Hallo liebe Community,
habe hier einen verzwickten Fall, vielleicht wisst Ihr Rat?:
Eine Frau arbeitet vom 1.1.2016 –31.7.2016 in einer großen Einzelhandelskette als Kassiererin in
Teilzeit. Bei der Einstellung fragt die Frau extra nach, ob sie auch krankenversichert ist und alle Sozialabgaben bezahlt werden. Da ihr dies besonders wichtig ist und sie die Arbeit nur unter dieser Voraussetzung machen möchte. Ihr wird gesagt das sie selbst diesauswählen kann.
Sie wählt die Variante alle Sozialabgaben zu bezahlen (Krankenkasse, Arbeitslosengeld, Rente,
etc.). Sie wird laut Tarifvertrag in die Tarifgruppe des Einzelhandels „G2“ eingruppiert.
Auf den monatlichen Verdienstnachweisen werden alle diese Sozialabgaben extra ausgewiesen und aufgeführt und vom Lohn abgezogen. Der monatliche Verdienst der Frau beträgt dabei im Durchschnitt 420 €. Die Frau fühlt sich gut aufgehoben.
Im März 2018 ( also 1,8 Jahre später) meldet sich die Frau arbeitslos. Um ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, gibt sie auch die Zeit an, in dersie bei der Einzelhandelskette beschäftigt war.
Der Anspruch wird abgewiesen mit der Begründung, dass ein Teilzeitjob unter 450€ nicht
versicherungspflichtig ist. Auf den Hinweis der Frau, dass sie aber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit eingezahlt hat, ruft das Arbeitsamt bei der Warenhauskette an um dies zu hinterfragen.
Nun meldet sich die Einzehandelskette telefonisch bei der Frau und teilt ihr mit, es wäre damals ein Fehler bei der Eingruppierung passiert. Ein „Minijobber“ würde keine Sozialabgaben bezahlen. Um den Fehler rückgängig zu machen würde die Einzelhandelskette der Frau, die „zu viel“ bezahlten Sozial-Beiträge einfach umgehend zurückerstatten. Der Frau fällt aus allen Wolken. Auf das Arbeitslosengeld kann sie notfalls verzichten, hat aber Angst die Beiträge zur Krankenversicherung für 7 Monate nun zurückzahlen zu müssen.
Nun folgende Fragen:
1 Muss die Frau dies von der Einzelhandelskette so akzeptieren, obwohl sie dies nicht will, da sie ja von einer ordnungsgemäßen Anmeldung ausgegangen ist?
2. Muss die Arbeitnehmerin für Fehler die das Lohnbüro der Einzelhandelskette gemacht hat finanziell geradestehen z.B. Nachforderungen der Krankenkasse bezahlen?
3. Gibt es eine Verjährungsfrist /Verfallsfrist laut Tarifvertrag Verdi da der Fehler der Eingruppierung 2016 passiert Ist?
4. Was kann sie tun um sich zu wehren (Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden).
Würde mich sehr über Eure
Einschätzungen der Lage freuen.
Viele Grüße,
Anja