Servus,
bei der Rückbuchung einer Überweisung wird der Weg, den diese genommen hat, genau andersrum wieder rückgängig gemacht. Die beauftragte Bank kontaktiert zu diesem Zweck die empfangende Bank und holt deren Einverständnis ein. Üblich ist, dass diese dieses Einverständnis von dem ihres Kunden abhängig macht.
Kommt nicht so sehr oft vor, aber kommt vor. Die beiden Fälle, die ich im Lauf der letzten zwanzig Jahre auf der Seite des Empfängers erlebt habe, funktionierten beide so, dass jemand irrtümlich den Datensatz für seinen Kreditoren-Zahllauf doppelt erzeugt und an die Bank übermittelt hatte und dass sein System keinen Verdacht äußerte. In einem der beiden Fälle (dem jüngeren) hatte die empfangende Bank den Betrag wegen gleichem Auftraggeber, gleichem Betrag und gleichem Verwendungszweck im selben Verarbeitungslauf gleich auf Verwahrung genommen, aber das ist keine Bedingung dafür, dass man eine Überweisung rückgängig macht.
Schöne Grüße
MM