Rote Ampel überfahren

Hallo Leute,
Ich habe heute in Berlin aufgrund eines Krankenwagen eine rote Ampel überfahren. Gegenüber der Straße stand ein Blitzer und ich habe gemerkt wie es geblitzt hat. ich stand zwar noch auf dem Fußgängerweg, d.h ich habe die Kreuzung nicht überschritten, jedoch war ich deutlich über der Haltelinie. Der Krankenwagen ist dann auch in einer Seitenstraße verschwunden und nicht über die Straße gefahren wo der Blitzer stand. Laut der Tabelle auf

w w w.bussgeld.de/bussgeldkatalog/rote-ampel/

wird der Strafzettel satte 360€ Betragen da ich deutlich nach 1 Sekunde geblitz worden bin. Kann ich irgendwie Nachweisen das ein Krankenwagen mich dazu „gedrängt“ hat, die Haltelinie zu überfahren? Ich bin noch in der Probezeit und wurde einfach nervös als ich die Sirene gehört habe.
Lg

[Link unklickbar gemacht vom www Team]

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Anhörungsbogen ausfüllen sollte reichen, falls überhaupt was kommt.

Hallo,

normalerweise macht so ein Blitzer zwei Fotos in relativ kurzem Abstand.
Damit werden Haltelinienverstöße (wie deiner) erfasst. Ist das auslösende Fahrzeug auf beiden Bildern zu sehen wurde offensichtlich nicht in die Kreuzung eingefahren und nur das würde zu hohen Bußgeldern führen.

Mir ist vor einigen Monaten etwas ähnliches passiert. Aufgrund von Dunkelheit und Regen hatte ich die Position der Haltelinie falsch eingeschätzt und bin eine gute Wagenlänge drüber gefahren. Der Blitzer hat entsprechend zweimal ausgelöst, einen Strafzettel habe ich aber (glücklicherweise) nicht bekommen.

Gruß,
Steve

Mach dir keine Gedanken, bei ampelblitzern werden immer 2 Fotos gemacht. Um eben bei solchen Fällen zu sehen ob du wirklich bei Rot drüber gerauscht bist oder noch zum stehen kommen konntest. Also wenn du die Haltelinie überfährst und dann stehen bleibst.
Und solange keine Gefährdung vorliegt ist es halb so wild.
Also keine Angst haben

muss ich das denn nicht irgendwie Beweisen können?

Ja, kann man. Alle Alarmfahrten werden protokolliert.
Hauptsache Du hast die möglichst genaue Uhrzeit, Örtlichkeit und Tag und ob das Feuerwehr, Polizei oder Krankenwagen war.

Es ist doch sogar ausnahmsweise erlaubt und sogar von Dir gefordert notfalls bei Rot über die Ampel zu fahren um dem Blaulichtfahrzeug Platz zu machen !

Vorher kannst du wenig sinnvolles machen, warte den Bußgeldbescheid ab und trage dann (Frist aber beachten !) deine genaue Begründung vor.

MfG
duck313

Es ist ja erkennbar, dass du nur in die Kreuzung hineingefahre, aber nicht hinübergefahren bist. Normalerweise reicht dann die Angabe, dass du einem Rettungswagen (der dann abgebogen ist) den Weg freigemacht hast. Früher mal wurden Blaulichtfahrten auch irgendwo erfasst, ich weiß ber nicht, ob das immer noch so ist. Allerdings ist die Berliner Verwaltung ja die bürgerunfreundlichste im ganzen Land, das könnte vielleicht Schwierigkeiten machen.

Hallo,

es geht nicht um die Straßenkreuzung, sondern um den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage. Wenn da ein Fußgängerüberweg war, dann gehört der mit Sicherheit dazu. Was nicht heißen soll, daß man aus der Nummer mit Verweis auf den RTW wieder rauskommt.

Gruß
C.

Hallo,
bei mir aehnlich, fremde Gegend, rote Ampel, als Erster, nix los, und dann mal etwas vorgerollt um die Seitenstrasse besser einzusehen, wo mein Ziel liegen koennte. Zwei Blitze, Fahrweg dazwischen vielleicht 20 cm, das haben sie auf den 2 Bildern, kein Brief, keine Strafe, nix.
Die Uhrzeit dennoch bitte moeglichst genau vermerken, wenn in 2 Monaten etwas kommen sollte.
Gruss Helmut

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Servus,

das täte ich nicht, weil man im Einspruchsverfahren bereits sauber argumentieren und begründen muss, während es vorher, bei der Anhörung, möglich ist, vollkommen frei zu formulieren und eben zu schreiben, dass da weiter hinten der RTW kam, dass man ihm Platz machen wolllte und mit äußerster Vorsicht wie es sich gehört in die Krezung eingefahren ist.

Zu jedem OWi-Verfahren gehört die Gewährung rechtlichen Gehörs, und die wird auf dem ersten Stück Papier, das der Tanja_Lotti in diesem Zusammenhang zugeht, auch gegeben sein.

Schöne Grüße

MM

Hast Recht, ich meinte natürlich den ersten Schrieb der Bußgeldstelle, das ist die Anhörung zu dem Vorfall.

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