Guten Tag Community,
Dinge gibts, die gibts garnicht. Deswegen rein hypothetisch:
Ein Pärchen wohnt 6 Monate in einer Mietwohnung, aufgrund von
Nachwuchs kündigen sie das Mietverhältnis. Im Erdgeschoß des
Hauses ist ein Büro, sie selbst bewohnen das 1. OG. Die
Vermieter wohnen im 2. OG.
Eines Samstags noch in der Kündigungsfrist steht auf einmal
die Badewanne der Mieter voll Wasser. Es stellt sich heraus,
dass das Waschmaschinen-Abwasser der Vermieter in die
Badewanne der Mieter abgeflossen ist.
Hallo !
Das ist sehr sehr ungewöhnlich,fast nicht denkbar!
Es würde bedeuten,die Abwasser-Fallleitung durch die Etagen ist im Erdgeschoß verstopft und füllt sich langsam über alle Etagen auf.
Irgendwann ist der Wasserspiegel höher wie im Geruchverschluß der Badewanne. Dann steigt das Abwasser in der Wanne hoch,weil das einer der tiefsten Punkte in dieser Wohnung ist.
Der Vermieter geht von einem verstopften Badewannen-Siphon der
Mieter aus und versucht den Schaden mit einer halben Dose
Rohrfrei zu beheben. Es passiert nicht. Der Rohrreiniger wird
für Montags bestellt. Alles ist wieder gut.
Sagt dem VM mal,er sei nicht sehr helle. Wie kann eine Verstopfung in fremder Wohnung zu Rückstau im Fallstrang führen?
Zwei Wochen später Kommt der Vermieter zu den Mietern und
fragt, ob bei Ihnen Wasser in der Wohnung stehen würde. Es
steht kein Wasser in der Wohnung. Auf Nachfrage meint er, dass
in dem Büro unter der Wohnung ein Wasserschaden entstanden
ist.
Das wundert mich nicht,denn dort muß bei Fallrohrverstopfung ja aus den niedrigen Entwässerungsobjekten(WC,Dusche,ja selbst aus dem Waschbecken) Schmutzwasser herausgekommen sein!
Die Mieterin fragt, ob sie die Badewanne nun wieder nicht
benutzen darf. Vermieter meint, sie kann sie ruhig benutzen,
alles OK.
Ja,in der Wohnung war ja auch nie eine Verstopfung und die Fallleitung wurde doch hoffentlich gereinigt und geprüft.
Zum Übergabetermin der Wohnung (4 Wochen nach
Wasserschadensmeldung): Wohnung ist soweit OK, allerdings kann
die Kaution nicht gezahlt werden, da die Handwerkerarbeiten
erst mal durchgeführt werden müssen. Dazu muß erst die Wand
trocknen.
Kaution ist für Mieterschäden und sonstige Geldforderungen aus Rückständen. VM meint also tatsächlich,die Überschwemmungen seien auf Mieterfehlverhalten zurückzuführen ?
Die Mieter sind erstaunt. Sie sehen den Schaden nicht bei
sich. Fragen nach, da die Verstopfung sich ihrer Meinung nach
im Fallrohr befand. Der Vermieter meint die Verstopfung sei im
Syphon der Badewanne.
Das kann nicht sein. Denn dann würde das Badewasser nicht abfließen und sonst wäre nichts passiert !
Der Fehler wäre aufgefallen bei der Wannennutzung.
Fallrohr kann dabei nicht betroffen sein !
Die Mieter meinen, dass der Wasserschaden durch den
übermäßigen gebrauch von Rohrreiniger zustande kommt.
Was für ein Wasserschaden? Der im Büro im EG ?
Wenn man WC-Reiniger in Massen in den Geruchverschluß der Wanne gibt,dann kann es bei Kunststoffen passieren,sie werden durchgefressen,weil der Reiniger Hitze entwickelt.
Sollte dabei der Geruchverschluß(Siphon) unter der Wanne zerstört worden sein,lief dort Wasser aus bei Wannennutzung.
Das Wasser lief auf den Estrich und würde durch die Decke tropfen,also Wasserschaden an der Decke des Büros !
War das so ?
Schaden durch den VM,denn der hat die unsachgemäße Reinigung mit „Rohrfrei“ gemacht,oder etwa nicht ?
Desweiteren wurde den Mietern nicht mitgeteilt, dass der
Wasserschaden in dem Büro auf sie zurück zu führen sei.
Ja,weil der VM es mit seinen „Fachkenntnissen“ überhaupt nicht einordnen konnte und die Handwerker bei der Rohrreinigung wohl auch nicht.
Natürlich haben sie weiterhin die Badewanne benutzt.
Der Vermieter möchte den gesamten Schaden (Rohrreinigung,
Badewannenreparatur, Maler) von den Mietern erstattet
bekommen, was weit über die Kaution hinaus geht.
Bekommt man nur,wenn die Mieterschuld nachgewiesen ist. Sehe ich nach der Schilderung nicht.
Die Mieter sehen sich nicht in einem Punkt schuldig.
Was bleibt ihnen als nächster Schritt?
Sofort der Gang zum Rechtsanwalt?
Mieterverein? Geht das Rückwirkend?
Einige klärende Telefonate und Briefe brachten nichts. Der
Vermieter geht von einer „einseitig durchlässigen Verstopfung
durch Haare und Fett im Badewannen-Syphon“ aus.
Das kann nicht sein. Nochmal,wenn dort etwas verstopft gewesen wäre,beträfe es nur die Wanne selbst,es wäre aufgefallen,wenn es nicht abläuft. Dazu hast Du ja nichts gesagt.
Andere Wohnungen im OG oder EG können nicht betroffen sein !
Überlege doch mal. Das Fallrohr(100 mm Durchmesser) führt senkrecht durch alle Etagen. In Fußbodenhöhe sind seitlich die Einleitungen dran aus den Wohnungen. Alle Abwässer aus der Wohnung leiten über eigene Sammelleitungen dort ein,WC,Küche,Badewanne usw.
Wenn in einer Wohnung etwas verstopft ist,können die anderen im Haus weiter problemlos entwässern,ihre Abwässer laufen senkrecht an der Wohnung vorbei und sind nicht betroffen.
Ist aber die Fallleitung verstopft,dann können nach und nach alle im Haus betroffen sein,zuerst natürlich die unten,dort läuft es über.
Die oberen merken noch nichts ! Dann läuft es im 1.Stock auch aus der Dusche oder WC über. Im OG merkt man immer noch nichts ! usw…
Der VM hätte nur recht,wenn die Verstopfung im Fallrohr auf Eurer Einleitungshöhe gesteckt hätte und sie auch den Ablauf des OG versperrte,dann könnte Wasser vom OG in Eure Wohnung zurückgelangen.
Dann muß aber nachgewiesen werden,die dortige Verstopfung ist von Euch verursacht worden(schwierig!). Es hätte unbedingt auffallen müssen,bei jeder WC-Spülung müsste man den erschwerten Ablauf merken.
Nach zwei Spülungen käme es zurückgestaut !
Bei so einem Schadensbild gäbe es aber im EG keinerlei Schwierigkeiten mit dem Abfluß ,dort gäbe es keinen Rückstau !
Aber er spricht ja selbst vom Siphon der Wanne. Der kann zwar für den Wasserschaden an der Bürodecke verantwortlich sein,aber erst nach der rabiaten Reinigung des Siphons,der völlig unnötig war !
Der Rückstau des Waschmaschinen-Abwassers der OG-Wohnung in Eure Wanne ist NICHT mit einem verstopften Wannensiphon zu erklären !
Entschuldigt den langen Text,
es gibt Dinge, die gibt es nicht!
Herzlichen Dank für Denkanstöße
ev.
Mein Tipp,lass Dich beraten,es sieht ja nach Streifall aus,wenn der VM uneinsichtig ist.
Wenns so war,wie geschildert,dann halte ich Mieterverschulden für ausgeschlossen.
MfG
duck313