Rückerstattung des 1% geldwerten Vorteils aus Firmenwagennutzung

Hallo zusammen,

da mir die Tage super geholfen wurde, versuche ich es nun ein zweites Mal, eine Frage zu stellen:

Seit einem Jahr fahre ich einen Firmenwagen, nutze diesen jedoch ausschließlich dienstlich, d.h. ich fahre damit privat keinen Kilometer - als leidenschaftlicher Radfahrer.
Da ich für ein großes Unternehmen arbeite, hat mein Arbeitgeber das Standardverfahren gewählt, dass Mitarbeiter den geldwerten Vorteile i.H.v. 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern haben und ein Fahrtenbuch führen sollen, um sich per Einkommenssteuererklärung das Geld vom Finanzamt wiederzuholen. Für die, die Auto privat nutzen, entfällt dies selbstverständlich… :smile:

Jetzt die spannende Frage, wo genau - bitte mit Abgabe der genauen Anlage sowie der exakten Zeile - ich den überzahlten Betrag (aus 12 mal xxxx Euro) eintragen muss, um das Geld vom FA erstattet zu bekommen.

Vielen Dank für Eure Mühe…

Grüße, Michael

Servus,

den überzahlten Betrag an Lohnsteuer / Einkommensteuer zu berechnen, ist Sache des Finanzamtes bei der Veranlagung. Diesen Betrag trägst Du überhaupt nirgendwo ein.

Die Auswertung des Fahrtenbuchs führt unter Berücksichtigung der vom Arbeitgeber mitgeteilten tatsächlichen Kosten des Autos zu drei Werten:

1 - tatsächliche Kosten der dienstlichen Fahrten
2 - tatsächliche Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte
3 - tatsächliche Kosten der privaten Fahrten

1 bleibt bei der Einkommensteuerklärung außen vor
2 wird in Anlage N Zeile 39 eingetragen
3 wird zum Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 Anlage N) hinzugerechnet, nachdem zuerst der im bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthaltene pauschal ermittelte steuerpflichtige geldwerte Vorteil aus Kfz-Nutzung abgezogen worden ist.

Die Berechnung der Werte 1 - 3 wird auf einer separaten Anlage zur Anlage N formlos und nachvollziehbar erläutert.

Das hier:

ist übrigens ziemlich falsch, mit oder ohne Grinsekürbis.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Zum besseren Verständnis: Ich nutze den Wagen ausschließlich dienstlich, d.h. keine priv. Nutzung und alle entstehenden Kosten wie Tanken Inspektionen etc. werden über Tank- bzw. Service.Karten beglichen.

So ganz schlau werde ich daraus jedoch leider nicht, denn:

zu 1: Okay
zu 2: Da enstehen keine Kosten, da ich im Home Office arbeite.
zu 3: Kosten gleich Null, da keine Nutzung

In summe heißt dass, dass ich monatl. für einen Firmenwagen bezahle, den ich nachweislich per Fahrtenbuch nur dienstlich nutze. Daher hätte ich dieses Geld gern wieder und hier schließt sich die abschließende Frage an, wo das genau im Elster-Formular einzutragen ist?

Nochmals vielen Dank!

Viele Grüße und einen schönen Sonntag, Michael

Wie gesagt:

Der Wert des pauschal versteuerten geldwerten Vorteils wird von dem bescheinigten Steuerbrutto (Zeile 6 Anlage N) abgezogen. Es muss dabei unbedingt eine separate Anlage eingereicht werden, auf der nachvollziehbar (d.h. mit abgelesenen Tachoständen und Gesamt-Kilometerleistung) dargestellt ist, wie genau die Werte berechnet sind und wie hoch die tatsächlichen Kosten / Kilometer waren (ja, das ist notwendig, auch wenn sich das in diesem konkreten Fall nicht auswirkt).

Wenn einfach bloß eine andere Zahl in Zeile 6 Anlage N eingetragen wird, wird diese bei der Veranlagung mit der vom Arbeitgeber übermittelten Zahl überschrieben, und es passiert mit der Besteuerung des geldwerten Vorteils überhaupt nichts.

Ein Homeoffice ist keine Erste Tätigkeitsstätte, weil es sich nicht um eine feste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Es werden also alle Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte im Fahrtenbuch auch so geführt und ausgewertet werden müssen. Falls der Sitz des Arbeitgebers tatsächlich nie mit dem PKW aufgesucht worden ist, muss das explizit so in der Auswertung erklärt werden.

Schöne Grüße

MM

Das komplett ausgefüllte Fahrtenbuch schicke ich natürlich - zumindest seit Deinem Hinweis - in Kopie ans FA…

Allerdings befindet sich in meinem ELSTER-Formular in Anlage N, Zeile 6 die "einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. " Vielleicht schaust Du bitte nochmals…

Vileen Dank!

Grüße, Michael

Servus,

die einbehaltene Kirchensteuer steht in Zeile 9, Feld 142.

Der Bruttoarbeitslohn steht in Zeile 6, Feld 110.

Hier ist der amtliche Vordruck Anlage N 2018:

Schöne Grüße

MM