Hallo Experten,
hier mal eine Frage: Angenommen, bei einem starken Sturm (wie dieser Tage in Deutschland) wären die Rolläden an einer Mietwohnung beschädigt worden. Müsste die Reparaturkosten der Mieter oder der Vermieter tragen?
Und würde es dabei eine Rolle spielen, ob die Rolläden ganz geschlossen oder nur halb heruntergelassen gewesen wären? (Wegen dem Punkt der Fahrlässigkeit, siehe unten)
Dazu zwei Auszüge aus dem Mietvertrag: „Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die […] schuldhaft verursacht werden. Inbesondere […] für Schäden, die durch fahrlässiges offen stehen lassen von Türen, Fenstern, Rolläden […] entstehen.“ und „Die Kosten für auch ohne Verschulden des Mieters notwendige Reparaturen an […] Rolläden […] nimmt der Mieter im Einzelfall bis einschl. 80 EUR auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von […] EUR“
Vielen Dank für kurze Hinweise.
Gruß
(Woly)