Rückerstattung von Rentenbeiträge aus dem Jahr 1994 ohne Zinsen und Zinseszinsen?

Guten Tag,
ich habe im Jahre 1994 als Angestellter Rentenbeiträge eingezahlt.
Die Jahre davor und danach war ich selbstständig tätig und habe nicht mehr eingezahlt.
Da ich die vorgeschriebenen 60 Monate nicht erfülle, habe ich jetzt im Rentenalter eine Rückerstattung der Beiträge beantragt und die damals eingezahlte Summe ist mir auch jetzt erstattet worden.
Allerdings ohne Zins und Zinseszinsen für die 25 Jahre.

Ist das richtig so, bzw. gesetzlich so geregelt, dass man keine Zinsen bekommt?

Gruß

Es wird verzinst. Aber nicht für 25 Jahre, sondern nur bei Säumnis der Rückzahlung:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__27.html
oder:

Aber: ianal.

Das gilt immer noch.
Aber nach ein wenige weiterem lesen ziehe ich den Hinweis auf den §27 zurück. Der hier gültige müsste der §210 SGB VI sein, in dem man findet:
„Beiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.“
https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/210.html
Dass meine Vermutung richtig ist, schließe ich aus einem Kommentar zu einem Urteil des BSG. In:


steht auf der zweiten Seite der Satz:
„Denn diese Beiträge werden nicht verzinst, eine Inflation schlägt damit voll zulasten des Betroffenen durch.“

2 Like

@sporadisch
Vielen Dank für deine Antworten.
Den letzten Link hatte ich auch schon mal gelesen, leider aber nicht die 2. Seite.
Würde mich schon interessieren, ob es eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema gab oder geben wird.
Gruß Rolf