Rote Ampel nicht gesehen und Unfall verursacht, zahlt die Versicherung?

Ich lebe seit mehreren Jahren im Ausland und habe jetzt bei einem Deutschlandbesuch einen Verkehrsunfall durch das Übersehen einer roten Ampel verursacht. Hier auf Gran Canaria ist überwiegend Kreisverkehr und nach der Passage eines Kreisverkehrs hatte ich ca 400 m später diesen Unfall bei trockener Fahrbahn und ca. 40 KmH. Keine Frage, ich war schuld! Der Wagen ist von Freunden und Vollkasko versichert, Er wurde für die Zeit meines Aufenthaltes auf mich bei der Versicherung als Fahrer gemeldet. Es ist kein Personenschaden entstanden, aber die beiden beteiligten Fahrzeuge hat es ordentlich erwischt. Die Polizei sagte mir, ca 240 Euro und Punkte kommen auf mich zu. Ist das grob fahrlässig, ich habe keinen Alkohol etc. konsumiert und bin 44 Jahre Unfallfrei. Mit was muss ich rechnen? Muss ich einen Anteil am Schaden übernehmen? Danke für eure Hinweise. Ich bin total schockiert, das mir so etwas passiert ist.

Bis auf das Bußgeld, 2 Punkten, einem Fahrverbot von einem Monat und den Gebühren/Auslagen für das Bußgeldverfahren kommt nichts auf Dich zu.

Die Haftpflicht wird den Fremdschaden zahlen, die Kasko den Schaden am Fahrzeug Deiner Freunde.
Diese müssen dann aber mit einer Hochstufung der Versicherungsprämie rechnen.

MfG Crack

Hallo,

Kreisverkehr - Na na! :slight_smile: Ich lebe auf Teneriffa, da ist es nicht anders als auf Gran Canaria, das ich natürlich auch kenne. Ampeln gibt’s hier auch, und nicht wenige. Innerhalb von Städten ist ja in der Regel nicht so viel Platz, um Kreisverkehre anzulegen.

Wieso nur Teil des Schadens? Du bist allein schuldig. Rote Ampel gilt als grob fahrlässig, das bringt dir Punkte. Da sind Kreisverekehre keine Entschudigung, selbst wenn es auf GC keine einzige Ampel gäbe.

Die Vollkasko zahlt den Schaden, aber der Fahrzeughalter hat je nach Tarif Selbstbeteiligung zu zahlen und wird im in der Schadensrabattstufe herabgestuft. Das solltest du deinen Freunden ersetzen. Insofern wäre zu prüfen, ob es nicht günstiger ist, die Schadenskosten selbst zu übernehmen. Das kann man auch noch nachträglich entscheiden; die Versicherung geht erstmal in Vorlage.

Du kannst auch mal mit dem Geschädigten reden, vielleicht ist er ja ein netter Mensch. Wenn du ihm sagst, dass du selbst zahlen willst, sucht er vielleicht eine preisgünstige Werkstatt auf und verzichtet auch Nutzungsausfall-Entschädigung. Ich habe das (in D) schon erlebt.

Grüße
Carsten

und das macht nicht nur im nächsten Jahr was aus, in allen Folgejahren fällt eine höhere Prämie an als ohne diesen Unfall. Das hört erst auf, wenn sie bei der allerniedrigsten Versicherungsstufe angekommen sind. -

Hallo,

zuerst die gute Nachricht:

Den Schaden am gegnerischen Fahrzeug wird dei Haftpflochtversicherung in vollem Umfang begleichen.

Nun die weniger guten:
Zunächst mal wird sich der Versicherungsbeitrag erhöhen.

Den Schaden am eigenen Fahrzeug würde die Vollkasko regulieren, WENN da nicht das Problem der „groben Fahrlässigkeit“ bestünde.
Wäre man z.B. nur kurz abgelenkt gewesen, etwa weil man als Linksabbieger losgefahren ist, obwohl nur die Ampel für den Geradeausverkehr grün geworden ist, dann ist das noch entschuldbar. Aber wenn man die rote Ampel schlicht verpennt hat, dann dürfte es auf eben diese grobe Fahrlässigkeit gehen. Versicherungen dürfen dann die Leistung kürzen, auch bis auf 0.
Es gibt aber auch Verträge, bei denen der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit voll bezahlt.

Hier hast du also ein Stück Ungewissheit.

Ergänzung:

https://www.rechtstipps.de/autokauf-unfall-werkstatt/verkehr/kfz-schaeden-und-versicherung

Ein Rotlichtverstoß ist grundsätzlich grob fahrlässig. Das gilt auch für mehrspurige Kreuzungen mit mehreren Lichtzeichen. Hier wird gerade erwartet, dass ein sorgfältiger Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lässt. Ist der Unfallverursacher in die Kreuzung eingefahren, weil er von der Sonne geblendet wurde und führte dies zum Unfall, so kann die Vollkaskoversicherung die geltend gemachten Ansprüche um 50 % kürzen (LG Münster, Urteil vom 20.8.2009- 15 = 141/09).

Die grobe Fahrlässigkeit entfällt aber dann, wenn Sie zum Beispiel ortsunkundig waren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.2.1989, r+s 1990, S. 364). Oder: Der Fahrer war durch eine Nachbarampel irritiert und ist nach vorherigem Anhalten aufgrund des Mitzieheffektes losgefahren (BGH, Urteil vom 29.1.2003, VZR 173/01, MDR 2003, R 11).

Gruß
vdmaster

Stimmt,

ich habe nur von der Kaskoversicherung gesprochen (falls deine Freunde eine haben). Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden auf der Gegenseite.

Eine Herabstufung im Schadensfreiheitsrabatt gibt es dann bei beiden Versicherungen. Und da sich dies über mehrere Jahre hinziehen wird, scheint es bei einem so niedrigen Schaden sinnvoll, selbst zu zahlen. Aber was sich mehr lohnt, kann man ja ausrechnen.

Ich denke es war innerhalb von fast 3 Jahren auch teils Verunsicherung, weil der vorausgegangene Kreisverkehr an der grossen Kreuzung neu war und noch nicht bestanden, hat als wir das letzte Mal in Deutschland waren, dann in ca. 400 Metern weiter die Ampel und auf der rechten Seite Abriss einiger Häuser und alles neu gebaut und anders aussehend. Ist keine Entschuldigung und ich bin froh, das niemand verletzt worden ist. Ichglaube mein Fahrverhalten war ganz anders als hier auf der Inseln wo es viel ruhiger ist und wo es in meiner Gegend keine Ampeln gibt. In meinem Kopf war vielleicht der vorangegangene Kreisverkehr gespeichert und dann habe ich mit der Ampelanlage nicht gerechnet. Wir werden die Prämienerhöhungen unserer Freunde ausgleichen und übernehmen. Ich hoffe, das ich im Falle einer Forderung seitens der Versicherung teilzahlen kann… Wir sind Privat Haftpflicht versichert, aber die greift wohl nicht. Herzlichen Dank für eur Antworten!!!

Von der Versicherung wird es keine Forderungen gegen Dich geben,
denn es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.

Theoretisch kommt überhaupt nichts auf Dich zu wenn man nur den Versicherungs-Aspekt beleuchtet.
Die Folgen treffen nur den Versicherungsnehmer - er trägt ja auch das Risiko wenn er das Auto einem Dritten zur Verfügung stellt.

Fairerweise bietest Du aber an die Kosten zu ersetzen.
Das wird zuerst einmal die Selbstbeteiligung der Vollkasko sein. Diese liegt meist zwischen 150 und 500€.
Weiterhin fallen Kosten an die durch die Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den nächsten Jahren entstehen. Dafür kann ich keine Summe nennen - das muss die Versicherung ausrechnen.

Gruß Crack

Danke für Deine Antwort! Wir würden gute Freunde niemals im Regen stehen lassen, das hat von Anfang an festgestanden! Schliesslich haben unsere Freunde uns eines ihrer Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und notfalls würden wir bis an unser Lebensende abstottern müssen…Die Unfallbeteiligten waren junge Leute, und denen ist nichts passiert! Mein Mann der ja gefahren ist, war total fertig, er fährt immer sehr bedacht und verhält sich fair auf der Strasse. Ich selbst hätte bei einem älteren Wagen bestimmt das Meiste abbekommen und bin dankbar, das wir alle mit dem Schreck davongekommen sind. Aber so plötzlich kann das Leben zu Ende sein…wenn man nicht aufpasst!