also, es ist ja so, dass im Kriegsfall das Rote Kreuz auf
weißem Grund ein Schutzzeichen ist. Also, dass sämtliche
Armeen und Soldaten Personen, Fahrzeug Konvois*, Schiffe und
Flugzeuge, die mit einem gut sichtbarem Roten Kreuz
gekennzeichnet sind, nicht beschossen werden dürfen.
(*= Einzelne Fahrzeuge sind nicht geschützt. Es müssen
mindestens 3 Fahrzeuge sein, die in einem geschlossenen Konvoi
fahren.)
Wie kommst du auf die Idee, dass „einzelne Fahrzeuge“ nicht geschützt wären? Das Humanitär Völkerrecht ist da ziemlich eindeutig. Geschützte Personen, Einrichtungen und mit dem Schutzzeichen versehenes Materiel darf in keinem Fall Ziel eines Angriffs werden!
Wie ist das jetzt mit den anderen HiOrgs? Haben JUH, MHD,
DLRG und ASB ihre Eigenen Schutzzeichen oder arbeiten diese
auch in diesem Falle unter dem Roten Kreuz?
Das rote Kreuz ist das Kennzeichen der Organisationen der nationalen und internationalen Rotkeuzorgane, es ist aber ein Schutzzeichen für alle sanitätsdienstlichen Einrichtungen, Personen und Material (worunter auch Fahrzeuge fallen).
Wenn also die Verbände der zivilen Verteidigung (DLRG, DRK, JUH, MHD, ASB, FF, BF) entsprechend im Kriegsfall eingesetzt werden, dann verwenden sie das rote Kreuz als Schutzzeichen.
Denn sie sind ja auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz tätig. Oder :fallen diese dann komplett weg?
Das Schutzzeichen hat nichts mit der Art des Einsatzes, also der Unterstützung von militärischen oder zivilen Kräften, zu tun, sondern mit der Schutzwürdigkeit von Personal, Material oder Liegenschaft.
Und wie siehts beispielsweise mit dem THW aus?
Das ist das THW und hat keinen sanitätsdienstlichen Auftrag…
Gruß Andreas