Rückbuchungsgebühren bei Minderjährigen

Meine Tochter ist 16 Jahre alt. Sie hat für ihr Taschengeld ein Girokonto bei der Sparkasse, welches sie nicht überziehen kann. Ende August 2012 hat sie in der Pause im Kaisers gegenüber der Schule für 1,99 € eingekauft. Das Konto war aber nicht ausreichend gedeckt und es wurde rückgebucht. Kurz darauf hat Kaisers die „Schuld“ an Intercard, ein Inkassounternehmen, verkauft. Dieses hat wiederum am 13. September 14,98 € von ihrem Konto abgebucht und auch diese Buchung ging zurück. Dieses Mal hat die Sparkasse 2,- € Gebühr abgezogen. Zwischenzeitlich waren Herbstferien und wir waren verreist. Nun hat Intercard den Namen, Adresse usw. von der Bank eingefordert und erhebt dafür weitere 30 ,- €. Innerhalb von zwei Monaten ist aus den fälligen 1,99 € eine Schuld in Höhe von 48,35 € geworden! Meine Tochter hat mir nichts gesagt und dachte, da nun das Konto wieder gedeckt ist, wird der Betrag (14,98 €) einfach nochmal abgebucht. Bis nächste Woche habe ich Zeit das Geld zu überweisen. Bitte antwortet daher schnell, wenn ihr mir helfen könnt!

Meine Fragen an euch: Ist die Überweisung gleichzeitig eine Schuldanerkenntnis? Kann ich unter Vorbehalt bezahlen? Ist das überhaupt rechtens, dass einer Minderjährigen soviel Kosten auferlegt werden? Schließlich geht dies an dem Gedanken vorbei, dass Minderjährige nicht überziehen können, damit sich keine Schulden anhäufen können. Ich habe gehört, es gäbe angeblich ein Gerichtsurteil gegen Kaisers Tengelmann, dass die VerkäuferInnen Minderjährige nur mit Geheimzahl bezahlen lassen dürfen. Im Internet finde ich nichts. Abgesehen davon: das ist doch völlig unverhältnismäßig, oder? Wer weiß was?

Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße!
Woherwohin

Wir reden hier nicht von Rückbuchungsgebühren sondern von Inkassokosten… ich wage zu bezweifeln, dass die Schuld hier bei der Bank zu suchen ist.

In sofern eher eine Rechtsfrage fürs Brett allgemeine Rechtsfragen unter Einhaltung der FAQ:1129

Gruss HighQ

die Inkassokosten haben bestimmte mindestgebühren, die in diesem Fall zum Tragen kamen.
Da sich deine Tochter nicht drum geklümmert hat bzw trotz nullsaldo eingekauft hat wirst du wohl blechen müssen… es gibt da wohl kaum ermessenspielraum.

sieh es mal als lehre und erfahrung für die tochter an.