Rollläden - Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Hallo,
ich habe eine Frage.
Normalerweise, so lese ich im Internet, werden Rollläden, dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.
Was aber, wenn in der Teilungserklärung, die Rollläden explizit dem Sondereigentum zugeordnet sind? Dies wurde vermutlich so gemacht, da nur die Wohnungen im Erdgeschoss über Rollläden verfügen, alle anderen Wohnungen haben dies nicht.
Die Hausverwaltung vertritt dennoch nun die Ansicht, dass Erneuerungen des Rollladenpanzers bzw. Reparaturen von der Gemeinschaft zu tragen sind, was ich nicht verstehe.
Im Internet lese ich weiterhin, dass Rolläden nur dann im Sondereigentum stehen, „wenn sie nicht in die Außenwand integriert sind und ohne Beeinträchtigung der äußeren Gestalt montiert oder demontiert werden können.“ Bei uns sind die Rolllädenkästen innenliegend in der Wohnung und nicht außen angebracht. Somit sehe ich auch hier keinen Ansatz zu sagen, es handele sich um Gemeinschaftseigentum.
Kennt sich hier jemand vielleicht gut aus?
Herzlichen Dank für ihren Rat im voraus.