Rollerunfall mit flucht

Hallo liebe leute …und zwar möchte gerne wissen was passiert wenn man in der probezeit ca3 monate erst führerschein auf der landstraße einem tier ausweicht in den graben fährt (mit nem roller) der dann nicht mehr fahrttüchtig ist man geht von da weil man wirklich kein telefon dabei hat und dann aus frust sich betrinkt ,aber wirlich erst danach,die polizei am nächsten morgen kommt ,blut abnimmt und dabei so tut als wäre man betrunken gewesen zum unfallzeitpunkt . Es ist niemand zu schaden gekommen ausser der roller und auch sonst keine sachschäden sind entstanden …womit müsste man dann rechnen ,ist der führerschein weg? Was könnte man machen um das zu vermeiden? Lg

passiert wenn man in der probezeit ca3 monate

Hallo,

welche Fahrerlaubnis, Klasse?
Bei Klasse M gibt es keine Probezeit.

aber wirlich erst danach,die
polizei am nächsten morgen kommt ,blut abnimmt und dabei so
tut als wäre man betrunken gewesen zum unfallzeitpunkt .

Deshalb wurden 2 Blutproben genommen um zurückzurechnen ob schon zum Unfallzeitpunkt Alkohol im Blut war.

Es
ist niemand zu schaden gekommen ausser der roller und auch
sonst keine sachschäden sind entstanden .

Kein Schaden, kein Unfall, keine Unfallflucht.

.womit müsste man
dann rechnen ,ist der führerschein weg? Was könnte man machen
um das zu vermeiden? Lg

Abwarten was das Ergebnis der Blutprobe ergibt. Davon hängt erst mal alles ab.

Bis dahin sich nicht äußern. Steht im Gutachten das unter Alkoholeinfluss gefahren wurde, dann einen Anwalt einschalten.

Der Strafrahmen ist abhängig von den festgestellten Promille.
Was kommt ist dann jedenfalls, falls die Fahrerlaubnis Klasse B oder A1 ist, verlängerte Probezeit, ein Aufbauseminar für Alkoholauffällige. Bußgeld mindestens 250€ bis 1500€, mit oder ohne Fahrverbot, kann auch ab 1,1‰ oder Fahruntüchtigkeit, Geldstrafe in Tagessätzen und Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Abhängig davon ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.

Da fehlen halt noch einige Infos.

Gruß

Nostra

Hallo

aber wirlich erst danach,die
polizei am nächsten morgen kommt ,blut abnimmt und dabei so
tut als wäre man betrunken gewesen zum unfallzeitpunkt .

Deshalb wurden 2 Blutproben genommen um zurückzurechnen ob
schon zum Unfallzeitpunkt Alkohol im Blut war.

Einer säuft sich nach einem nächtlichen Unfall die Hucke voll, morgens holt ihn die Polizei, nimmt ihm 2x Blut ab und weiß daraufhin, ob er eine unbestimmbare Menge Alkohol schon vor oder erst nach dem (der Uhrzeit nach noch dazu ebenfalls unbestimmten) Unfall zu sich genommen hat? Wie geht das denn?

Gruß
smalbop

Einer säuft sich nach einem nächtlichen Unfall die Hucke voll,
morgens holt ihn die Polizei, nimmt ihm 2x Blut ab und weiß
daraufhin, ob er eine unbestimmbare Menge Alkohol schon vor
oder erst nach dem (der Uhrzeit nach noch dazu ebenfalls
unbestimmten) Unfall zu sich genommen hat? Wie geht das denn?

Hallo,

wie der Alkohol im Blut auf und abgebaut wird ist bekannt, durch die unterschiedlichen Werte kann dann festgestellt werden ob aufgebaut wird, oder ob der Alkohol abgebaut wird. Damit kann dann der ungefähre ‰ Wert berechnet werden.
Werden die Werte für einen größeren Zeitraum benötigt, werden die chemischen Abbauproduke der Begleitstoffe zur Hilfe genommen. Jeder alkoholische Getränk besteht neben Alkohol auch noch aus anderen chemischen Stoffen welche der Körper abbaut.

Hier geht es in erster Linie darum, liegt ein Verstoß gegen die Probezeit vor, und war Alkohol Auslöser des Unfall, da ist der exakte Promillewert nachrangig.

Gruß

Nostra

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Hallo,

Einer säuft sich nach einem nächtlichen Unfall die Hucke voll,
morgens holt ihn die Polizei, nimmt ihm 2x Blut ab und weiß
daraufhin, ob er eine unbestimmbare Menge Alkohol schon vor
oder erst nach dem (der Uhrzeit nach noch dazu ebenfalls
unbestimmten) Unfall zu sich genommen hat? Wie geht das denn?

die alte Douglas Wambough-Nummer funktioniert so ohne weiteres nicht mehr. Beim Thema Nachtrunk ist man inzwischen wissenschaftlich als auch juristisch deutlich weiter:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/NachTrunk.php

Interessant ist für den Fragesteller vermutlich insbesondere, daß die Versicherung die Leistung ablehnen kann, wenn sich der Versicherte nach einem Unfall erst einmal einen genehmigt:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/VersNachtrunk.php

Gruß
C.

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