Hallo,
ich habe einen Anliegen.
Ich habe einen Bausachverständigen beauftragt, meine Eigentumswohnung zu begutachten.
Der Bauherr hat dem SV Hausverbot erteilt, so dass wir dem SV eine Vollmacht ausgestellt haben und das Datum rückwirkend eingesetzt haben.
Also: Ende April die Vollmacht erstellt, aber die Unterschrift mit dem Datum von Mitte April eingesetzt.
Eine mündliche Vollmacht bestand im Prinzip ja mit der Beauftragung des SV.
Ist hier nun der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?
Vielen Dank für eure Antworten