Hallo Zusammen,
bei mir wurde letzten Monat eine Wärmepumpe installiert. Nun möchte ich meine Gasleitung vorübergehend stilllegen lassen.
Dies würde einmalig 71€ plus ab 2025 71€ / Jahr kosten. Eine endgültige Stilllegung wäre bei 950€ und ab 2024 bei 3000€.
Nun habe ich in der NADV §12 Abs. 4 gelesen:
4) Wird die Anschlussnutzung eingestellt, so hat der Eigentümer die auf seinen Grundstücken befindlichen Einrichtungen noch drei Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.
Kann es sein, dass ich ab 2025 keine jährliche Gebühr bezahlen muss und dass ich nach 3 Jahren den kostenfreien Abbaus der Gasleitung beauftragen darf. Wie seht Ihr das?
Vielen Dank.
Gruß
Klaus