Rückzahlung von Sonderleistung/ Weihnachtsgeld?

Hallo,
mal angenommen, ein Arbeitnehmer ist seit 7 Jahren in einem Arbeitsverhältnis, dass an den TVÖD „angelehnt“ ist. Seit einer Betriebsvereinbarung vor 3 Jahren, nimmt er an den tariflichen Lohnsteigerungen (nicht E-Steigerungen) teil, hat jedoch keinen Tarifvertrag, vorher Festgehalt. Auch erhält er seitdem jährlich (Ende November) die Sonderzuwendung.
Im Arbeitsvertrag (von vor 7 Jahren) gibt es keine Klausel zum Thema Sonderzahlungen und/oder Weihnachtsgeld.
Nun plant der Arbeitnehmer einen Jobwechsel und möchte sich aktuell bewerben.
Es könnte passieren, dass er vor dem 31. März kündigt.
Wie ist hier die Regelung zur Rückzahlung der Sonderzuwendung/ Weihnachtsgeld?
Handelt es sich um ein tarifliches Entgelt/Sonderzuwendung obwohl kein Tarifvertrag greift?

Grüße

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der Betriebsvereinbarung (einschl evtl. Bezugnahmen auf Tarifverträge) wäre jede Aussage hier Kaffeesatzleserei.

Jedenfalls wäre eine sog. „Halteklausel“ bis zum 31.03. des Folgejahres nichts Ungewöhnliches und erst recht nichts prinzipiell Rechtwidriges.

&Tschüß
Wolfgang