Guten Tag,
ich habe im Jahre 1994 als Angestellter Rentenbeiträge eingezahlt.
Die Jahre davor und danach war ich selbstständig tätig und habe nicht mehr eingezahlt.
Da ich die vorgeschriebenen 60 Monate nicht erfülle, habe ich jetzt im Rentenalter eine Rückerstattung der Beiträge beantragt und die damals eingezahlte Summe ist mir auch jetzt erstattet worden.
Allerdings ohne Zins und Zinseszinsen für die 25 Jahre.
Ist das richtig so, bzw. gesetzlich so geregelt, dass man keine Zinsen bekommt?
Gruß