Hallo,
weiß jemand, ob beim Abriss eines Wohnhauses ein roter Punkt erforderlich ist und ob der sichtbar angebracht sein muss?
Ich weiß nicht, ob ein Abriss auch unter den Begriff „Bauvorhaben“ fällt. Ich weiß aber, dass in NRW Baustellenschilder nur bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Pflicht sind (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=644726) und dass der Abriss von Gebäuden der Klassen 1 und 3 genehmigungsfrei ist.
Wie es in deinem Bundesland ist, fragst du am einfachsten per Mail bei deinem Bauamt nach.
Wenn erforderlich dann MUSS der gut sichtbar angebracht werden. Das ist doch genau der Sinn. Auch Nachbarn etwa sollen die im Aushang genannten Verantwortlichen kennen und ggf. erreichen können !
MfG
duck313