Hallo,
man stelle sich folgendes vor:
In einem Gerichtsurteil wird der Beklagte verurteilt eine Schadensumme an den Kläger zurückzuzuahlen. Er macht dies aber nicht, erst als der Gerichtsvollzieher nach mehreren Terminen die Pfändung einleitet.
Im Gegenzug sollte die Warenlieferung zurückgeholt werden. Dies tat der Kläger aber auch noch nicht. Dadurch entstehen Lagerkosten, diese sind nicht unerheblich. Mittlerweile betragen diese mehr als 15 Prozent des Warenwertes und wurden noch immer nicht erstattet. Dem Kläger wurde nun eine Frist zur Abholung gesetzt, ansonsten wird die Ware vernichtet.
Nun aber meine Frage: Auf dem Garagenhof wurden zuletzt zwei Garagen aufgebrochen, darin befindliches entwendet.
Was passiert eigentlich, wenn meine Garage aufgebrochen wird und ich die Ware dadurch nicht zurück geben könnte?