Rückbuchung Fehlüberweisung

Hallo,

ich habe kürzlich meinen Bausparvertrag aufgelöst. Meine Bausparkasse hat fälschlicherweise den Betrag auf ein anderes Konto überwiesen. Meine Beraterin sagte mir nun, dass Sie nicht wüsste ob sie das Geld zurück holen kann bzw. wie lange dort die Fristen für solche Fälle gesetzt sind und wollte sich erkundigen.
Bevor sie mir jetzt morgen irgendwas erzählt, würde ich mich gerne vorher selber schlau machen ob das noch geht, bzw. welche Möglichkeiten ich jetzt habe an MEIN Geld zu kommen!

Vielen dank vorab!

Hallo,
die Bausparkasse hat also den Fehler gemacht? Dann brauchst du dir da eigentlich keinen Kopf machen.

Die Bausparkasse muss dir dein Geld auszahlen. Wenn die aus eigenem Verschulden falsch überweisen, müssen sie halt an dich nochmal zahlen und dann sehen, dass sie ihr geld zurück bekommen.

Rechtlich gesehen bekommt man das Geld auf jeden Fall zurück, da es ungerechtfertigte Bereicherung wäre, wenn er unrechtmäßige Empfänger das Geld behält. Dies ist aber wirklich zeitaufwändig.

Ich würde darauf pochen, dass dir das egal sei, wenn die einen Fehler machen und du nur dein Geld willst.

hallo,
wenn die bausparkasse das geld falsch überwiesen hat, ist das deren problem, nicht deins. du hast anspruch darauf, daß die gutschrift für den aufgelösten bsv umgehend auf dein konto erfolgt. laß dir da nix anderes erzählen oder dich weichklopfen.
anders verhält es sich natürlich, wenn du die falsche kto-nr an die bsk weitergegeben hast. dann mußt du warten, bis sich die bsk das geld zurück geholt hat. und das kann tage oder wochen dauern…
saludos, borito

Hallo und guten Abend,

Fehlbuchungen können sofort zurück gebucht werden, es bestehen keine Fristen.

Beim Onlinebanking kann man Fehlbuchungen direkt und selbst zurück buchen. In der Regel ist der Betrag innerhalb von 2 Tagen gut geschrieben.

Du kannst SELBST leider nichts tun, da die Bausparkasse den Betrag falsch gebucht hat. Es kann immer nur der Auftraggeber (Kontoinhaber der buchenden Bank) den Auftrag der Rückbuchung erteilen.

Ich hoffe, dass ich Dir weiter helfen konnte.

Ich wünsche noch einen schönen Abend und ein frohes Osterfest.

Manfred

Wer hat den Fehler gemacht? Die Bausparkasse? Dann haftet sie dafür, dass kann ihnen dann egal sein

Wenn die Bausparkasse Schuld hat, dann haben Sie ein Recht auf Ihr Geld. Wie die Kasse das löst ist nicht Ihr Problem.

Hallo!

Hier stehen vor der Beantwortung noch Fragen, ohne die der Sachverhalt nicht geklärt werden kann.
Wer hat die Kontonummer falsch übermittelt?
Stand die Kontonummer auf der Auflösung?
Sofern die Kontonummer durch die Bank falsch eingegeben wurde, muß sich die Bank auch kümmern.

Viele Grüße
Stephan Tenhaken

Hallo, na, das zeugt nicht gerade von Kompetenz deiner Beraterin, aber egal. :wink:)
Wenn eine falsche Empfängerkontoverbindung genommen wird, kommt es darauf an, ob diese formal existiert. Sollte sie nicht existieren, wird der Betrag automatisch nach einigen Tagen zurücküberwiesen. Falls nicht, bleibt nur ein Nachforschungsauftrag (ca. 10€, natürlich nicht bei Bankverschulden). Dann wird geforsch und berichtigt, kann einige Tage dauern. Empfängername und Kontoangaben werden erst ab sehr hohen Beträgen abgeglichen, ein falscher Name fällt also nicht weiter auf. Einen Überweisungsrückruf kann man nur so lange machen, wie der Betrag beim Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde. Das entfällt aber w/ der kurzen Bearbeitungszeiten heutzutage. Also: Kein Problem, kostet aber in jedem Fall einige Tage. Gruß, Bordeaux71

Hallo,
hast du die Kontonummer falsch bei der Bausparkasse angegeben oder hat die Bausparkasse das ganze selbst verschuldet? Wenn du es warst, dann wird das ganze wohl wie eine ganz normale Überweisung ablaufen und man kommt nur noch über den Empfänger, bzw. dessen Bank an das Geld! Wenn die Bausparkasse den Fehler gemacht hat dann muss sie sich schließlich auch darum kümmern das dein Geld wieder zurück geholt wird!

LG

Hallo,
also zuersteinmal würde ich klären, wer den Fehler gemacht hat. Sie oder die Bank. Wenn die Bank auf das falsche Konto überwiesen hat, ist sie auf jeden Fall Schadenersatzpflichtig. Wenn Sie den Fehler gemacht haben, dann besteht immer noch die Möglichkeit der Bank anzukreiden, dass die Kontonummer und der Kontoinhaber nicht übereinstimmen und dann muss das Geld zurücküberwiesen werden.
Ich sehe sehr gute Chancen, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen.

Hallo,

es ist die Aufgabe der Bausparkasse das Geld auf das richtige Konto zu überweisen. Voraussetzung Du hast das richtige Konto angegeben. Wende Dich an die Bausparkasse!

Viel Glück

VG

Martin

Hallo,
der Fehler liegt ganz klar bei der Bank. Das Geld kommt in aller Regel zurück. Deine Hausbank bzw. die Bausparkasse muss sich nur bei der Bank des fälschlichen Empfängers melden und darum bitten das Geld zurück zu erhalten. Sie kann es nicht einfach zurückbuchen, weil eine Überweisung sozusagen eine Einbahnstraße ist.

Sollte die Bank das Geld jedoch nicht zurückbekommen, keine Angst.
Der Fehler liegt bei denen und NICHT bei dir. Somit hast du einen Schadensersatzanspruch, denn die Bank ist einer Auszahlung an dich verpflichtet.

Von der Beraterin nur nicht verunsichern lassen und kein Mitleid oder Ähnliches mit dem „armen Mitarbeiter“ zeigen. Hier geht es um dein Geld!

Ich hoffe ich konnte helfen!

Hallo,

die überweisende Bank muss durch den Auftraggeber beauftragt werden, nachzuforschen, wo das Geld abgeblieben ist. Wird es dann auch nicht aufgrund des Irrtums überwiesen, müssen sie sich anwaltlichen Beistand holen und ggf. auf die Herausgabe des Geldes klagen.

Grüße und frohe Ostern

hallo, sorry für verspätete Antwort - habe erst jetzt von der Frage gelesen.
Die Bspk. muss unter Fristsetzung das Geld auf Ihr Konto überweisen. Es ist ihr Verschulden und das kann nicht zu Lasten ihres Kunden gehen.
Gruß
L.

wenn es ein fehler der bausparkasse ist müssen sie dir das geld geben.