Rot für Linksabbieger

Hallo zusammen,

Ein Autofahrer fährt auf der Geradeausspur, es gibt auch eine Linksabbiegerspur. Eine Ampel zeigt für Geradeaus grün, für Linksabbieger rot. Der Fahrer fährt durch.

Nach der Ampel, aber vor der Kreuzung, bemerkt er, dass er links abbiegen muss. Er ordnet sich also hinter der Ampel auf die Linksabbiegerspur ein (zwischen Ampel und Kreuzung liegen noch etwa 15 Meter). Er wartet natürlich den Gegenverkehr ab und biegt dann ab.

Ist dem Fahrer nun ein Rotverstoß vorzuwerfen?

Gruß von Bixie

Ein Autofahrer fährt auf der Geradeausspur, es gibt auch eine
Linksabbiegerspur. Eine Ampel zeigt für Geradeaus grün, für
Linksabbieger rot. Der Fahrer fährt durch.

Nach der Ampel, aber vor der Kreuzung, bemerkt er, dass er
links abbiegen muss. Er ordnet sich also hinter der Ampel auf
die Linksabbiegerspur ein (zwischen Ampel und Kreuzung liegen
noch etwa 15 Meter). Er wartet natürlich den Gegenverkehr ab
und biegt dann ab.

Ist dem Fahrer nun ein Rotverstoß vorzuwerfen?

Meiner Ansicht nach ja, siehe OLG Hamm:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht24.php

Gruß, DW.

Guten Morgen

Ist dem Fahrer nun ein Rotverstoß vorzuwerfen?

Meiner Ansicht nach ja, siehe OLG Hamm:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht24.php

Eigentlich selbstverständlich, diese Auslegung der StVO, jedes anders lautende Urteil hätte Lichtzeichenanlagen ad absurdum geführt und der völligen Verkehrsanarchie Tür und Tor geöffnet: Man führe dann über die Haltlinie, die gerade „grün“ hat und machte anschließend im Kreuzungsbereich, was einem grade spontan so einfiele.

Gruß
smalbop

1 Like

HAllo,

ja ihr habt wohl recht…
Aber im Verkehrslexikon habe ich noch das hier gefunden:

Heute entspricht es der herrschenden Auffassung, dass dieses Verhalten dann als Rotlichtverstoß zu werten ist, wenn es zum Zweck der Umgehung des Rotlichts für die gesperrte Fahrtrichtung geschieht.

Der Fahrer ist aber nicht um das Rotlicht zu umgehen extra auf die Geradeausspur gewechselt, sondern er war due ganze Zeit auf der Geradeausspur und hat zu spät bemerkt, dass er abbiegen muss.

Müsste man ihm den „Vorsatz“ nicht erst beweisen?

Gruß von Bixie

Ganz klarer Rotlichtverstoß, sollte aber eigentlich jeder wissen und die Polizei sollte solche Fälle strenger (= häufiger) ahnden!

Hi.

Wie kann man denn OHNE VORSATZ abbiegen? :wink:

Grüße,
Grünblatt

Hallo

Müsste man ihm den „Vorsatz“ nicht erst beweisen?

Dann mal zur Sache:

Jemand fährt innerorts auf eine „grüne“ Kreuzung zu, Tempo 55. Nach(!) überqueren der Haltelinie merkt er das er abbiegen muss, checkt die Verkehrslage, bremst ab und zieht um die Kurve. Die Kreuzung muss aber schon sehr gross sein, dass das zeitlich hinkommt, Vorsatz ist also meistens anzunehmen.

Ausserdem sehe ich den Vorsatz hier nicht als nötig an. Den Fall den du beschreibst ist das übliche „Umfahren“ der Ampel (Parkplatz, Seitenstreifen, Tankstelle…).

Es bleibt doch die simple Situation das jemand bei Rot abgebogen ist, welche Fahrstreifen er dazu benutzt ist nebensächlich.

Gruß, DW.

Hallo,

hat jetzt nichts mit Rotlichtverstoß zu tun, aber einem anderen Verstoß gegen die StVO:

§ 41 Vorschriftzeichen
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__41.html)

Anlage2(zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen:
Zeichen 297
Ge- oder Verbot

  1. Fahrzeugführer müssen der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

    (siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php, lfd. Nr. 70)

Der Fahrer hätte gar nicht abbiegen dürfen, vorausgesetzt, Leitlinien sind vorhanden. Ob auch ein Rotlichtverstoß vorliegt, darüber möchte ich mich nicht auslassen.

Ohne Leitlinien ein klarer Rotlichtverstoß, da es hier nicht auf die Richtungspfeile auf der Fahrbahn ankommt.

JJ

Hallo Junker Josef

hat jetzt nichts mit Rotlichtverstoß zu tun

Deswegen hat die von dir anschließend dargelegte Rechtslage bisher auch noch niemand erwähnt.

Der Fahrer hätte gar nicht abbiegen dürfen, vorausgesetzt,
Leitlinien sind vorhanden. Ob auch ein Rotlichtverstoß
vorliegt, darüber möchte ich mich nicht auslassen.

Genau das hättest du aber sollen, wenn du das UP direkt beantwortest, das war nämlich die einzige dort gestellte Frage. Zitat: „Ist dem Fahrer nun ein Rotverstoß vorzuwerfen?“

Richtig ist, dass ein Rotlichtverstoß jedenfalls dann unstrittig ist, wenn keine Leitlinien und Abbiegefahrstreifen vorhanden sind. Laut UP sind sie es hier aber. Nur deswegen ja wohl auch seine Frage. Wenn wir schon Antworten auf nicht gestellte Fragen geben, dann wäre zunächst auf das mit dem geschilderten Vorgang verbundene Rechtsüberholen der an der Ampel wartenden Kolonne hinzuweisen (was wesentlich schwerer wiegt als die bloße Benutzung eines falschen Fahrstreifens, denn die Ausnahmetatbestände des § 7 StVO sind hier auch dann nicht gegeben, wenn es sich um eine innerörtliche Situation handelt).

Gruß
smalbop