Hallo die Experten,
mein Verständnis zu einer Haftpflichversicherung ( HV ) ist, dass die in Leistung tritt wenn der Versicherungsnehmer VN einen durch sie abgedeckten Schaden verschuldet hat.
Habe VN
- bei der nachträglichen Aufnahme des polizeilichen Unfallberichtes seiner Schuldzuweisung widersprochen,
- erfolgreich den Verwarnungsgeld-Bescheid zurückgewiesen,
- dieses und erhebliche Vorschädigungen am Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten an HV mitgeteilt
dann ist es HV zwar freigestellt - in Abwägung zwischen Schadenssumme und Prozess-Risiko - den Schaden ohne Rückfrage bei VN auf eigenes Risiko zu begleichen.
Aber darf HV dann eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt vornehmen ?
Vielen Dank im Voraus für Kommentare .
Gruß
Karl