Rücktritt von Reparaturauftrag Autowerkstatt

Hallo!

Ich habe einen Schaden an meinem Auto und war dazu in einer Werkstatt, dort habe ich einen Auftrag unterschrieben, da die Versicherung aber noch erst einen Gutachter bestellte, verzog sich die ganze Sache. Nun habe ich mich dazu entschlossen, das Auto jedoch in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen, weil es dort günstiger ist (Versicherung übernimmt nur 50%). Ich hatte bereits einen Termin in der ersten Werkstatt, den ich vergessen habe abzusagen. Nun hat sich die Werkstatt bei mir gemeldet und als ich sagte, dass ich in einer anderen Werkstatt das Auto reparieren lassen möchte, meinte der Mitarbeiter, dass sie aber bereits die Teile bestellt hätten und sie nicht wieder zurückschicken können, deshalb müssten mir die Teile in Rechnung gestellt werden.

Ist das wirklich nicht möglich von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw. muss ich für die bestellten Teile aufkommen?

Moin!

Was denkst du denn, wozu man einen Vertrag unterschreibt?
Genau deswegen: Damit die Werkstatt nicht Teile bestellt und auf den Kosten sitzenbleibt.
Was hast du gedacht, welchen Zweck deine Unterschrift hat?

Verträge sind einzuhalten.

Kannst ja versuchen, ob die andere Werkstatt die Teile benutzt, wo du sie ja nun schon bezahlen musst…

Gruß, Diva

Hallo,

du hast einen Werkvertrag abgeschlossen. Für diesen gelten die Bestimmungen des BGB, darunte auch diese hier:

(§648 BGB)
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Wenn deine Werkstatt auf die Lieferung der Teile besteht, dann hole sie ab und bezahle direkt, alles gut, das wäre wohl günstiger als 5% der gesamten Auftragssume zu bezahlen und dafür genau gar keine Gegenleistung zu erhalten.

Wobei ich viele Werkstätten kenne, die trotz Auftrags von einem Stammkunden (mir) und dringlicher Bitte, die benötigten Teile vorzubestellen (damit der Wagen in einem Tag fertig wird) sagen: „Nein, niemals bestellen wir vor. Immer erst, wenn wir mit der Reparatur angefangen haben.“
Ob man es wirklich glauben soll, dass die Teile da schon liegen und - falls dem so ist - nicht gegen geringes Entgelt zurückgegeben werden können?

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Das kannst du komplett vergessen. Ersatzteile in Kommission liefern macht kein Großhändler mehr. Und das schon seit Jahren. Der bleibt nämlich genauso drauf sitzen.
Gruß
damals

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Kommt wohl drauf an.
VW Händler können wohl Teile wieder einlagern lassen - ab einem Mindestwert.
War eine Aussage vor 2 Jahren vom Ersatzteilmann hinterm Tresen.

Meine Strategie in diesem Fall wäre halt, unangekündigt dahin zu fahren und die Teile direkt abzuholen und zu bezahlen. Wenn die wirklich schon dort herumliegen, sollte das ja kein Problem sein.
Den Kostenvoranschlag sollte man dabei haben, um zu verhindern, dass die M6 Mutter auf einmal 28€ kosten soll.