Rückwirkende Prüfung der Familienversicherung, obwohl Informationen der Kasse längst vorlagen?

Hallo,
mich würde mal interessieren, was die Experten zu folgendem Fall sagen:
Vater privatversichert, Mutter gesetzlich versichert, Kinder bei Mutter familienversichert.
Im März 2018 kommt wie jedes Jahr von der GKV eine Abfrage des Einkommens zum Zweck der Prüfung der Familienversicherung (KV). Diesmal rückwirkend für den Zeitraum ab September 2016.

Der Versicherung liegt der EKSteuerbescheid für 2016 schon seit Juni 2017 vor. Aus diesem geht das Gehalt des privat versicherten Ehemannes hervor. Der Ehemann vermutet, dass er 2016 inzwischen gerade knapp oberhalb der Verdienstgrenze lag, bei der die Kinder noch familienversichert sein konnten und vermutete daher bei der Abfrage der KK in 2017, dass die Mutter eine Mitteilung bekommen würde, dass die Kinder nicht mehr familienversichert sein könnten. Das passierte aber nicht, die kinder waren weiterhin familienversichert. Vater denkt, er hat sich offenbar verrechnet oder irgendwelche Freibeträge übersehen und freut sich.

Seltsam ist jetzt aber, dass Informationen über einen Zeitraum gefordert werden, über den die Versicherung längst Bescheid weiß. Der Vater vermutet jetzt, dass die Versicherung so tun will, als hätte sie die Info vorher gar nicht gehabt, um dann rückwirkend Beiträge fordern zu können. Weil sie evtl. gar nicht das Recht dazu hätten, wenn sie es einfach nur selbst verbummelt haben?

Frage: Falls tatsächlich eigentlich die Kinder aus der Familienversicherung schon 2016 rausgefallen wären, und es die KV ist, die übersehen hat, dass die Info über das höhere Gehalt in 2016 längst vorlag, können dann trotzdem Beiträge für die KV der Kinder noch in 2018 nachgefordert werden? Oder wäre die rückwirkende Nachforderung
für einen so langen Zeitraum nur dann möglich, wenn die Mutter die entsprechenden Informationen eben nicht rechtzeitig geliefert hätte?

Ich hoffe, die Frage ist verständlich formuliert.

Danke!

Hallo,

bei der Berechnung des Gesamteinkommens für die Prüfung der Familienversicherung gelten folgende Besonderheiten:

  • vom jährlichen Brutto können 1000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen werden (ggf. zählen auch höhere nachgewiesene Werbungskosten, z.B. Fahrkosten)

  • das Kindergeld zählt nicht zum Gesamteinkommen

  • Zuschläge, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand zahlt, bleiben außen vor.

Einzelheiten:

Kann es sein, dass sich die Frage dann erübrigt? Meine Vermutung ist, dass die Krankenkasse festgestellt hat, dass nach den bisher eingereichten Unterlagen die Familienversicherung weiter Bestand hat(te). Das Ergebnis ist für die Krankenkasse aber sehr knapp, so dass die neue Überprüfung eher erfolgt als sonst üblich.

Gruß
RHW

???

Warum sollte seine Einnahmen ‚inzwischen‘ irgendwie anders geworden sein?

Wenn die Krankenversicherungen solch einen Firlefanz trieben, müssten die Beitragssätze auf ungefähr 35% festgesetzt werden, um den gewaltigen Wasserkopf zu finanzieren, der mit so einem Zeugs herumeiert.

Dass jetzt, 2018, systematisch Einkommensnachweise für frühere Jahre angefordert werden, hat wohl damit zu tun, dass diese erst jetzt, 2018, überhaupt für das Jahr wirken, für das sie gelten. Diese Einkommensnachweise wurden und werden nicht gespeichert, daher die erneute Anforderung. Die nebenher dazu beiträgt, das Verfahren einfach und die Beiträge bezahlbar zu halten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
alles, was bei der Kasse in Schriftform per Post oder digital eingeht wird archiviert und das bis zu 10 Jahren, je nachdem um was es sich handelt.
Gruss
Czauderna

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Servus,

ja, dann wird es nur zwei Möglichkeiten geben: Entweder den Einkommensnachweis in Gottes Namen noch einmal vorlegen oder weitermaulen, wie böse doch die Welt ist.

Wie es kommt, dass sich die Einnahmen für 2016 „inzwischen“ geändert haben, bleibt das Geheimnis won wezzo.

Schöne Grüße

MM