Rotlichtverstoß in der Probezeit - aber nicht der Halter

Bitte dringend um Rat. Also meine abstrakte Frage lautet: ein junger Mann fährt erst seit 3 Monaten Auto - ist also noch in der Probezeit. Nun ist er über eine rote Ampel gefahren - allerdings ist es wohl ein einfacher Rotlichtverstoß. Die Mutter ist Halterin und auch Versicherungsnehmerin und hat in 25 Jahren noch nie einen Punkt oder einen Strafzettel erhalten. In dem Anhörungsbogen ist kein Foto aber angeblich exisistiert ein Frontfoto als Beweis sowie ein kombiniertes Messgerät. Soll die Mutter einfach die ihr vorgeworfene Ordnungswidrigkeit auf ihre Kappe nehmen, damit ihr Sohn keine weiteren 2 Jahre Probezeit haben wird und keine „Nachprüfung“ machen muß oder einfach nur keine Angaben zur Sache machen. Ein profunder Rat wird ganz dringend gebraucht. Vielen vielen Dank

Moin!

Ein profunder Rat wird ganz dringend gebraucht.

Den wirst Du hier nicht bekommen, nur moralinsaures Geschwätz.

Wendet Euch an einen Rechtsanwalt. Dürfte sich lohnen.

Gruß,
M.

In dem Anhörungsbogen ist kein Foto

Hallo,
wenn der Anhörungsbogen an die Mutti war, kann Mutti die Tat voller Reue und dem Versprechen es nie mehr zu tun einfach zugeben.

Mit Glück wird Sohnemann dann von dem Übel der Nachschulung und verlängerter Probezeit verschont.

Gruß

Nostra

Hallo.

In dem Anhörungsbogen ist kein Foto aber angeblich
exisistiert ein Frontfoto als Beweis

Bei einer Rotlichtüberwachungsanlage gibt es sogar zwei davon.

Soll die Mutter einfach die ihr vorgeworfene
Ordnungswidrigkeit auf ihre Kappe nehmen,

Das kann sie zwar versuchen, denn eine Selbstbeschuldigung ist nicht strafbar.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das aber nicht funktionieren.
Denn bei OWi die mit Bußgeld ab 40€ und Punkten geahndet werden sehen die Sachbearbeiter schon etwas genauer hin. Dann dürfte der Unterschied des Geschlechts und des Alters auffallen. In dem Fall wird auch kein Anhörungs- sondern ein Zeugenfragebogen versandt.

oder einfach nur keine Angaben zur Sache machen.

Ist auch eine Möglichkeit, die wird aber den weiteren Verlauf nur wenige Tage aufhalten.
Die Bußgeldbehörde muss den Fahrer innerhalb von 3 Monaten ab dem Tattag ermitteln, ansonsten tritt Verjährung ein. In der Regel fällt bei der weiteren Suche der erste Verdacht auf die nahen Angehörigkeiten. Das Beweisfoto wird dann mit den bei Behörden hinterlegten Fotos verglichen oder es wird auch schon mal ein Hausbesuch gemacht oder es werden die Nachbarn befragt.

Gruß Crack

Wendet Euch an einen Rechtsanwalt. Dürfte sich lohnen.

Ja sicher, aber nur für den Anwalt.

Gruß Crack

6 Like

Hallo,

laut Fallstellung sollen wir davon ausgehen, dass die Mutter einen Anhörungsbogen und keinen Zeugenfragebogen erhalten hat.

Ist die Mutter versichert, sollte sie einen Anwalt in die Akte schauen lassen. Vielleicht ist das Foto ja wirklich nicht eindeutig oder, auch das kommt vor, es gibt Fehler im Messbetrieb. Ist sie nicht versichert und auch nicht bereit, mehr Geld in die Hand zu nehmen als unbedingt nötig, sollte sie „Ja“ ankreuzen, den Bogen zurücksenden und auf einen Bußgeldbescheid hoffen.

Hat der Sohn den Anhörungsbogen erhalten, ist die Behörde schon sicher, dass sie den Richtigen am Wickel hat. Dann hilft nur noch ein Messfehler. Bei der Anhörung zu behaupten, die Mutter sei gefahren, ist dann wegen einer möglichen Strafbarkeit nicht ganz ungefährlich.

laut Fallstellung sollen wir davon ausgehen, dass die Mutter
einen Anhörungsbogen und keinen Zeugenfragebogen erhalten hat.

Das ist ungewöhnlich und wird gern verwechselt, deshalb meine Bemerkung in Richtung: Anhörungs- oder doch Zeugenfragebogen?

Ist die Mutter versichert, sollte sie einen Anwalt in die Akte
schauen lassen. Vielleicht ist das Foto ja wirklich nicht
eindeutig oder, auch das kommt vor, es gibt Fehler im
Messbetrieb.

Was meist nicht sehr sinnvoll ist, denn fast immer fällt eine SB an.
Fest installierte Anlagen sind natürlich grundsätzlich auch nicht fehlerfrei, da aber keine Änderungen an den Einstellungen vorgenommen werden müssen darf man in der Regel davon ausgehen das sie in den allermeisten Fällen fehlerfrei arbeiten. Somit zahlt man möglicherweise den Anwalt sowie einen Gutachter selbst.

Ist sie nicht versichert und auch nicht bereit,
mehr Geld in die Hand zu nehmen als unbedingt nötig, sollte
sie „Ja“ ankreuzen, den Bogen zurücksenden und auf einen
Bußgeldbescheid hoffen.

Mit der Folge das sie dadurch wenige Tage an Zeit gewinnt, am ursprünglichen Ablauf aber nichts ändert.

Hat der Sohn den Anhörungsbogen erhalten, ist die Behörde
schon sicher, dass sie den Richtigen am Wickel hat.

Aus der Fallstellung:
Soll die Mutter einfach die ihr vorgeworfene Ordnungswidrigkeit …

Bei der Anhörung zu behaupten, die
Mutter sei gefahren, ist dann wegen einer möglichen
Strafbarkeit nicht ganz ungefährlich.

Das ist mir bekannt und wurde auch nicht anderweitig beantwortet.

Gruß Crack

Zwischenfrage
Hi
was ist gegen moralinsaures Geschwätz einzuwenden?
Dann bist du hoffentlich das nächste Mal bei grüner Ampel in der Nähe von dem Versager unterwegs…

Er kann nicht Auto fahren und will nun auch noch Jemanden zur Falschaussage treiben - solche Leute kann man gar nicht genug ausbremsen…#
Gruß

Hummel

In dem Anhörungsbogen ist kein Foto aber angeblich
exisistiert ein Frontfoto als Beweis sowie ein kombiniertes
Messgerät.

Was steht GENAU auf dem Bogen?

Etwa
„Ihnen wird vorgeworfen, (…) als Führer des Fahrzeugs (…)“

Oder doch eher:
„Dem Führer des Fahrzeugs wird vorgeworfen (…)
Zur Ermittlung der betroffenen Person (…)“

Er kann nicht Auto fahren und will nun auch noch Jemanden zur
Falschaussage treiben

Trotz nochmaligem Lesens der Fragestellung konnte ich die Stelle nicht finden an der steht das die Mutter auf Drängen des Sohnes hin sich selbst der Tat bezichtigen soll. Wo steht das doch gleich? Im Übrigen ist eine Selbstbeschuldigung keine Falschaussage…
Auch bin ich am Überlegen wie man darauf kommt das jemand ungeeignet zum Autofahren ist weil er einen Rotlichtverstoß begangen hat? Sollten wir diese Ordnungswidrigkeit dann nicht vielleicht doch in den Bereich der Straftaten eingliedern?

Gruß Crack

Nun gut, ich habe es= das Drängen impliziert:

In meiner Vorstellung wird es nicht so laufen, dass die treusorgende Mutter von sich aus sagt, sie übernimmt die Strafe, sondern es könnte eine Aufforderung/Bitte dahinterstehen.

Einen Rotlichtverstoß halte ich neben einer genommenen Vorfahrt für die denkbar schlimmste Sünde, die man im Straßenverkehr begehen kann: Nichts gegen etwas zu schnelles Fahren oder falsches Parken, aber das sind lebensbedrohende Fehler, und Verkehrsteilnehmer, die Solche machen, möchte ich einfach nicht auf der Straße sehen!

Gruß

Hummel