Rolläden Pflicht?

Da es sich um ein anno 1909 errichtetes Gebäude handelt

Danke! Wie gesagt, hat der Mieter von einer Bauvorschrift
gehört, in der das gesetzlich geregelt ist.

Wenn dann müsste es ja eine Bauvorschrift von 1909 sein und ich bin mir ziemlich sicher, da waren Rolläden noch nicht sehr verbreitet.

Je nach Bauart und Lage des Hauses wäre es vielleicht sogar möglich, dass der Vermieter überhaupt keine Rolläden anbringen kann/darf.

Grüße
Bröselchen