rückbuchung einer überweisung durch die bank bei straftat

hallo

kann meine bank eine von mir getätigte überweisung zurückbuchen wenn ich nachweisen kann das eine straftat vorliegt und ich betrogen wurde.

wohl die übliche geschichte…ebay -> handy gekauft -> 700€ per überweisung bezahlz-> keine ware erhalten -> strafanzeige gestellt

Soweit ich weiß, kann eine Bank eine Überweisung nicht rückgängig machen
(bei Lastschrift sähe das anders aus).

Gruß
Dirk

Nein, wie sollte sie das können ?

Dazu müsste sie ja Zugriff auf das fremde Konto haben.

Bei Überweisung geht das nicht, bei Lastschrift schon.

Und mal am Rande, was kann die Bank dafür, das man dich hereingelegt hatte ? Sie hat deinen Auftrag zur Überweisung ausgeführt. Das wars.

Hallo,
soweit ich erfahren habe, ist das sehr schwierig. Nur wenn beide Banken kooperieren und auch nur sofort nach dem Überweisungsvorgang.
Falls man eine Person bei der betreffenden Bank kennt, ist eine Verhandlung eher erfolgreich.
Viel Glück!

Griuß Heinz

die stelle an der ich der bank eine schuld gegeben habe oder einen vorwurf gemacht hab können sie mir sicher noch zeigen

manchmal ist es besser den mund zu halten

und bitte ersparen sie uns eine antwort…danke

naja ich hab das geld eigentlich schon abgeschrieben aber man sollte eben nichts unversucht lassen…schade hätte ja klappen können

hast du es denn bei der Bank versucht?
Wir hatten einmal den Fall, daß eine falsch abgegeben Überweisung zurückgebucht wurde. Aber eben in Kooperation Bank zu Bank.

Servus,

bei der Rückbuchung einer Überweisung wird der Weg, den diese genommen hat, genau andersrum wieder rückgängig gemacht. Die beauftragte Bank kontaktiert zu diesem Zweck die empfangende Bank und holt deren Einverständnis ein. Üblich ist, dass diese dieses Einverständnis von dem ihres Kunden abhängig macht.

Kommt nicht so sehr oft vor, aber kommt vor. Die beiden Fälle, die ich im Lauf der letzten zwanzig Jahre auf der Seite des Empfängers erlebt habe, funktionierten beide so, dass jemand irrtümlich den Datensatz für seinen Kreditoren-Zahllauf doppelt erzeugt und an die Bank übermittelt hatte und dass sein System keinen Verdacht äußerte. In einem der beiden Fälle (dem jüngeren) hatte die empfangende Bank den Betrag wegen gleichem Auftraggeber, gleichem Betrag und gleichem Verwendungszweck im selben Verarbeitungslauf gleich auf Verwahrung genommen, aber das ist keine Bedingung dafür, dass man eine Überweisung rückgängig macht.

Schöne Grüße

MM

och… immer noch sauer, dass man Dich bei ebay beschissen hat ?

:blush:

Und nicht zu vergessen, in Kooperation mit dem Zahlungsempfänger. Wenn der nicht zustimmt, dann macht auch dessen Kreditinstitut nichts und wenn das nichts macht, macht das KI des Auftraggebers nichts und der Auftraggeber sieht sein Geld nicht wieder.

Kannst das auch bei Überweisungen machen, wenn du später den Betrug nachweisen kannst, wenn nicht nicht, dann sieht es schlecht aus, bin aber kein Jurist!

Die Bank hat Dein Geld in Deinem Auftrag zur Bank des Empfängers transportiert, und hat danach darauf keinen Zugriff mehr.

Du kannst Strafanzeige stellen und das Geld vom Empfänger zurückfordern.