Hallo zusammen,
da mir die Tage super geholfen wurde, versuche ich es nun ein zweites Mal, eine Frage zu stellen:
Seit einem Jahr fahre ich einen Firmenwagen, nutze diesen jedoch ausschließlich dienstlich, d.h. ich fahre damit privat keinen Kilometer - als leidenschaftlicher Radfahrer.
Da ich für ein großes Unternehmen arbeite, hat mein Arbeitgeber das Standardverfahren gewählt, dass Mitarbeiter den geldwerten Vorteile i.H.v. 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern haben und ein Fahrtenbuch führen sollen, um sich per Einkommenssteuererklärung das Geld vom Finanzamt wiederzuholen. Für die, die Auto privat nutzen, entfällt dies selbstverständlich…
Jetzt die spannende Frage, wo genau - bitte mit Abgabe der genauen Anlage sowie der exakten Zeile - ich den überzahlten Betrag (aus 12 mal xxxx Euro) eintragen muss, um das Geld vom FA erstattet zu bekommen.
Vielen Dank für Eure Mühe…
Grüße, Michael