Hallo,
Ein Autofahrer fuhr heute morgen mit seinem Beifahrer (beide langjährige FS Besitzer und (Sie)langjährige Beifahrerin:smile:.
Folgende Situation aus Sicht des Fahrers.
Straße mit roter Ampel innerorts, Fahrer wartete auf der Linksabbiegerspur, rechts neben Ihm ein Auto geradeaus. Gegenüber ebefalls zwei Autos vor ebenfalls roter Ampel. Sonntag vormittag, sehr wenig Verkehr.
Dann hört Fahrer „Tatü Tata“, 100 m hinter ihm schaltet ein Sanka Sirene ein. Fahrer schaut kurz in den Rückspiegel (ob der Sanka evtl. ganz links auf der Gegenspur vorbei will oder die Gasse nehmen will) und fährt über die rote Ampel in die Mitte der Kreuzung (ist ja nur eine Straße von links, dort kam keiner), Sanka rauscht durch.
Soweit ist die Beifahrerin mit dem Fahrer gleicher Meinung, kein Rotlichtverstoß. Fahrer steht nun mitten in der Kreuzung (die Linksabbiegerspur ist nach der Ampel nur noch ein Dreieck).
Fahrer handelt nach seiner Auffassung umsichtig und vorausschauend und biegt mit der gebotenen Aufmerksamkeit links ab. Der Gegenvehrkehr wartete ja noch, Fussgänger war keiner da, so konnte die Kreuzung gefahrlos geräumt werden.
Genau hier runzelte die Beifahrerin die Stirn und meinte der Fahrer hätte sich hier einen nicht erlaubten „Vorteil“ verschafft, weil die eben überfahrene Ampel ja wahrscheinlich immer noch rot war. Sie war der Ansicht, wäre eine uniformierte oder zivile Ordnungsmacht zur Stelle gewesen hätte der Fahrer sich für einen Rotlichtverstoß verantworten müssen.
Es gab am Sonntag vormittag natürlich keine Ordnungsmacht, also auch keinen Richter und keinen Verstoß. Da der Fahrer aber auch bei Anwesenheit dieser Instanzen genauso handeln würde dürft Ihr jetzt mal darüber richten.
Darf der Fahrer den bei Rotlicht angefangenen Abbiegevorgang beenden?
Gruß vonsales