Hallo Junker Josef
hat jetzt nichts mit Rotlichtverstoß zu tun
Deswegen hat die von dir anschließend dargelegte Rechtslage bisher auch noch niemand erwähnt.
Der Fahrer hätte gar nicht abbiegen dürfen, vorausgesetzt,
Leitlinien sind vorhanden. Ob auch ein Rotlichtverstoß
vorliegt, darüber möchte ich mich nicht auslassen.
Genau das hättest du aber sollen, wenn du das UP direkt beantwortest, das war nämlich die einzige dort gestellte Frage. Zitat: „Ist dem Fahrer nun ein Rotverstoß vorzuwerfen?“
Richtig ist, dass ein Rotlichtverstoß jedenfalls dann unstrittig ist, wenn keine Leitlinien und Abbiegefahrstreifen vorhanden sind. Laut UP sind sie es hier aber. Nur deswegen ja wohl auch seine Frage. Wenn wir schon Antworten auf nicht gestellte Fragen geben, dann wäre zunächst auf das mit dem geschilderten Vorgang verbundene Rechtsüberholen der an der Ampel wartenden Kolonne hinzuweisen (was wesentlich schwerer wiegt als die bloße Benutzung eines falschen Fahrstreifens, denn die Ausnahmetatbestände des § 7 StVO sind hier auch dann nicht gegeben, wenn es sich um eine innerörtliche Situation handelt).
Gruß
smalbop