Hallo Experten,
folgendes Problem haben meine Freundin und ich momentan mit unserer Rollade und dadurch mit unserer Vermieterin:
Unsere Rollade im Schlafzimmer (1. Etage) ist seit einiger Zeit defekt, so dass sie sich nicht mehr hochziehen lässt. Nach einem Gespräch mit unserer Vermieterin kam ein Handwerker, der den Schaden begutachtete und uns mitteilte, dass die Rollade komplett erneuert werden müsse. Er machte daraufhin einen Kostenvorschlag, nach dem der Austausch der Jalousie ca. 225 Euro betragen würde. Als ich dies unserer Vermieterin mitteilte, sagte sie, sie würde sich erkundigen, wie teuer denn das ledigliche Entfernen der Rollade sei. Falls dies deutlich günstiger sei (was es sein wird, denn der neue sog. Rolladenpanzer kostet alleine knapp 150 Euro) würde sie einfach die Rollade entfernen lassen. Nun meine Frage: Ist sie dazu berechtigt? Meiner (Laien-)Meinung nach nicht, da wir die Wohnung mit Rollade gemietet haben und ja quasi auch Miete für eine Wohnung mit Rollade bezahlen. Die Vermieterin ist der Meinung, dass sie für solche Verschleißschäden nicht aufzukommen habe, außerdem sei die Rollade ohnehin nur eine Zugabe. Die anderen Wohnungen im Haus hätten auch keine und diese sei ja quasi als Extra nachträglich eingebaut worden (wohlgemerkt: vor unserer Mietzeit!). Sie habe nicht genug Geld um ‚ständig Reparaturen zu zahlen‘. Wer ist nun im Recht?
Eine zweite Sache bei diesem Problem bezieht sich auf eine Passage im Mietvertrag. Hier steht, dass wir uns an den Reparaturkosten beteiligen müssen. Ich zitiere einfach mal (hoffe, es wird nicht zu lang):
„Der Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen an den seinem häufigen Zugriff ausgesetzen Einrichtungen des Mietobjekts wie zum Beispiel: …,Fenster,…Rolläden usw. bis zu einem Rechnungsbetrag von 80 ,- EURO im Einzelfall, jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 8% der Jahres-Netto-Kaltmiete, zu zahlen.“
Zu dieser Selbstbeteiligung nun 2 Fragen:
Müssen wir bei einem Austausch der Rollade diese 80 Euro zahlen (unserer Vermieterin geht davon aus)? Es handelt sich ja nicht gerade um eine ‚Kleinreparatur‘.
Müssten wir die 80 Euro auch bei der Entfernung der Rollade zahlen, falls diese zulässig wäre? Das würde ich überhaupt nicht einsehen, denn entfernen kann ich dieses Plastikteil auch gerade noch selber.
Sorry für den langen Text aber kürzer ging’s nicht und vielen Dank schon mal für die Antworten!
Jan