Rooter-Gerät noch kein Jahr alt - kaputt

Hallo

es ist schon ärgerlich. Da habe ich einen Techniker, der mir einen Rooter einrichtet und noch kein ganzes Jahr ist vorbei und dieser Rooter ist kaputt.

Nun musste ich einen neuen Rooter vom Techniker installieren lassen - und alles soll ich bezahlen: Gerät wie auch Service. „Geräte-Risiko trägt der Kunde“ hieß es. Wie kann denn das sein, nachdem sonst es überall Garantien auf Geräte gibt?

Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht und evtl. euch wehren können (bei Telekom)?

Danke und viele Grüße
Brigitta

Hallo

es ist schon ärgerlich. Da habe ich einen Techniker, der mir
einen Rooter einrichtet und noch kein ganzes Jahr ist vorbei
und dieser Rooter ist kaputt.

Unschön, unüblich.

Nun musste ich einen neuen Rooter vom Techniker installieren
lassen - und alles soll ich bezahlen.

Da hast du dich doch aber nicht drauf eingelassen?
Irgendwo hast du den Router doch gekauft. Und sicher:
Das hast du 2 Jahre „Garantie“ (Sachmängelhaftung des Verkäufers).

Gerät wie auch Service.
„Geräte-Risiko trägt der Kunde“ hieß es.

Problem ist das Detail: Der Verkäufer muss eine mangelfreie Sache liefern. Ein Defekt innerhalb der ersten 6 Monate gilt als Indiz dafür, dass die Sache von Anfang an einen Schaden hatte und der Verkäufer die Instandsetzung erledigen muss.
Nach dem 6. bis zum 24. Monat muss leider der Käufer beweisen, dass ein ursprünglich im Gerät schon vorhandener Mangel dazu führte, dass das Gerät erst jetzt defekt ist. Das ist kaum möglich. Aber viele Verkäufer verzichten auf diesen Nachweis, wenn das Gerät nicht eindeutig durch Fremdverschulden (Überspannungsschaden, Fehlnutzung,…) beschädigt wurde.

Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht und evtl. euch wehren
können (bei Telekom)?

Ich würde dort den Router nicht kaufen, sondern mieten. Dann hast du rundum-sorglos-Service, sofern du nicht den Router im Klo versenkst!

Hallo,

Wenn du den Router bei der Telekom gekauft hast, kannst du ihn kostenlos austauschen lassen wenn es sich um einen Gerätefehler handelt und er noch keine zwei Jahre alt ist.
Ruf bei der Hotline an, 08003301000, erkläre den Fehler und du bekommst ein Austauschgerät. Egal was der Techniker gesagt hat, ist es ein Gerätefehler bekommst du innerhalb von zwei Jahren ein neues Gerät. Den installationsservice musst du allerdings bezahlen.
Hast du noch Unterlagen von dem Router?
Dann Schick mir mal deine Telefonnummer, ich Ruf dich morgen mal an, wenn du möchtest.
Ggf schicke ich ein Austauschgerät raus. Wenn du das neue Gerät dann hast, kann ich dir auch telefonisch bei der Verkabelung und Konfiguration des Routers helfen, wenn du möchtest. Ist eigentlich keine schwere Sache.

Gruß
Roland

Ich würde dort den Router nicht kaufen, sondern mieten. Dann
hast du rundum-sorglos-Service, sofern du nicht den Router im
Klo versenkst!

Das ist Quatsch. Es gibt bei Mietgeräten kein rundum- sorglos- Service.
Es wird nur das Gerät ausgetauscht, es beinhaltet keine Installation.

Hallo,

Das stimmt, aber zumindest entfallen mögliche Technikerkosten, sofern man den Ausfall des Gerätes nicht selbst verschuldet hat!

hallo Roland,

danke für dein Angebot und gute Erklärung.

Meine Rechnungen 2011 sind gerade beim Steuerberater- nächste Woche habe ich sie zurück und kann dann mit der neuen Rechnung alles prüfen.
Kann ich dich dann auch noch kontakten?

Sonnige Allgäuer Grüße
Brigitta

Hallo,

Kannst mich dann gerne kontaktieren. Schick mir dann per Email deine Telefonnummer und eine Uhrzeit wann du erreichbar bist.
Ich rufe dich dann an.

Gruß
Roland

Hallo,

Das stimmt, aber zumindest entfallen mögliche Technikerkosten,
sofern man den Ausfall des Gerätes nicht selbst verschuldet
hat!

Das stimmt so nicht ganz.
Wenn ein Router durch einen Service-Techniker installiert wurde und dieses Gerät im Laufe der Mietzeit defekt ist,
hat man als Kunde keinen Anspruch auf eine kostenlose Neuinstallation. Selbstverständlich bekommt man kostenlose telefonische Installationshilfe.
Ein gebuchter Installationservice enthält keine Garantie auf eine weitere kostenlose Installation vor Ort, es sei denn die erste Installation wurde Mangelhaft ausgeführt. Eine gewisse Zeit hat man dann natürlich einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Wenn aber alles eine Zeitlang bereits funktionierte und aufgrund dessen die Installation nicht mangelhaft gewesen sein kann, wird ein zweiter Technikereinsatz berechnet, auch wenn es sich um ein Mietgerät handelt.

Wie immer gilt hier die Kulanz des Unternehmens.
Man kann natürlich gegen eine Rechnung Widerspruch einlegen und diese auch begründen, oft wird hier für den Kunden entschieden. Aber einen Anspruch hat man darauf nicht.
Der Service-Techniker hat bei der ersten Installation seine Leistung erbracht. Der Service auf das Mietgerät beschränkt sich daher nur auf das Gerät selber. Mietgeräte-Service und Installationsservice sind zwei verschieden paar Schuhe.

Gruß
Roland

Hallo Roland,

Das stimmt so nicht ganz.
Wenn ein Router durch einen Service-Techniker installiert
wurde und dieses Gerät im Laufe der Mietzeit defekt ist,
hat man als Kunde keinen Anspruch auf eine kostenlose
Neuinstallation. Selbstverständlich bekommt man kostenlose
telefonische Installationshilfe.
Ein gebuchter Installationservice enthält keine Garantie auf
eine weitere kostenlose Installation vor Ort, es sei denn die
erste Installation wurde Mangelhaft ausgeführt. Eine gewisse
Zeit hat man dann natürlich einen Anspruch auf kostenlose
Nachbesserung. Wenn aber alles eine Zeitlang bereits
funktionierte und aufgrund dessen die Installation nicht
mangelhaft gewesen sein kann, wird ein zweiter
Technikereinsatz berechnet, auch wenn es sich um ein Mietgerät
handelt.

Wie immer gilt hier die Kulanz des Unternehmens.
Man kann natürlich gegen eine Rechnung Widerspruch einlegen
und diese auch begründen, oft wird hier für den Kunden
entschieden. Aber einen Anspruch hat man darauf nicht.
Der Service-Techniker hat bei der ersten Installation seine
Leistung erbracht. Der Service auf das Mietgerät beschränkt
sich daher nur auf das Gerät selber. Mietgeräte-Service und
Installationsservice sind zwei verschieden paar Schuhe.

Gruß
Roland

das heißt mit vereinfachten Worten, wenn ich einen defekten Mietrouter zu hause habe, sollte ich explizit ein Austauschgerät verlangen?
Ich hab das immer so verstanden, bzw. glaub ich auch das man mir es von seiten der Telekom so erklärt hat, das wenn ein defekt vorliegt, der auf Seiten der Telekom liegt, also hier bis zum Router (Router inklusive) und die Telekom daraufhin einen Techniker loss schickt, liegen die Kosten für den Einsatz bei der Telekom? Zumindest bei einem Mietrouter der Telekom!

MfG Frank

Nachtrag
Vielleicht meinst du aber auch was anderes.
Es ist ja so, bei einem analogen Anschluss fällt alles in den Bereich der Telekom bis hin zur ersten
Tae Dose in der Wohnung. Ein Austausch durch einen Techniker wär hier kostenlos, wenn der Defekt nicht selbstverschuldet ist.
Bei einem Universal (ISDN) Anschluss, das wissen viele nicht, geht der Verantwortungsbereich bis zum Ntba.
Auch hier wäre der Austausch und die Installation des Gerätes durch einen Techniker kostenfrei.
Alles was dahinter liegt, also Router ect, fällt in den Bereich des Kunden.

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Danke, dann hat man mir das falsch erklärt, oder ich hab es falsch verstanden, dachte der Router fällt ebenfalls mit hinenin!

Ja genau, siehe meinen Nachtrag.

Wenn du zb die Hotline anrufst und eine Internetstörung meldest, misst der Mitarbeiter die Leitung.
Ist diese in Ordnung wird der Fehler woanders gesucht.
Stellt sich im Kundengespräch ein Defekt des Routers heraus, wird bei einem Mietgerät ein Austausch veranlasst.
Ein Kunde wird nicht bei einer Störung anrufen und explizite einen Techniker bestellen, oder sollte es auf jeden Fall nicht tun. Wenn er es unbedingt will, wird ihm natürlich auf eigenem Wunsch, mit Kostenhinweis, ein Techniker geschickt. Der übliche Weg ist das aber nicht. Stellt sich dann ein Defekt des Routers heraus, können ihm die Einsatzkosten auferlegt werden, weil wie gesagt, der Verantwortungsbereich der Telekom liegt bis zur ersten Tae oder Ntba.

Gruß
Roland

1 Like

Super, danke!

Ich würde dort den Router nicht kaufen, sondern mieten. Dann
hast du rundum-sorglos-Service, sofern du nicht den Router im
Klo versenkst!

Das ist Quatsch.

Nein, das ist Definitionssache.

Es gibt bei Mietgeräten kein rundum- sorglos-
Service.

Nun, das hier hört sich aber doch so an:
„Die Telekom überlässt dem Kunden die Telekommunikations-Endgeräte zur Nutzung und hält sie während der Dauer des Miet-verhältnisses in Stand, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind.“

Leider erfolgt dann doch eine Einschränkung. Unter „in Stand halten“ würde ich auch den Besuch eines Technikers verstehen, wenn dieser (z.B. durch Unvermögen des Nutzers) nötig ist.
Leider sieht dass die Telekom anders:
„Ist eine Beseitigung der Störung über den Remotezugang nicht möglich, so erhält der Kunde ein Austauschgerät zugesandt.“

Das Umstecken der drei bis fünf Stecker muss der Kunde also selber erledigen.
Ebenso wird er die Anleitung nehmen müssen und zumindest so den Internetzugang wieder herstellen, bis der Rest über den Remote-Zugang erledigt werden kann.

Wenn das deshalb nicht deiner Definition von „rundum-sorglos“ entspricht, dann ist das halt deine Meinung. Vermutlich werden auch technisch sehr unerfahrene Leute dieser Meinung sein. Aber bitte bezeichne das doch nicht so plakativ als „Quatsch“.

Es wird nur das Gerät ausgetauscht, es beinhaltet keine
Installation.

Plus Remotewartung, welche bei Telefonanlagen z.B. bereits nach dem Einstecken in die ISDN Buchse möglich ist.

Moin,

Das hast du 2 Jahre „Garantie“ (Sachmängelhaftung des
Verkäufers).

Ich korrigiere Dich nur ungern, aber Garantie und Gewährleistung (Sachmangel) sind zwei paar Schuhe.

Gruss Jakob

Moin,

Das hast du 2 Jahre „Garantie“ (Sachmängelhaftung des
Verkäufers).

Ich korrigiere Dich nur ungern, aber Garantie und
Gewährleistung (Sachmangel) sind zwei paar Schuhe.

Weil aber der Laie zur gesetzlich garantierten Sachmängelhaftung, die der Verkäufer gewähren muss, gerne mal „Garantie“ sagt, habe ich diesen falschen Begriff EXTRA in Anführungszeichen gesetzt und den korrekten Begriff genannt.

Vielleicht war das nicht klar.
Ich mache das aber schon lange so im Elektro-Brett, wo ich auch zur besseren Verständlichkeit „Phase“ (Außenleiter) und „Null“ (Neutralleiter) schreibe.

Moin,

Vielleicht war das nicht klar.

Richtig. Ich wollte es auch nur erwähnen, da es in der Praxis ja schon einen gehörigen Unterschied ausmacht.

Ich mache das aber schon lange so im Elektro-Brett, wo ich
auch zur besseren Verständlichkeit „Phase“ (Außenleiter) und
„Null“ (Neutralleiter) schreibe.

Ja, das sind aber andere Bezeichnungen für die gleiche Sache :wink:
Ähnlich wie bei Notebook oder Laptop. Aber ein PC wäre dann eben doch was anderes.

Gruss Jakob