Hallo,
ich lese seit einiger Zeit das Buch „Religion and Personal Law in Secular India: A call to Judgment“ von Gerald James Larson. Ich habe es gekauft weil es eines der wenigen Bücher ist, dass sich mit dem Sati Fall Roop Kanwar von 1987 beschäftigt. (Tödliche Rituale von J. Fisch kenne ich noch als weiteres zu dem Thema.)
Ein Blick ins Buch:
http://books.google.de/books?id=E4-wYWX4bH8C&pg=PA20…
Roop Kanwar war 18 Jahre alt als sie in Deorala/ Sikhar Indien am 4.Sep 1987 auf dem Scheiterhaufen ihres Mannes verbrannte. Es gibt zwei Versionen zu dem Fall die außer in dem Buch noch in anderen Quellen beschrieben werden. Weiter Unten Englischsprachige Links zu dem Thema. Sie soll nach dem Tod ihres Mannes angekündigt haben ihm als Sati folgen zu wollen. Sie hätte sich als Braut zurecht gemacht, da sie bevor er verbrannt wurde nicht als Witwe angesehen wurde. Und durch Ihre Sati auch nicht werden würde, da man im Hinduismus erst durch die vollständige Verbrennung als tot gilt. Da sie mit ihm starb war sie nie Witwe. (Die Bezeichnung Witwenverbrennung ist ein wenig Irreführend)
Sie soll in einem Brautzug zur Verbrennungsstätte gebracht worden sein und eine Puja gebetet haben. http://de.wikipedia.org/wiki/Puja Dann bat sie Ihren Schwager den Scheiterhaufen zu entzünden.
So stellt es die Familie des Bräutigams dar. Schwager und Schwiegervater waren direkt beteiligt und 900 Menschen sahen zu.
Da es eine zweite Version gibt, dass Kanwar unter Betäubungsmittel gesetzt wurde und versuchte zu flüchten, sie jedoch auf den Scheiterhaufen gezwungen wurde (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13527527.html von 1988)
wurden 32 Personen darunter Schwager und Schwiegervater des Mordes angeklagt. Am 11.Okt 1996 wurden alle Angeklagten freigesprochen. Es war nicht möglich Zeugen vorzuladen.
Verstehe ich das richtig, da die Gerichte urteilten dass nicht gezwungen wurde und es daher kein Mord war, angenommen wird dass sie doch Sati (also freiwillig) starb? Dass sie verbrannt ist steht ja ausser Frage. Eine von beiden Versionen also.
Was sich mir nicht erschließt: Nach Ihrem Tod, nach 13 Tagen wurde ein Fest gefeiert um sie als Reinkarnation der Sati Devi einer Göttin zu verehren.
300.000 Menschen nahmen an diesem und an dem Fest am 1. Jahrestag teil. Es wurden Spenden gesammelt und ein Tempel wurde errichtet. Collagen wie diese wurden verkauft
http://members.authorsguild.net/sukanya/imagelib/Roo…
http://www.outlookindia.com/article.aspx?225259 (das wurde aus Hochzeitbildern zusammen geschnitten)
Somit Alles was man als Verherrlichung bezeichnen kann. Dies wurde jedoch genauso wie die Handlung selbst unter Strafe gestellt:
http://www.hinduismtoday.com/modules/smartsection/it…
Genauer Gesetzestext
http://www.wcd.nic.in/commissionofsatiprevention.htm
Es gab deshalb einen weiteren Prozess wegen der verbotenen Sati Verherrlichung, in dem wiederum alle Beteiligten freigesprochen wurden.
Die Begründung des Gerichts: Es kann nicht bewiesen werden, dass es eine Sati gab (Fest,Tempel??) und was nicht stattgefunden hat kann nicht verherrlicht werden.
Widerspricht sich das nicht mit dem Urteil oben? Wenn sie keine Sati war, wie dieses Urteil behauptet, worauf beruht dann der Freispruch vom Mord? Da wird der Freispruch doch mit der Freiwilligkeit begründet? Es passt für mich irgendwie nicht zusammen.
Über Eure Antworten oder Infos zu dem Thema freue ich mich!
Habe den Text auf die Schnelle in der Mittagshitze geschrieben, seht es mir nach.
Wenn Infos im Zusammenhang fehlen kommen die noch.
Viele Grüße
Hier noch ein Link auf Englisch
http://www.jstor.org/pss/4377696