Rohrverstopfung - Wasserschaden

Guten Tag Community,

Dinge gibts, die gibts garnicht. Deswegen rein hypothetisch:

Ein Pärchen wohnt 6 Monate in einer Mietwohnung, aufgrund von Nachwuchs kündigen sie das Mietverhältnis. Im Erdgeschoß des Hauses ist ein Büro, sie selbst bewohnen das 1. OG. Die Vermieter wohnen im 2. OG.

Eines Samstags noch in der Kündigungsfrist steht auf einmal die Badewanne der Mieter voll Wasser. Es stellt sich heraus, dass das Waschmaschinen-Abwasser der Vermieter in die Badewanne der Mieter abgeflossen ist.

Der Vermieter geht von einem verstopften Badewannen-Siphon der Mieter aus und versucht den Schaden mit einer halben Dose Rohrfrei zu beheben. Es passiert nicht. Der Rohrreiniger wird für Montags bestellt. Alles ist wieder gut.

Zwei Wochen später Kommt der Vermieter zu den Mietern und fragt, ob bei Ihnen Wasser in der Wohnung stehen würde. Es steht kein Wasser in der Wohnung. Auf Nachfrage meint er, dass in dem Büro unter der Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist. Die Mieterin fragt, ob sie die Badewanne nun wieder nicht benutzen darf. Vermieter meint, sie kann sie ruhig benutzen, alles OK.

Zum Übergabetermin der Wohnung (4 Wochen nach Wasserschadensmeldung): Wohnung ist soweit OK, allerdings kann die Kaution nicht gezahlt werden, da die Handwerkerarbeiten erst mal durchgeführt werden müssen. Dazu muß erst die Wand trocknen.

Die Mieter sind erstaunt. Sie sehen den Schaden nicht bei sich. Fragen nach, da die Verstopfung sich ihrer Meinung nach im Fallrohr befand. Der Vermieter meint die Verstopfung sei im Syphon der Badewanne.

Die Mieter meinen, dass der Wasserschaden durch den übermäßigen gebrauch von Rohrreiniger zustande kommt.

Desweiteren wurde den Mietern nicht mitgeteilt, dass der Wasserschaden in dem Büro auf sie zurück zu führen sei. Natürlich haben sie weiterhin die Badewanne benutzt.

Der Vermieter möchte den gesamten Schaden (Rohrreinigung, Badewannenreparatur, Maler) von den Mietern erstattet bekommen, was weit über die Kaution hinaus geht.

Die Mieter sehen sich nicht in einem Punkt schuldig.

Was bleibt ihnen als nächster Schritt?
Sofort der Gang zum Rechtsanwalt?
Mieterverein? Geht das Rückwirkend?

Einige klärende Telefonate und Briefe brachten nichts. Der Vermieter geht von einer „einseitig durchlässigen Verstopfung durch Haare und Fett im Badewannen-Syphon“ aus.

Entschuldigt den langen Text,
es gibt Dinge, die gibt es nicht!

Herzlichen Dank für Denkanstöße

ev.

Hallo,

Was bleibt ihnen als nächster Schritt?

Meldung an die Privathaftpflichtversicherung. Wenn noch nicht geschehen/vorhanden ebenso an die Gebäudeversicherung!

Sofort der Gang zum Rechtsanwalt?

Ist in den Ver. schon mit eingebaut!

Mieterverein?

Spar das Geld und gehe Eis essen!

Geht das Rückwirkend?

Ja!

Und die Kaution ist nicht für ne Reparatur an verstopften Ableitungen gedacht!
Frist setzen (wenn sowas möglich ist/wäre?) zur Zahlung.

VG René

Guten Tag Community,

Dinge gibts, die gibts garnicht. Deswegen rein hypothetisch:

Ein Pärchen wohnt 6 Monate in einer Mietwohnung, aufgrund von
Nachwuchs kündigen sie das Mietverhältnis. Im Erdgeschoß des
Hauses ist ein Büro, sie selbst bewohnen das 1. OG. Die
Vermieter wohnen im 2. OG.

Eines Samstags noch in der Kündigungsfrist steht auf einmal
die Badewanne der Mieter voll Wasser. Es stellt sich heraus,
dass das Waschmaschinen-Abwasser der Vermieter in die
Badewanne der Mieter abgeflossen ist.

Hallo !

Das ist sehr sehr ungewöhnlich,fast nicht denkbar!
Es würde bedeuten,die Abwasser-Fallleitung durch die Etagen ist im Erdgeschoß verstopft und füllt sich langsam über alle Etagen auf.
Irgendwann ist der Wasserspiegel höher wie im Geruchverschluß der Badewanne. Dann steigt das Abwasser in der Wanne hoch,weil das einer der tiefsten Punkte in dieser Wohnung ist.

Der Vermieter geht von einem verstopften Badewannen-Siphon der
Mieter aus und versucht den Schaden mit einer halben Dose
Rohrfrei zu beheben. Es passiert nicht. Der Rohrreiniger wird
für Montags bestellt. Alles ist wieder gut.

Sagt dem VM mal,er sei nicht sehr helle. Wie kann eine Verstopfung in fremder Wohnung zu Rückstau im Fallstrang führen?

Zwei Wochen später Kommt der Vermieter zu den Mietern und
fragt, ob bei Ihnen Wasser in der Wohnung stehen würde. Es
steht kein Wasser in der Wohnung. Auf Nachfrage meint er, dass
in dem Büro unter der Wohnung ein Wasserschaden entstanden
ist.

Das wundert mich nicht,denn dort muß bei Fallrohrverstopfung ja aus den niedrigen Entwässerungsobjekten(WC,Dusche,ja selbst aus dem Waschbecken) Schmutzwasser herausgekommen sein!

Die Mieterin fragt, ob sie die Badewanne nun wieder nicht
benutzen darf. Vermieter meint, sie kann sie ruhig benutzen,
alles OK.

Ja,in der Wohnung war ja auch nie eine Verstopfung und die Fallleitung wurde doch hoffentlich gereinigt und geprüft.

Zum Übergabetermin der Wohnung (4 Wochen nach
Wasserschadensmeldung): Wohnung ist soweit OK, allerdings kann
die Kaution nicht gezahlt werden, da die Handwerkerarbeiten
erst mal durchgeführt werden müssen. Dazu muß erst die Wand
trocknen.

Kaution ist für Mieterschäden und sonstige Geldforderungen aus Rückständen. VM meint also tatsächlich,die Überschwemmungen seien auf Mieterfehlverhalten zurückzuführen ?

Die Mieter sind erstaunt. Sie sehen den Schaden nicht bei
sich. Fragen nach, da die Verstopfung sich ihrer Meinung nach
im Fallrohr befand. Der Vermieter meint die Verstopfung sei im
Syphon der Badewanne.

Das kann nicht sein. Denn dann würde das Badewasser nicht abfließen und sonst wäre nichts passiert !
Der Fehler wäre aufgefallen bei der Wannennutzung.
Fallrohr kann dabei nicht betroffen sein !

Die Mieter meinen, dass der Wasserschaden durch den
übermäßigen gebrauch von Rohrreiniger zustande kommt.

Was für ein Wasserschaden? Der im Büro im EG ?
Wenn man WC-Reiniger in Massen in den Geruchverschluß der Wanne gibt,dann kann es bei Kunststoffen passieren,sie werden durchgefressen,weil der Reiniger Hitze entwickelt.
Sollte dabei der Geruchverschluß(Siphon) unter der Wanne zerstört worden sein,lief dort Wasser aus bei Wannennutzung.
Das Wasser lief auf den Estrich und würde durch die Decke tropfen,also Wasserschaden an der Decke des Büros !
War das so ?
Schaden durch den VM,denn der hat die unsachgemäße Reinigung mit „Rohrfrei“ gemacht,oder etwa nicht ?

Desweiteren wurde den Mietern nicht mitgeteilt, dass der
Wasserschaden in dem Büro auf sie zurück zu führen sei.

Ja,weil der VM es mit seinen „Fachkenntnissen“ überhaupt nicht einordnen konnte und die Handwerker bei der Rohrreinigung wohl auch nicht.

Natürlich haben sie weiterhin die Badewanne benutzt.

Der Vermieter möchte den gesamten Schaden (Rohrreinigung,
Badewannenreparatur, Maler) von den Mietern erstattet
bekommen, was weit über die Kaution hinaus geht.

Bekommt man nur,wenn die Mieterschuld nachgewiesen ist. Sehe ich nach der Schilderung nicht.

Die Mieter sehen sich nicht in einem Punkt schuldig.

Was bleibt ihnen als nächster Schritt?
Sofort der Gang zum Rechtsanwalt?
Mieterverein? Geht das Rückwirkend?

Einige klärende Telefonate und Briefe brachten nichts. Der
Vermieter geht von einer „einseitig durchlässigen Verstopfung
durch Haare und Fett im Badewannen-Syphon“ aus.

Das kann nicht sein. Nochmal,wenn dort etwas verstopft gewesen wäre,beträfe es nur die Wanne selbst,es wäre aufgefallen,wenn es nicht abläuft. Dazu hast Du ja nichts gesagt.
Andere Wohnungen im OG oder EG können nicht betroffen sein !

Überlege doch mal. Das Fallrohr(100 mm Durchmesser) führt senkrecht durch alle Etagen. In Fußbodenhöhe sind seitlich die Einleitungen dran aus den Wohnungen. Alle Abwässer aus der Wohnung leiten über eigene Sammelleitungen dort ein,WC,Küche,Badewanne usw.
Wenn in einer Wohnung etwas verstopft ist,können die anderen im Haus weiter problemlos entwässern,ihre Abwässer laufen senkrecht an der Wohnung vorbei und sind nicht betroffen.
Ist aber die Fallleitung verstopft,dann können nach und nach alle im Haus betroffen sein,zuerst natürlich die unten,dort läuft es über.
Die oberen merken noch nichts ! Dann läuft es im 1.Stock auch aus der Dusche oder WC über. Im OG merkt man immer noch nichts ! usw…

Der VM hätte nur recht,wenn die Verstopfung im Fallrohr auf Eurer Einleitungshöhe gesteckt hätte und sie auch den Ablauf des OG versperrte,dann könnte Wasser vom OG in Eure Wohnung zurückgelangen.
Dann muß aber nachgewiesen werden,die dortige Verstopfung ist von Euch verursacht worden(schwierig!). Es hätte unbedingt auffallen müssen,bei jeder WC-Spülung müsste man den erschwerten Ablauf merken.
Nach zwei Spülungen käme es zurückgestaut !

Bei so einem Schadensbild gäbe es aber im EG keinerlei Schwierigkeiten mit dem Abfluß ,dort gäbe es keinen Rückstau !

Aber er spricht ja selbst vom Siphon der Wanne. Der kann zwar für den Wasserschaden an der Bürodecke verantwortlich sein,aber erst nach der rabiaten Reinigung des Siphons,der völlig unnötig war !
Der Rückstau des Waschmaschinen-Abwassers der OG-Wohnung in Eure Wanne ist NICHT mit einem verstopften Wannensiphon zu erklären !

Entschuldigt den langen Text,
es gibt Dinge, die gibt es nicht!

Herzlichen Dank für Denkanstöße

ev.

Mein Tipp,lass Dich beraten,es sieht ja nach Streifall aus,wenn der VM uneinsichtig ist.
Wenns so war,wie geschildert,dann halte ich Mieterverschulden für ausgeschlossen.

MfG
duck313

Im Prinzip alles richtig, mit Ausnahme des letzten Satzes.
Natürlich ist die Kaution zur Sicherheit des Vermieters bei Schäden gedacht. Wozu denn sonst (natürlich auch Mietrückstände außer im soz.Wohnungsbau)
Kaution darf vom VM bis zum Ende der Verjährungsfrist Mängel einbehalten werden. (6 Monate, danach nur der Teil für die folgende/n Abrechnung/en)

vnA

Wow, ein Sanitärfachmann, der Hellsehen kann.
Ich musste in meinem Leben schon viel Blödsinn lesen, aber der folgende Satz deines Schriftsatzes toppt so ziemlich alles:
Zitat:„Ist aber die Fallleitung verstopft,dann können nach und nach alle im Haus betroffen sein,zuerst natürlich die unten,dort läuft es über.
Die oberen merken noch nichts ! Dann läuft es im 1.Stock auch aus der Dusche oder WC über. Im OG merkt man immer noch nichts ! usw…“
Dieser Satz ist an Unfähigkeit nicht zu überbieten. Da kommt noch nicht einmal der Rest deines Geschreibsel ran.

Ein einfacher Satz hätte zur Lösung gereicht: Forderungen die der Vermieter von der Kaution abziehen möchte müssen dem Mieter zweifelsfrei zuzuordnen und zu beweisen sein.
Da es daran uU scheitern dürfte, ist 6 Monate nach Auszug durchaus an eine erfolgreiche Klage zu denken.

vnA

Hallo,

dann müsstest Du nur noch die Kausalität des Einbehaltes der Kaution, mit der Rohrverstopfung in Einklang bringen können!:wink:
Liegt die Ursache ggf. beim VORmieter? Wer kann dies beurteilen?

Ich nicht!:wink:

VG René

Siehe mein Post von 21:46
„Forderungen die der Vermieter von der Kaution abziehen möchte müssen dem Mieter zweifelsfrei zuzuordnen und zu beweisen sein.“

vnA

Hallo,
Danke erstmal für Deine Antwort.
Einige Fragen sind dadurch neu aufgeworfen worden.

Was bleibt ihnen als nächster Schritt?

Meldung an die Privathaftpflichtversicherung. Wenn noch nicht
geschehen/vorhanden ebenso an die Gebäudeversicherung!

Bezüglich Privathaftpflicht. Ist vorhanden, allerdings wollen die Mieter sowohl nicht ihr privates Geld als auch nicht das Geld ihrer Versicherung einsetzen, für einen Schaden, der Ihrer Meinung nach nicht durch die Mieter verursacht worden ist.
Die Gebäudeversicherung kann wohl nur der Vermieter informieren?

Sofort der Gang zum Rechtsanwalt?

Ist in den Ver. schon mit eingebaut!

Heißt das, wenn beide Versicherungen informiert werden, werden diese sich einigen, wer den Schaden zu tragen hat? Das wäre ja überaus geschickt.

Mieterverein?

Spar das Geld und gehe Eis essen!

Das würden Sie am liebsten tun. Vor allen Dingen geht es mittlerweile schon um eine Menge Eis.

Und die Kaution ist nicht für ne Reparatur an verstopften
Ableitungen gedacht!
Frist setzen (wenn sowas möglich ist/wäre?) zur Zahlung.

Sie sind schon vor 2,5 Monaten ausgezogen. Dem Vermieter fallen ständig neue Dinge ein, die als Schaden an der Mietsache den (ehemaligen) Mietern anzulasten sind.
Leider wurde nicht auf ein schriftliches Übergabeprotokoll bestanden.

Man lernt nie aus.
Deswegen Danke für die Hinweise.

Grüße
ev

Hallo,

die Mieter sind sich ziemlich sicher, dass es nicht Ihr schaden ist.
Der Vermieter ist allerdings anderer Meinung.

Natürlich wollten die Mieter erst an den Menschenverstand des Vermieters appellieren. Allerdings weigert sich der Vermieter standhaft.

Aus diesem Grunde überlegen sich die Mieter wo sie sich geeignete Hilfe suchen sollen. Beim Rechtsanwalt, beim Mieterverein, bei Versicherungen?

Der Vermieter weigert sich, ein Gutachten vom Rohrreiniger ausstellen zu lassen. In der Rechnung des Rohrreinigers steht, das Rohr war verstopft durch Haare und Fett, das genügt ihm um die Mieter zu beschuldigen.

Grüße
ev

Hallo,

Bezüglich Privathaftpflicht. Ist vorhanden,

Na dann, wie beim Militär: „Meldung machen!“

Die Gebäudeversicherung kann wohl nur der Vermieter
informieren?

Wenn er sschlau wäre, ja!

Heißt das, wenn beide Versicherungen informiert werden, werden
diese sich einigen, wer den Schaden zu tragen hat?

Jein. Diese prüfen erstmal ob der Versicherungsnehmer überhaupt ersatzpflichtig ist (Abwehr unberechtigter Forderungen)

Das würden Sie am liebsten tun. Vor allen Dingen geht es
mittlerweile schon um eine Menge Eis.

Da helfe ich doch gerne mit, schaffen wir schon gemeinsam wegzuschlecken *feix*

Sie sind schon vor 2,5 Monaten ausgezogen. Dem Vermieter
fallen ständig neue Dinge ein, die als Schaden an der
Mietsache den (ehemaligen) Mietern anzulasten sind.

Schau nochmal in die Beiträge von nix Ahnung.

Leider wurde nicht auf ein schriftliches Übergabeprotokoll
bestanden.

Blöd aber nicht zu ändern!

VG René

1 Like

Hi,

Bezüglich Privathaftpflicht. Ist vorhanden,

Gut.

allerdings wollen die Mieter sowohl nicht ihr privates Geld

Deswegen haben sie ja eine PHV abgeschlossen

als auch nicht das Geld ihrer Versicherung einsetzen, für einen Schaden, der
Ihrer Meinung nach nicht durch die Mieter verursacht worden
ist.

Das möchte die Versicherung auch nicht, wenn der Schaden nicht durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde.

Die Gebäudeversicherung kann wohl nur der Vermieter
informieren?

Ja

Sofort der Gang zum Rechtsanwalt?

Ist in den Ver. schon mit eingebaut!

Die Haftpflichtversicherung wirkt als passiver Rechtsschutz.
Das heißt, sie wird die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach prüfen.
Unberechtigte Ansprüche werden -notfalls auch gerichtlich- für den Versicherungsnehmer kostenfrei abgewehrt.
Ob eine passende Gebäudeversicherung überhaupt besteht, ist bis dato unbekannt, Für dich aber auch nicht wichtig.

Gruß Keki

1 Like

Rückfrage Haftpflichtversicherung
Hallo,

Danke für die bisher eingegangenen Hinweise!

Gehen wir davon aus, die Mieter haben eine Haftpflicht-Versicherung, die Mietschäden mit einschließt.
Gehen wir des weiteren davon aus, dass die Mieter der Meinung sind KEINEN Schaden verursacht zu haben.

Wie gehen die Mieter am besten vor:

a) Sie melden die Schadensvorderung (bislang 3500 €) der Haftpflicht und sagen dazu, dass Sie der Meinung sind den Schaden nicht verursacht zu haben.
Wird da die Versicherung sich nicht weigern sich der Sache überhaubt anzunehmen. Es geht sie ja nichts an, da der Schaden ja nicht durch den Klienten verursacht wurde.

b) Sie melden den Schaden der Versicherung, ohne etwas von Schuld zu sagen.
Hier kann die Versicherung dann entweder sofort bezahlen wobei der Versicherungsnehmer 250 € Selbstbeteiligung zu tragen hat.
Oder die Versicherung prüft und stellt fest, wem der Schaden zu zuordnen ist.

Versteht den Mieter nicht falsch. Er ist gerne bereit jeden von ihm verursachten Schaden zu tragen. Allerdings ist er nicht bereit so „hintertückisch“ einen Schaden untergejubelt zu bekommen. Und er wünscht dem Vermieter zwar immer noch nichts schlechtes, allerdings gönnt er ihm auch nicht einen € zusätzlich. Ob der Euro nun von der Versicherung kommt oder aus privater Tasche.

Wie auch immer. Danke schon mal für die bisherigen Tips.
Jetzt also kurz und knapp nochmal die Frage.

Wie wird die Versicherung wohl reagieren (s.o.)?

Herzlichen Dank

ev

B wie Ball…
Hallo,

die Versicherung wird auf Grund der geforderten Höhe des Schadens ggf. einen Gutachter schicken. Dieser sieht es sich an und gibt es an den Sachbearbeiter weiter! Ob Schuld oder Unschuld beim Mieter liegt, wird damit entschieden!
Fertsch!

VG René

Wird da die Versicherung sich nicht weigern sich der Sache
überhaubt anzunehmen. Es geht sie ja nichts an, da der Schaden
ja nicht durch den Klienten verursacht wurde.

Doch, das geht sie etwas an. Die haftpflichtversicherung hat nämlich in der Regel nicht nur den Zweck, berechtigte Forderungen zu begleichen, sondern auch unberchtigte Forderungen abzuwehren. Oder Anders gesagt: wenn die haftpflichtversicherung sagt, das geht mich nichts an, muß sie beweisen, daß sie das nichts angeht. :smile:

Gruß,
Max