angestellter ist, die Berufshaftpflicht?
Wenn der Verursacher ein unbekannter Kunde war, die Berufshaftpflicht?

Wir würdet Ihr den Fall sehen?

Schöne Grüße
Pitufino

Hallo,

ja man kann dafür jemanden haftbar machen, wenn man ihn sein Handeln nachweisen kann und diesr auch von den Umstand der Hebeanlage wusste. Einfach behaupten - du warst hilft da nicht.

Hallo!

Man muss den Verursacher benennen können.
Wie sollte das im Mietshaus gelingen ?

Aber mal angenommen, es gelingt, einen Verursacher zu ermitteln, der Fremdstoffe eingespült hat, die definitiv nicht ins Klo gespült werden dürfen.

Klar muss der dann haften.

Und ob ihm eine eigene Versicherung hilft, das wäre beim Mieter seine Haftpflicht, wäre abzuwarten. Vorsätzliche Taten wären nicht versichert. Und bei Hygieneartikeln oder Putzlappen(Altkleidern müsste man wohl von Vorsatz ausgehen.

Bei Gewerbebetrieb gibt’s vergleichbare Versicherungen.

Firma haftet für seine Angestellten. Ob der Firmeninhaber einen Angestellten persönlich haftbar machen könnte, mag sein. Bei Vorsatz bestimmt, bei normaler Fahrlässigkeit eher nicht.
Ein Kunde ? Es gibt also ein Kunden-WC im Frisörsalon ?
Auch da könnte der Frisör die Haftung weiterleiten an den Kunden. Theoretisch, weil Beweis hier nun aber wirklich gar nicht gelingen kann.

MfG
duck313

Hallo,

Und ob ihm eine eigene Versicherung hilft, das wäre beim
Mieter seine Haftpflicht, wäre abzuwarten. Vorsätzliche Taten
wären nicht versichert. Und bei Hygieneartikeln oder
Putzlappen(Altkleidern müsste man wohl von Vorsatz ausgehen.

auch wenn jemand etwas vorsätzlich in die Toilette wirft, heisst das noch lange nicht, dass er den Schaden an der Hebeanlage vorsätzlich herbeigeführt hat!!!

Davon abgesehen wird es aber wohl schwierig einen Verursacher zu ermitteln.

Gruß
tycoon