Rolläden Pflicht?

Hallo!

Die Wohnung des Mieters X soll saniert werden, bzw das ganze Haus.
Die Wohnung liegt im Erdgeschoss.

Nun sollen von Vermieter Y aus, die Fenster erneuert werden.
Aber er will in einer Erdgeschosswohnung keine Rolläden einbauen.

Nun hat Mieter X aber mal was gehört von der Pflicht, in dieser Klimazone Rolläden einzubauen.

Gibt es eine solche Vorschrift? Oder irgendetwas, was mieter X gegen dieses Vorhaben, keine Rolläden einzubauen, unternehmen kann?

Danke schon mal für eure Antworten!

LG
Gilai

Pflicht sind sie nicht, aus Sicherheitsgründen werden sie aber für Parterrewohnungen dringendst empfohlen.
Wenn Jalousien Pflicht wären könnte der Vermieter ja auch den Mieter zur Nutzung zwingen…quasi:„Ab 20.00 Uhr haben die Jalousien unten zu sein!“

Hi,

Oder irgendetwas, was mieter X

gegen dieses Vorhaben, keine Rolläden einzubauen, unternehmen
kann?

jau, er kann die Wohnung kündigen und in eine mit Rollläden ausgestattete Wohnung ziehen.

Gruß
Tina

Wenn mieter x umziehen wollte, würde er das tun. Will er aber nicht.

Danke! Wie gesagt, hat der Mieter von einer Bauvorschrift gehört, in der das gesetzlich geregelt ist.

Deswegen hatte ich das auch erst im Forum „Allgemeines Recht“ gepostet und nicht in Mietrecht. Weil hier gehts nicht um Mietrecht sondern um evtl. Bauvorschriften. Nur gibts dazu kein Forum hier.

Hi,

Nun hat Mieter X aber mal was gehört von der Pflicht, in
dieser Klimazone Rolläden einzubauen.

zumindest die Hessische Bauordnung und die Musterbauordnung kennen diese Verpflichtung nicht. Mir ist auch sonst keine entsprechende Vorschrift bekannt.

Es würde auch nicht zur Systematik des Baurechts passen solche Vorschriften zu machen. Im Baurecht werden bestimmte Schutzziele beschrieben (z.B. ausreichender Wärmeschutz), und in den technischen Regelwerken (bzw. teilweise im Gesetz selbst) werden diese Schutzziele mit Zahlen unterlegt (z.B. zulässiger Wärmeverlust pro Fläche) und Möglichkeiten zur Umsetzung genannt. Jeder Bauherr ist aber frei, die Schutzziele auch auf anderem Weg zu erreichen (nur so ist die Vielfalt des Bauens, wie wir es kennen, überhaupt möglich).

Gruß Stefan

Hi,

Nun hat Mieter X aber mal was gehört von der Pflicht, in
dieser Klimazone Rolläden einzubauen.

zumindest die Hessische Bauordnung und die Musterbauordnung
kennen diese Verpflichtung nicht. Mir ist auch sonst keine
entsprechende Vorschrift bekannt.

Das Gebäude steht in RLP, aber da wird es dann vermutlich nicht ander sein…

Es würde auch nicht zur Systematik des Baurechts passen solche
Vorschriften zu machen. Im Baurecht werden bestimmte
Schutzziele beschrieben (z.B. ausreichender Wärmeschutz), und
in den technischen Regelwerken (bzw. teilweise im Gesetz
selbst) werden diese Schutzziele mit Zahlen unterlegt (z.B.
zulässiger Wärmeverlust pro Fläche) und Möglichkeiten zur
Umsetzung genannt.

Da es sich um ein anno 1909 errichtetes Gebäude handelt ist es mit der Wärmedämmung nicht weit her. Dies wird zwar jetzt im Zuge der Sanierung ebenfalls in Angriff genommen, aber in den Höhenlagen des Westerwaldes ist es im Winter doch recht kalt, im letzten Winter wurden temperaturen von - 30 Grad erreicht ( was sicherlich ein Härtefall war). Aber der Mieter kam mit dem Heizen gar nicht mehr hinterher.

Jeder Bauherr ist aber frei, die

Schutzziele auch auf anderem Weg zu erreichen (nur so ist die
Vielfalt des Bauens, wie wir es kennen, überhaupt möglich).

Ist denn die Vielfalt des Bauens dem Wohlbefinden langjähriger Mieter immer vorzuziehen? Aber das ist eh ein anderes Thema

Gruß Stefan

Lieben gruß und vielen Dank für die Mühe!
Gilai

Hallo

in ganz Deutschland gibt es keine Pflicht Rolläden einzubauen, gibt heutzutage auch Fenster mit Wärmeglas.Klappläden wären eine Alternative.

Gruß

Siehst Du, der Vermieter will halt auch keine Rollläden anbringen. Hast Du Dir schon mal über Alternativen Gedanken gemacht? Z. B. Übergardinen aus einem dicken Stoff, die auch etwas isolieren könnten oder diese Holzklappläden (Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt).

Gruß
Tina

Hi,

Ist denn die Vielfalt des Bauens dem Wohlbefinden langjähriger
Mieter immer vorzuziehen? Aber das ist eh ein anderes Thema

Naja, „Wohlbefinden“ ist halt eine sehr subjektive Größe…
Aber aus meiner Anmerkung ist hier auch kein Zielkonflikt ableitbar: ich wollte lediglich verdeutlichen, daß das Baurecht i.d.R. nur das Ziel, nicht aber den Weg vorschreibt. Ob die ausreichende Wärmedämmung über entsprechend isolierende Fenster oder über andere technische Hilfsmittel erreicht wird, ist dem Bauherrn freigestellt.
Ansonsten würde der Nächste sich (zu recht) darüber beschweren, daß das Bauamt ihm den Einbau von Rolläden vorschreibt, die er aber grottenhäßlich findet…

Gruß Stefan

Siehst du? ich hab nicht nach „wollen“ gefragt, sondern nach einer eventuell vorhandenen Vorschrift.

Aber wie mir freundliche Wisser schon geantwortet haben, gibt es die nicht, also ist das thema erledigt.

Du hast gefragt, was man dagegen tun kann. Nachdem man den Vermieter nicht zwingen kann, war mein Vorschlag auszuziehen, was Du auch nicht willst. Daraufhin habe ich Dir einen anderen Vorschlag gemacht, wenn er Dir nicht gefällt, bitte schön.

Gruß
Tina

Recht hast Du, und man kann nur bestätigen das dein Nick passend gewählt wurde…

Grüße

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1 Like

Was bitte ist an dem Vorschlag dicke Übergardinen oder Holzklappen anzubringen zickig?

Gruß
Tina

Was bitte ist an dem Vorschlag dicke Übergardinen oder
Holzklappen anzubringen zickig?

Gruß
Tina

Nicht der Vorschlag, die Art ist es…

Grüße

Was bitte ist an dem Vorschlag dicke Übergardinen oder
Holzklappen anzubringen zickig?

Gruß
Tina

Nicht zickig…aber: dicke Vorhänge vor den Fenstern „beissen“ sich in der Regel mit den Heizkörpern, die ja in der Regel unter Fenstern angebracht sind - ist also kontraproduktiv.

Und die Holzklappen heissen Klappläden und dienen nicht wirklich zum isolieren.

Gruß

Man kann ja auch Vorhänge nur bei den Fenstern anbringen. Sie müssen ja nicht bis auf den Boden reichen.

Wie wäre es mit selber eine Wohnung kaufen? Dann hat man das Problem nicht. Steht die Wohnung zum Verkauf an?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hi,

mag sein, aber ich finde die Art des Mieters auch nicht in Ordnung. Da gibt es mal einen Vermieter, der was für das Gebäude und die Mieter tut (ist ja nicht immer selbstverständlich heutzutage) trotzdem reicht das nicht aus und sofort wird versucht anhand von Vorschriften dem Vermieter Druck zu machen. Die Wohnung hatte doch schon vorher keine Rollläden, warum zieht man da überhaupt ein, wenn man so viel Wert darauf legt?

Vielleicht sollte man auch mal überlegen, daß so eine Renovierung auch eine ziemlich kostenintensive Angelegenheit ist, vielleicht kann der Vermieter sich die Rollläden einfach nicht leisten. Oder vielleicht gefällt ihm sein Eigentum ohne Rollläden besser? Ein Vermieter möchte ja mit der Vermietung einen gewissen Gewinn erzielen, die wenigsten Vermieter vermieten nur damit ihr Eigentum nicht verfällt.

Wir renovieren gerade das Elternhaus meines Mannes, um es später vermieten zu können. Allein die Kosten für die Heizung belaufen sich auf fast 30.000,00 €, da sind ein neues Bad oder neue Fenster im Moment einfach nicht drinn. Weißt Du wie lange das Haus vermietet werden muß, um diese Kosten wieder hereinzubringen?

Gruß
Tina

1 Like

Besser hätte ich es auch nicht sagen können.

Gruß
Tina

Hi,

Guten Morgen,

mag sein, aber ich finde die Art des Mieters auch nicht in
Ordnung. Da gibt es mal einen Vermieter, der was für das
Gebäude und die Mieter tut (ist ja nicht immer
selbstverständlich heutzutage) trotzdem reicht das nicht aus
und sofort wird versucht anhand von Vorschriften dem Vermieter
Druck zu machen. Die Wohnung hatte doch schon vorher keine
Rollläden, warum zieht man da überhaupt ein, wenn man so viel
Wert darauf legt?

absolut. Bin ich komplett einer Meinung mit Dir. Man liest immer wieder wie M eine Wohnung anmietet und dann Vorschriften und Pflichten hier wissen möchte wie man VM zu diesem oder jedenem zwingen kann.
Man mietet sich eine Wohnung in einem bestimmten Zustand hat an, und versucht dann moderniesierungen durchzusetzen…

Vielleicht sollte man auch mal überlegen, daß so eine
Renovierung auch eine ziemlich kostenintensive Angelegenheit
ist, vielleicht kann der Vermieter sich die Rollläden einfach
nicht leisten. Oder vielleicht gefällt ihm sein Eigentum ohne
Rollläden besser? Ein Vermieter möchte ja mit der Vermietung
einen gewissen Gewinn erzielen, die wenigsten Vermieter
vermieten nur damit ihr Eigentum nicht verfällt.

Die meisten denken ja noch nicht an Gewinn, wollen erst ein mal abbezahlen bei der Bank.

Wir renovieren gerade das Elternhaus meines Mannes, um es
später vermieten zu können. Allein die Kosten für die Heizung
belaufen sich auf fast 30.000,00 €, da sind ein neues Bad oder
neue Fenster im Moment einfach nicht drinn. Weißt Du wie lange
das Haus vermietet werden muß, um diese Kosten wieder
hereinzubringen?

Oh ja, das kenne ich sehr wohl…

Gruß
Tina

Grüße