Hallo und Frohe Weihnachten,
ich habe einen Firmenwagen, den ich nun zurückgeben muss.
Im Vertrag zu dem Fahrzeug ist angegeben, dass ich dieses in der Zentrale in Stadt A zurückgeben muss. Nun ist die Zentrale im letzten Jahr umgezogen nach Stadt B.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, ich soll das Fahrzeug zum Händler in Stadt C bringen.
Ich habe dem widersprochen und bestehe auf die Rückgabe in Stadt B, in der aktuellen Zentrale.
Mir wurde daraufhin per Email mitgeteilt, man könne mir keine Rückgabe in Stadt B anbieten, weil das Fahrzeug nach Stadt C muss.
Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich weiterhin auf Stadt B bestehe.
Zusatzinfos, falls diese relevant sind.
Ich habe selber gekündigt und direkt angeboten das Fahrzeug sofort zurückzugeben, weil ich freigestellt wurde, was abgelehnt wurde. Ich sollte das Fahrzeug bis Vertragsende behalten, da es auch eine Gehaltskopplung gibt. Dann kam die Info ich soll es nun doch schon früher zurückgeben - mit einer Frist von 2 Tagen. Am Telefon war von keinem Rückgabeort die Rede. Da ich nicht an meinem Wohnort war und die Info doch recht kurzfristig, wurde dann ein späterer Termin vereinbart. Dann kam Stadt C ins Spiel, wo ich von Anfang an widersprochen habe.
Besten Dank für eure Infos
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