Rollerdrosselung auf 25km h Tüvabnahme und Fahrerlaubnis

Hermann Geibel

Hallo,
ich habe einen Motorroller 45 km h in einer Fachwerkstatt auf 25 km h drosseln lassen,die Fachwerkstatt hat den Roller erfolgreich über den Tüv gebracht,und so offizell als 25iger
Roller zugelassen.Der Roller föhrt aber laut Tacho 33 km h,muss die Polizei das bei einer Kontrolle akzeptieren,oder muss ich angst haben eine Anzeige wegen fehlender Fahrerlaubnis zu bekommen?

Vielen Dank im vorraus

Hallo,
es gilt eine 10- 20 % Toleranz, also dürftre der Roller gute 30 km/h fahren.
Bedenke auch, das der Tacho einen Gewissen Vorlauf hat, also in Wirklichkeit du nicht so schnell fährst wie es der Tacho anzeigt.
Also musst du dier in diesen Fall keine Sorgen machen.

es gilt eine 10- 20 % Toleranz, also dürftre der Roller gute
30 km/h fahren.

Welche rechtliche Grundlage deckt das denn ab?
Sicherlich wird das regelmäßig in der Art toleriert, das muss aber nicht immer so sein.

Bedenke auch, das der Tacho einen Gewissen Vorlauf hat, also
in Wirklichkeit du nicht so schnell fährst wie es der Tacho
anzeigt.

Da stimme ich zu.
Die angezeigten 33km/h dürften vielleicht 27-30km/h in „Echt“ sein.

Gruß Crack

Die angezeigten 33km/h dürften vielleicht 27-30km/h in „Echt“
sein.

Das liesse sich messen, zB geliehenes Navi oder Navi im Handy.
Gruss Helmut

Ich weiß nicht, wie groß die Toleranzen sind. Wenn die Umstellung fachmännisch durchgeführt wurde, TÜV-abgenommen etc. glaube ich kaum, dass da was passiert. Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Bescheinigungen gebastelt wurde (nachträglich) und das Fahrzeug fährt schneller, dann liegt eine erloschene Betriebserlaubnis vor, das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden. Auch liegt Verscherungsbetrug vor, weil das Fahrzeug „gefährlicher“ ist als kalkuliert. Und fahren ohne Führerschein…

Welche rechtliche Grundlage deckt das denn ab?

Für die Beschaffenheit des Geschwindigkeitsmessers verweist § 57 Abs. 2 StVZO auf die Anlage. Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 75/443/EWG

Toleranz: +10 % +4 km/h

Die angezeigten 33km/h dürften vielleicht 27-30km/h in „Echt“
sein.

Das kommt hin.
Rechnet man (maximale Voreilung unterstellt) rückwärts, wären das
26,4 km/h
(33-4)/1,1= 26,36 km/h

Gruß Keki

1 Like

Auch liegt Verscherungsbetrug vor,
weil das Fahrzeug „gefährlicher“ ist als kalkuliert.

Die Versicherung wird nicht betrogen, es liegt ja kein Leistungsfall vor.

:Und fahren ohne Führerschein…

Jetzt werde ich kleinlich: Der Führerschein ist nur das Dokument das die Fahrerlaubnis nachweist. Ohne Führerschein fahren kostet 10€, ohne Fahrerlaubnis bringt aber ein Strafverfahren ein.

Gruß Crack

Die Versicherung wird nicht betrogen, es liegt ja kein
Leistungsfall vor.

Sollte es zum Leistungsfall kommen geht der Versicherer bis max. 5.000.- € in Regress.

Gruß Keki

Welche rechtliche Grundlage deckt das denn ab?

Für die Beschaffenheit des Geschwindigkeitsmessers verweist §
57 Abs. 2 StVZO auf die Anlage. Diese nimmt Bezug auf die
Richtlinie 75/443/EWG

Toleranz: +10 % +4 km/h

Das ist die Toleranz des Tachos. Wenn der Tacho voreilen darf gilt das nicht auch gleichzeitig für die tatsächlich mögliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Es gibt im Fahrerlaubnisrecht keine Toleranz die es erlauben würde ein Mofa zu führen das schneller als 25km/h fährt. Fährt es 26km/h ist es rechtlich gesehen ein Kleinkraftrad für das eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM benötigt wird.

Gruß Crack

2 Like

Die Versicherung wird nicht betrogen, es liegt ja kein
Leistungsfall vor.

Sollte es zum Leistungsfall kommen geht der Versicherer bis
max. 5.000.- € in Regress.

Das ist nur dann möglich wenn es eine Obliegenheitsverletzung gab.

Gruß Crack