Rückgabeort Firmenwagen - nach Umzug Zentrale

Hallo und Frohe Weihnachten,

ich habe einen Firmenwagen, den ich nun zurückgeben muss.

Im Vertrag zu dem Fahrzeug ist angegeben, dass ich dieses in der Zentrale in Stadt A zurückgeben muss. Nun ist die Zentrale im letzten Jahr umgezogen nach Stadt B.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, ich soll das Fahrzeug zum Händler in Stadt C bringen.

Ich habe dem widersprochen und bestehe auf die Rückgabe in Stadt B, in der aktuellen Zentrale.
Mir wurde daraufhin per Email mitgeteilt, man könne mir keine Rückgabe in Stadt B anbieten, weil das Fahrzeug nach Stadt C muss.

Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich weiterhin auf Stadt B bestehe.

Zusatzinfos, falls diese relevant sind.
Ich habe selber gekündigt und direkt angeboten das Fahrzeug sofort zurückzugeben, weil ich freigestellt wurde, was abgelehnt wurde. Ich sollte das Fahrzeug bis Vertragsende behalten, da es auch eine Gehaltskopplung gibt. Dann kam die Info ich soll es nun doch schon früher zurückgeben - mit einer Frist von 2 Tagen. Am Telefon war von keinem Rückgabeort die Rede. Da ich nicht an meinem Wohnort war und die Info doch recht kurzfristig, wurde dann ein späterer Termin vereinbart. Dann kam Stadt C ins Spiel, wo ich von Anfang an widersprochen habe.

Besten Dank für eure Infos

Editiert von MOD: X_Strom. Anonymisierende Änderungen auf Wunsch des Nutzers.

Hallo,

wenn du jetzt mal begründen würdest, was gegen die Rückgabe in C spricht, wäre der Sachverhalt etwas klarer.
Außerdem wäre die genaue und vollständige Rückgabeklausel im Vertrag auch hilfreich.
&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
wie weit sind denn A, B und C voneinander entfernt?

Hallo Wolfgang,

die Entfernung.

Stadt C - 3 Std Autofahrt + 5 Stunden Zugfahrt
Stadt B - 1 Stunde Autofahrt und Möglichkeit abgeholt zu werden

Rückgabeklausel:

Die Rückgabe des Firmenfahrzeugs durch den Arbeitnehmer erfolgt am Firmensitz in „Stadt A“ in Gegenwart eines MA der Personalabteilung. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Abholung am Wohnsitz zu vereinbaren, die Kosten hierfür trägt der Arbeitnehmer.

Besten Dank,
Carol

Editiert von MOD X_Strom:
Buchstabendreher B / C korrigiert!

Hallo,

Für mich ist Stadt B (aktuelle Zentrale) am besten gelegen von der Verbindung und Möglichkeit wieder nach Hause zu kommen.

Würde ich Stadt C zustimmen hätte ich, wenn alles glatt läuft 3 Std Autofahrt und 5 Std Zugfahrt

Besten Dank

„Da eine vertragsgemäße Rückgabe nach Wechsel des Firmensitzes unmöglich ist, biete ich Ihnen an, das Fahrzeug am neuen Firmensitz B-Stadt zurück zu geben. Ihr Angebot einer Rückgabe in der C-Stadt erfordert gegenüber der ursprünglichen Regelung in der A-Stadt eine zusätzliche Anfahrt von 2,5h und eine verlängerte Rückfahrt mit der Bahn von 4,25h. Wenn Sie auf einer Rückgabe in der C-Stadt bestehen, dann senden Sie mir bitte eine Kostenübernahmeerklärung zu, ich veranschlage einen Stundensatz in Höhe von x € zzg.l y € für das Ticket der Deutschen Bahn.“

Dankeschön dafür,

mir geht es dabei aber nicht um die Kosten.
Ich sehe es nicht ein einen ganzen Tag unterwegs zu sein für ein Unternehmen, bei dem ich nicht grundlos gekündigt habe. Wäre die Zentrale weiterhin in Stadt A, die auch Vertragsbestandteil ist, hätte ich das in Kauf genommen.