Rote Ampel überfahren

Es ist so das ein bekannter durch Drogenkonsum seinen Führerschein verloren hatte nach Aufbauseminar und bestandener MPU bekam er sein Führerschein wieder! Seine Probezeit wurde verlängert. Jetzt 2monate später überführ er eine rote Ampel, seiner Meinung nach war es über eine Sekunde. Er war teils unaufmerksam und konnte die Situation nicht richtig einschätzen und hat Gas gegeben vermutlich um ein auffahr Unfall zu vermeiden!

Die eigentliche frage: was blüht meinem bekannten??

Hallo,
also dürfte er sich jetzt noch in der Probezeit befinden und hat einen sogenannten A-Verstoß begangen.
Die bSache wird 120.€ kosten, 1 Monat Fahrverbot und eine Nachschulungsmaßnahme in der Fahrschule für schätzungsweise 300.-€.
Da es sich nicht um einen Suchtverstoß handelt, dürfte sonst nichts weiter passieren.
Alles Gute,
strucki

Neben dem normalen Bußgeld von [voraussichtlich] 200€, 4Punkten, 1 Monat Fahrverbot und den Gebühren von 23,50€ wird die Fahrerlaubnisbehörde erneut eine MPU fordern. Das ergibt sich aus § 2a Fahrerlaubnis auf Probe des Straßenverkehrsgesetzes:

„Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.“

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Gruß Crack

THX für die schnelle Antwort!!

Nur ist der bekannte schon in der verlängerten Probezeit! Hat ca. Noch 3jahre! Und eine Nachschulung verlängert ja die Probezeit was nun jezz nicht mehr geht?! Oder? Wie sieht es mit Punkten aus? Und höre ich das aus der Antwort richtig heraus das die Vorgeschichte im (Hintergrund) steht weil es ein ganz anderes Delikt ist??
LG Cr1z

Aufbauseminar ASF ist nur einmalig möglich
@ Strucki:

Das Aufbauseminar wurde bereits angeordnet und absolviert.

Auch das Bußgeld stimmt so nicht. Hier kommt dieser Tatbestand zur Anwendung kommen wenn man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß [über 1 Sekunde nach Rot] ausgeht:

137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

  • 200€ Bußgeld
  • 4 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot

Gruß Crack

Danke! Aber das Fahrverbot ist doch sinnlos wenn die Behörde dagegen Vorgehen muss und eine MPU anordnet und den Führerschein wieder entzieht?!? Was in dem fall ja wäre???

Das Fahrverbot ist eine Folge der Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog.

Und die MPU ist die Folge des erneuten A-Verstoßes innerhalb der Probezeit nach Neuerteilung der FE.

Es wird eine Frist gesetzt werden in der eine positive MPU nachgewiesen werden muss, zum Entzug der FE kommt es aber nur dann wenn die MPU negativ ausfällt.

Das Fahrverbot für die OWi muss trotzdem angetreten werden.

Gruß Crack

Hallo CR1Z,
im Normalfall sieht es so aus. Das wenn man schon eine Nachschulung hatte und wieder auffällig wird bekommt man ein Bußgeld von ca. 180 Euro, 3 Punkte in Flensburg bei roter Ampel 3 Monate Fahrverbot und eine Aufforderung eine Physiologische Untersuchung bzw. Beratung mit zu machen. Wie es jetzt bei deinem Bekannten aussieht durch den Drogenkonsum kann ich dir nicht sagen. Das wird wohl ein Richter entscheiden. Wenn er Glück hat bekommt er nur ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt wegen der roten Ampel. Folgen siehe oben.
Viel Glück
Georg

Hallo,
stimmt. Völlig andere Deliktsart, daher keine Betrachtung bzw. Hinzuziehung der Vorgeschichte. Punkte musste mal selber googeln - hat sich ja einiges geändert. Entweder keinen oder so wie früher 1 Punkt.
ciao

Nun, zuerst wird ihr Bekannter mal zu der überfahrenen Ampel befragt werden. Dazu wird ihm ja wohl eine plausibele Antwort einfallen. Wie das mit dem „Vorleben als Drogenkonsument“ zusammen zu bringen ist, liegt dann wohl in der Verantwortung des zuständigen Richters.Der wird entsprechende Maßnahmen veranlassen. Ich will da auch nicht zu viel versprechen, aber unter bestimmten Bedingungen ist man ein Risiko im Straßenverkehr und dadurch auch wohl eine Gefaht für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Auch nach bestandener MPU hat er eine besondere Verantwortung sich selbst gegenüber. Gar noch müsste er sich als großes Vorbild verhalten. So gesehen steht er immer im Focus.
LG und toi toi toi

Wenn innerhalb der Probezeit wird es ein Bußgeld (ca. 250 €) und eine Nachschulung (ca, 300 - 500 Euro) geben und der FS wird einen Monat weg sein.
Solle es außerhalb der PZ sein entfällt die Nachschulung.

Ich hoffe, das hilft?

MFG

U. Ortmann

Hallo,

er muss seinen Führerschein wieder abgeben. Wie lang hängt u.a. auch davon ab was vorher alles war. „Vermutlich“ einen Unfall zu vermeiden, denk mal er kann das nicht beweisen zählt nicht, selbst wenn er es beweisen kann darf er keine rote Ampel überfahren.
Ich kann nur Empfehlen einen guten Anwalt einzuschalten der spezialisiert ist für Verkehrsrecht um zu versuchen dass die Sperre vielleicht nicht so lang wir zum Beispiel wegen ereichen des Ausbildungsplatzes etc. Wenn du eine gute Adresse brauchst melde dich wieder, ich kenn einen Anwalt der weiterhelfen könnte in Landshut.
MFG

Hallo, ihm droht nach meiner auffassung der regelsatz geldbuße (hab ich nicht im kopf, bitte googeln) nebst fahrverbot und wegen der noch andauernden probezeit eine nachschulung… so, wenn er nach dem entzug bzw. der wiedererteilung der fahrerlaubnis nicht noch andere einträge hat… die drogensache ist ja abgegolten.
lg
conny

Hallo,

er bekommt ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog, Höhe je nach festgestellter Qualifizierung des Verstoßes (hier spielt die Rotzeit eine Rolle, bei Kameraampeln wird das automatisch berechnet), dann ein Fahrverbot, je nach Qualifizierung, w.o., und mindestens die Nachbeschulung, weil ja die Probezeit verlängert worden ist.
Die Frage einer erneuten MPU stellt sich evtl. auch, muss die Bußgeldbehörde entscheiden. Bei Vorsatz ist doppeltes Bußgeld fällig.

Vieles ist eine kann Bestimmung. Bei dem vorherigen Ablauf würde ich auf 4 Monate Fahrverbot tippen. In der Anhörung gut Argumentiert, dass von hinten jemand mit solcher Geschwindigkeit kam das man Angst hatte und nur Gefahren ist um einen Unfall zu vermeiden könnte genauso zu einem Freispruch führen. Aber das ist immer Einzelfallentscheidung und daher nicht vorhersehbar. Gruß

Normalerweise kostet das Überfahren der Roten Ampel mit mehr als 1 Sec. einen Monat Fahrsperre und ca. 50 € Bußgeld.
Wie es sich jetzt durch die Drogengeschichte verhält, kann ich leider nicht vorhersehen, das könnte zu weiterreichenden Maßnahmen führen.
Ich empfehle, einen Verkehrsrechts-Anwalt zu konsultieren, der natürlich auhc Geld verlangt.

Hallo CR1Z
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma