Hi,
Nun hat Mieter X aber mal was gehört von der Pflicht, in
dieser Klimazone Rolläden einzubauen.
zumindest die Hessische Bauordnung und die Musterbauordnung
kennen diese Verpflichtung nicht. Mir ist auch sonst keine
entsprechende Vorschrift bekannt.
Das Gebäude steht in RLP, aber da wird es dann vermutlich nicht ander sein…
Es würde auch nicht zur Systematik des Baurechts passen solche
Vorschriften zu machen. Im Baurecht werden bestimmte
Schutzziele beschrieben (z.B. ausreichender Wärmeschutz), und
in den technischen Regelwerken (bzw. teilweise im Gesetz
selbst) werden diese Schutzziele mit Zahlen unterlegt (z.B.
zulässiger Wärmeverlust pro Fläche) und Möglichkeiten zur
Umsetzung genannt.
Da es sich um ein anno 1909 errichtetes Gebäude handelt ist es mit der Wärmedämmung nicht weit her. Dies wird zwar jetzt im Zuge der Sanierung ebenfalls in Angriff genommen, aber in den Höhenlagen des Westerwaldes ist es im Winter doch recht kalt, im letzten Winter wurden temperaturen von - 30 Grad erreicht ( was sicherlich ein Härtefall war). Aber der Mieter kam mit dem Heizen gar nicht mehr hinterher.
Jeder Bauherr ist aber frei, die
Schutzziele auch auf anderem Weg zu erreichen (nur so ist die
Vielfalt des Bauens, wie wir es kennen, überhaupt möglich).
Ist denn die Vielfalt des Bauens dem Wohlbefinden langjähriger Mieter immer vorzuziehen? Aber das ist eh ein anderes Thema
Gruß Stefan
Lieben gruß und vielen Dank für die Mühe!
Gilai