Fragen über Fragen werden hier toll beantwortet, vielleicht gibt es auch auf unsere leider nicht unkomplizierte Frage eine hoffentlich eindeutige Antwort, die wir bisher nicht finden konnten. Unsere Tochter ist nach Abschluss Ihres Studiums seit einigen Monaten im außereuropäischen Ausland. Sie hat nach Studienende noch zwei Monate in Deutschland gejobbt, um die Reisekasse etwas aufzubessern. Da ihr in der Firma, in der sie gejobbt hatte, kein 400-Euro Job angeboten werden konnte, hat sie sich – ich nehme an so ist es zu werten
– quasi selbstständig betätigt und dafür auch zwei kleine Rechnungen gestellt. Dafür hat Sie sich bei ihrer GKV neu angemeldet und selbst - also wenn wir das richtig interpretieren - freiwillig versichert.
Nach einer fast 6 Wochen andauernden Korrespondenz mit der GKV über die Unterbrechung/ Art der Weiterführung der Versicherung wurde ihr seitens der GKV (leider nur mündlich) erklärt, dass die in
diesem Zusammenhang thematisierte Anwartschaftsversicherung nicht benötigt werden würde, da sie auf jeden Fall wieder aufgenommen werden würde, wenn Sie nachweisen kann, dass sie
- vor dem Auslandsaufenthalt und
- auch im Ausland lückenlos versichert war (was Sie über eine
vorsorglich auf 1 Jahr abgeschlossene Auslandsreiseversicherung
nachweisen kann).
Sie hat auf unser Anraten noch versucht, eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, diese wurde aber nur mündlich/ telefonisch gegeben. Daraufhin hat unsere Tochter die GKV sowie die für den letzten Monats Ihres Aufenthalts in D noch abgeschlossene Anwartschaft zum Ende Mai gekündigt.
Nun zum eigentlichen Problem:
Leider ist unsere Tochter vermutlich schwerer erkrankt und es fallen möglicherweise hohe Kosten für spezielle Untersuchungen an, die natürlich durch die RKV abgedeckt sind. U. Umständen steht jedoch eine größere OP an, die sie nun aber 1. aufgrund sprachlicher Problem und 2. wegen in D ansässigen, ihr bekannter Spezialisten auf jeden Fall hier durchführen lassen möchte. Wie ist nun die Versicherungssituation?
- Sie ging und geht bisher keiner kontinuierlichen Tätigkeit nach, da Sie ja ihr Studium erst vor kurzem zu Ende gebracht hat, vorher nur einen 2-Monatsjob hatte und eigentlich erst nach dem Auslands- Reisejahr sich eine
kontinuierliche Beschäftigung auf Basis Ihres Studiums in D suchen wollte. - Die RKV zahlt nur Behandlungen im Ausland, somit sind von dort nach Einreise in D keine Leistungen mehr zu erbringen
- Derzeit besteht wie beschrieben keine GKV und – gemäß Erläuterung der GKV wegen fehlender Notwendigkeit – keine Anwartschaftsversicherung. Was passiert nun, wenn Sie nach Deutschland einreist
a) nachdem die OP im Ausland durchgeführt wurde und Sie quasi zur Nachbehandlung/ ggf. Reha nach Deutschland kommt oder
b), wenn Sie gleich zur OP nach Deutschland reist?
Wie ist die Situation? Besteht u.U. eine Versicherungslücke oder ist die GVK verpflichtet, unsere Tochter unmittelbar weiter zu versichern und entsprechende Leistungen zu erbringen? Wir sind mit dieser Fragestellung
schlicht überfordert und finden im Netz auch leider diverse widersprüchliche Aussagen und weder die Satzung der GKV noch im SGB V finden wir etwas konkretes.
Macht es Sinn, sie jetzt – quasi nachträglich noch in eine Anwartschaft zu bringen? Muss die GKV das
überhaupt annehmen? Eben Fragen über Fragen…… Schon einmal 1000 Dank für einen hoffentlich möglichen Tipp/ eine Erklärung der Sachlage, der Rahmenbedingungen und ggf. Erläuterung von Möglichkeiten, die unsere Tochter hat. Weiss wer was?