Rückerstattung Eventim Tickets oder Veranstalter Corona

Hallo an Alle 🙂

Folgende Frage:

Ticketrückgabe bei Eventim.

Im Januar 2020 habe ich für meine Eltern (76+79 Jahre) Tickets für November 2020 gekauft (Wert: 194EUR).

Nun…Corona…🙁

Betreffendes Konzert wurde auf Ende November 2021 vom Veranstalter verschoben.

Allerdings kann natürlich keiner 1 Jahr im voraus sagen, ob meine Eltern dann in der Lage sind, an besagten Termin teilzunehmen.

Also habe ich im Auftrag gekaufte Tickets versucht an E*** zurück zu geben. Diese Ticketbörse stellte mir nun Gutscheincodes aus, mit dem Vermerk…sie sind nur Zwischenhändler. Eine Erstattung ihrerseits sei nicht möglich. Diesbezüglich solle ich mich an den Veranstalter wenden.

Auf der HP des Veranstalters ist folgendes zu lesen: Bei Rückerstattungswünschen bezüglich Eintrittskarten zum H*** Konzert (Tournee 2020) wenden Sie sich bitte direkt dahin, wo die Karten bezahlt und gekauft wurden.

???

Ich habe 3 Emails an den Veranstalter geschrieben, ohne jegliche Reaktion zu erhalten.

Wie verhält es sich nun??

Was kann ich tun?

Nebenbei bemerkt wurden die Tickets extra auch mit einer Ticketversicherung gekauft…

Wäre toll Hilfe zu erhalten. 🙂

Hallo Claudia,

ich hatte gestern auch eine E-Mail von eventim bekommen. Im Januar 2020 Tickets für eine Veranstaltung im Januar 2021 gekauft, vor einiger Zeit schrieben sie mir, die Veranstaltung wurde auf April 2021 verschoben, das wäre auch noch ok gewesen, aber gestern meinten sie, die wurde nun auf Januar 2022 verschoben. Ich wünsche meiner Freundin von Herzen ein langes Leben, aber sie ist auch schon 79, und außerdem sollte ihre Enkelin mit (Grundschülerin), der neue Termin ist aber ein Sonntag um 19 Uhr, also viel zu spät für die Kleine. Wir haben aber die Möglichkeit, uns das Geld zurückerstatten zu lassen.

Zur Gutscheinlösung der Bundesregierung gibt Eventim zumindest an „Wird anstelle einer Erstattung ein Veranstaltergutschein ausgestellt, so kann dieser vom Inhaber jederzeit beim Erwerb eines Tickets für eine Veranstaltung des ausstellenden Veranstalters eingelöst werden. Sollte der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst werden, kann der Inhaber vom Veranstalter auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen.

Denn siehe meine Veranstaltung: erst um 3 Monate verschoben, dann aber um weitere 9 Monate, deswegen: ob das im November 2021 stattfindet, steht auch noch in den Sternen! Schaut euch auf jeden Fall auch nochmal die Versicherungsbedingungen an, denn zur Versicherung schreibt Eventim: " Im Falle einer Verschiebung eines Events durch den Veranstalter auf einen späteren Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises durch die ERGO-Versicherung; Ihr Versicherungsschutz besteht ebenso für den neuen Termin. Die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG finden Sie hier."

Also nur wegen der Verschiebung würde die Versicherung nicht zahlen, aber wenn deine Eltern aus einem der versicherten Gründe nicht zum Ersatztermin gehen können, dann schon.

Gruß
Christa

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Vielen Dank. Das hilft mir schon einmal weiter :slight_smile: