Rolläden nach Sturm beschädigt - wer müsste zahlen

Hallo Experten,

hier mal eine Frage: Angenommen, bei einem starken Sturm (wie dieser Tage in Deutschland) wären die Rolläden an einer Mietwohnung beschädigt worden. Müsste die Reparaturkosten der Mieter oder der Vermieter tragen?

Und würde es dabei eine Rolle spielen, ob die Rolläden ganz geschlossen oder nur halb heruntergelassen gewesen wären? (Wegen dem Punkt der Fahrlässigkeit, siehe unten)

Dazu zwei Auszüge aus dem Mietvertrag: „Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die […] schuldhaft verursacht werden. Inbesondere […] für Schäden, die durch fahrlässiges offen stehen lassen von Türen, Fenstern, Rolläden […] entstehen.“ und „Die Kosten für auch ohne Verschulden des Mieters notwendige Reparaturen an […] Rolläden […] nimmt der Mieter im Einzelfall bis einschl. 80 EUR auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von […] EUR

Vielen Dank für kurze Hinweise.
Gruß
(Woly)

Hallo

einfach den Schaden an den Vermieter melden, der wird sich dann schon äußern, da die äusseren Umständige hier nicht bekannt sind.

Gruß

Hallo!

Der Vermieter weiss bereits um den Schaden - er hat sich aber nicht dazu geäußert, sondern lediglich die Telefonnummer eines Rolladen-Spezialisten auf einem Zettel hinterlassen… Unnu?

Gruß
(Woly)

Hi

Der Vermieter weiss bereits um den Schaden - er hat sich aber
nicht dazu geäußert, sondern lediglich die Telefonnummer eines
Rolladen-Spezialisten auf einem Zettel hinterlassen… Unnu?

Ich würde den (Sturm)Schaden erstmal schleunigst der Versicherung melden, dann besteht zumindestens die Chance den Schaden ersetzt zu kriegen.
Ob schlußendlich die Gebäudeversicherung des Vermieters oder die Hausratsversicherung des Mieters zuständig ist…die Meldung sollte schnell erfolgen, um keine Fristen zu versäumen.

Gruß
Edith

Hallo

ja, meldet es der Versicherung und dem Vermieter - falls noch nicht getan - auch schriftlich.

Gruß

Hallo Ihr beiden,

danke für Eure Antworten. Ich bin allerdings ein wenig enttäuscht, weil auf meine eigentliche Frage (wer muss zahlen?) niemand eingegangen ist - das wäre mir am wichtigsten gewesen.

Dass man den Schaden dem Vermieter melden muss, ist mir schon klar.

In meinem Fall hat sich die Sache glücklicherweise schmerzfrei entwickelt: Mit Hilfe des Vermieters konnten die Rolläden in kurzer Zeit ohne irgendwelche Kosten wieder repariert werder - der Schaden war nicht so groß.

Gruß
(Woly)

Hi

danke für Eure Antworten. Ich bin allerdings ein wenig
enttäuscht, weil auf meine eigentliche Frage (wer muss
zahlen?
) niemand eingegangen ist - das wäre mir am
wichtigsten gewesen.

Bei einem Schaden, der durch einen Sturm entstanden ist, zahlt die (Gebäude)Versicherung.

Dass man den Schaden dem Vermieter melden muss, ist mir schon
klar.

Wir haben nicht davon gesprochen die Sache dem Vermieter zu melden, denn das hatte man ja schon getan.
Wir haben davon gesprochen, daß man einen Sturmschaden innerhalb einer gewissen Frist auch der Versicherung melden muß.

Gruß
Edith