Rotlichtverstoß ohne Blitzerfoto

Hallo Zusammen,
mein Vater hat heute Post von der Bußgeldstelle bekommen. Er sei vor kurzem über Rot gefahren und die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Mein Vater kann sich daran nicht erinnern.
Im Schreiben steht:
Beweism.: Zeuge
Zeuge: KHK Husch

Bin ich richtig in der Annahme, dass es kein Beweißfoto bzw. keine Messung gibt, da bei Beweism. nur der Zeuge erwähnt wird?

Sollte man es zugeben oder nicht?

Könnte er, wenn er den Bußgeldbescheid ausfüllt und bei der Frage ob er zugibt „JA“ ankreuzt, erstmal die Strafe abwarten und dann immernoch dagegen vorgehen oder muss er die Strafe dann annehmen?

1000 Dank schonmal!

Hallo,
Ihr Vater hat eine so genannten Anhörungsbogen erhalten. Hier soll er sich äußern, ob er zum Zeitpunkt des Verstoßes Fahrer war. Ein Foto ist vorhanden. Dieses befindet sich jedoch in der Bußgeldakte. Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt nehmen. Wenn gar nicht auf das Anhörungsschreiben geantwortet wird, kann folgendes passieren. Die Bu7ßgeldstelle gleicht duie Fotos mit den bei der Meldestelle ab und erlässt einen Bußgeldbescheid.Oder aber das Verfahren wird eingestellt und es kann unter Umständen passieren, dass eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wird. Sofern hier eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich die Sache unverzüglich einem Kollegen übergeben, damit dieser Akteneinsicht nehmen kann und weitere Schritte veranlssen kann. Hier steht immerhin ein qualifizierter Rotlichtverstoß im Raum, so dass mit einem Monat Fahrverbot zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß treten jedoch auch häufiger Fehler bei der Messung auf, so dass eine Verteidigung sinnvoll ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
[email protected]
www.verkehrsrecht-24.de

Da stimmt einiges nicht. Ich nehme an, dass ihr Vater der Halter des Pkw ist. Es hätte erst mal durch die Polizei ein Anhörbogen geschickt werden müssen. Hier steht u.a. drauf, Halterangaben, Angaben über den möglichen Fahrer. Halterangaben müssen gemacht werden. Angaben über den Fahrer müssen nicht gemacht werden, zumal es ja ein Verwandter sein könnte. Dies ist schon mal ein Formfehler. Dann kommt es darauf an, wurde geblitzt, oder ist das nur ein Anhaltspunkt, länger als eine Sek. War der Polizist im Dienst, oder privat anwegs. Sind weitere Zeugen vorhanden?

Auf jeden Fall den Verkehrsverstoß nicht zugeben. Was sehr wichtig ist, du hast ab Zustellung des Bescheides nur 14 Tg Zeit, Einspruch schriftlich zu machen.
Die Polozei muss dir nachweisen, das DU den Verstoß begangen hast, wenn sie das nicht können, wird der Vorgang eingestellt. Sollten sie einen Rechtsschutz für Verkehr haben, zum Rechtsanwalt gehen, nur er bekommt Akteneinsicht. Auch wenn ich keinen Rechtschutz habe, würde ich zu einem Rechtswalt gehen, es geht ja schließlich glaube ich um 150 EUR und 3 Punkte. Sollten sie noch Fragen haben, hier meine Tel.-Nr. 09544/987533. Ich bin von morgens 07.00 bis Nachts zu erreichen. Man kann den ganzen Umfang am besten durch ein Gespräch abklären.

Hallo Céluebabe,

grundsätzlich werden die Aussagen von Mitarbeitern von Ordnungsbehörden als „Beweis“ genommen. Auch wenn es ein Beweisfoto nicht gibt, könnte es vor Gericht eng werden, da die Aussage des/der Zeugen insbesondere wenn es z. B. ein Polizeibeamter ist, mehr Gewicht haben wird als die des Betroffenen. Die Gegenargumente des „Angeklagten“ werden in erster Linie als Schutzbehauptung eingestuft.
Fakt ist, wenn im Anhörbogen „JA“ angekreuzt wird, wird der Bußgeldbescheid sofort fertig gemacht. Allerdings kommt der Bußgeldbescheid auch, wenn die Anhörung nicht zurückgeschickt wird. Gegen den Bescheid könnte man dann Widerspruch einlegen.
Leider kann ich zu rechtlichen Hintergründen Beweislast Aussage Polizist nichts sagen.
Die Frage vielleicht mal weiter geben. Eventuell hat schon jemand Erfahrungen mit solchem Vorkommnis.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben lang überlegt ob wir zugeben sollen oder nicht. Ich habe eben mit der Bußgeldstelle telefoniert und die Dame riet mir nicht zuzugeben und in die Begründung zu schreiben, das er sich nicht sicher ist bzw. das die Ampel nicht länger als 1 Sekunde rot war.
Ich weiß nicht genau, wie ich es in der Begründung formulieren soll. Könnten Sie mir da behilflich sein?
1000 Dank!

Ohne Einblick in die Bußgeldankte würde ich von jeder Einlassung und Begründung absehen. Sie wissen ohne Einblick in die akte doch gar nicht, was Ihnen tatsächlich zur Last gelegt wird. Sofern der Halter nicht gefahren ist, gibt dieser lediglich seine Personalien an.

Wenn Sie dem Ratschlag der Behörde folgen, geben Sie ja schon indirekt zu, den Verstoß begangen zu haben. Genau aus diesem Grund kann ich keine Formulierung für ein entsprechendes Schreiben mitteilen.

Sofern alles ohne Anwalt abgewickelt werden soll, sollte der Halter - wenn möglich - verschiedene Fahrer benennen, die zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit gefahren sein könnten. Mehr nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt

Wenn sich dein Vater nicht erinnert, sollte er nachvollziehen wo er sich an diesem Tag zur fraglichen zeit befand.

Laut der Bußgeldstelle ist der einzige Beweis die Augenzeugenaussage des KriminalHauptKommissars Husch. Also kein Foto und keine Messung.

Wenn er es zugibt, indem er ja ankreuzt, nimmt er die Strafe bereits an. Diese beläuft sich bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens auf 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Mein Tipp:
Nein ankreuzen, da er sich nicht erinnern kann, und sich den Verstoß beweisen lassen. Da es kein Messung gibt steht in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Falls es dann doch weiter geht und der Staatsanwalt dem Uniformierten mehr glauben schenkt muss er immer noch Beweisen, dass dein Vater hinter dem Steuer saß. Ohne Foto ziemlich schwer. Also tritt letztenendes die Halterhaftung in Kraft und sie können deinen Vater (lediglich) zwingen ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen um zukünftige verstöße zu ahnden.

MFG patta
(Quellen:http://www.bussgeldkataloge.de/)

…habe beim durchstöbern meines W W W Kontos noch diese Frage entdeck.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nach so langer Zeit bereits beantwortet wurde.
Falls nicht, bitte nochmal melden…danke.
M.