Junge Junge, so viele Dinge im Kuddelmuddel auf einmal…
Guten Morgen, jeydee,
ich versuche einmal Ihre Anfrage etwas zu ordnen und kurz zusammenfassend zu beantworten:
- muss man unterscheiden zwischen blauem Rundumlicht, gelbem Rundumlicht und allen andersfarbigen Blink-, Blitz- oder Rundumlichtern.
Das blaue Rundumlicht, auch Blaulicht genannt, ist per Gesetz (§ 52(3,3a)StVZO) nur Einsatzfahrzeugen sog. Hoheitsträger erlaubt und steht unter Geldbuße bei Zuwiderhandlungen, insbes. und das haben Sie ja bereits selbst erkannt, wenn dadurch das Vorliegen von Sonder- und Wegerechten vorgetäuscht werden soll.
Das gelbe Rundumlicht ist Baufahrzeugen, Pannenhelfern oder bestimmten landwirtschaftlichen oder betrieblichen Fahrzeugen vorbehalten, von denen durch ihre Größe, Länge oder Fahrtgeschwindigkeit/Tätigkeit eine Gefahr ausgehen könnte (§ 52(4) StVZO).
- Alle andersfarbig oder gestalteten blinkenden oder leuchtenden Einrichtungen dürfen, mit Ausnahme der Fahrzeugbeleuchtung natürlich, nicht aus dem Fahrzeug nach außen direkt abstrahlen und sind grundsätzlich erst einmal genehmigungs- d.h. eintragungspflichtig, sofern sie denn mit dem Fahrzeug fest montiert sind.
Ausnahmen sind lichttechnische Einrichtungen, für die allein eine sog. bauartbestimmte oder Teile-Betriebserlaubnis besteht. Diese muss aber a) zum Fahrzeugtyp passen, b) einer EU-Norm entsprechen und c) auf Verlangen auch vorgelegt werden können!
Im Übrigen sind für fremdsprachige BE immer beglaubigte deutsche Übersetzungen mitzuführen!
- Wackeldackel, Navis, Handys etc. sind natürlich immer nur „Ladung“ im rechtlichen Sinne und damit auch nicht genehmigungspflichtig, dürfen aber auch nicht direkt nach draußen abstrahlen!
Im Grunde geht es darum, dass es im Straßenverkehr, insbes. in der Nacht, zu keinen unnötigen und damit auch gefährlichen Irritationen durch irgendwelche undefinierbaren Lichteffekte aus oder von den Fahrzeugen kommen soll.
Dementsprechend wäre ich sehr vorsichtig damit insbes. irgendwelche Leuchten zu montieren, die den Eindruck von Einsatzbeleuchtung erwecken könnten!!! Selbst montierte aber nicht eingeschaltete Blaulichter, auch rote amerikanische Einsatzleuchten, können dann sehr schnell beschlagnahmt und eingezogen werden!
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
dr.zimmerman.