Rückerstattung Kasko-SB nach Gerichtsurteil?

Jemand hatte einen Unfall. Die Klärung mündete in einer Gerichtsverhandlung durch alle Instanzen. Dies zieht sich knapp zwei Jahre hin. Um Folgeschäden zu vermeiden, wird Fahrzeug durch Inanspruchnahme Kasko repariert, Selbstbeteiligung wird an eigene Vers.-Gesellschaft gezahlt. Urteil ergibt keine zu verteilende Schuld, 100 % an Unfallgegner. Versicherungsgesellschaft korrigiert SF-Stufe auf vorherigen Stand. Bekommt man dann die geleistete Selbstbeteiligung ebenfalls zurück? Welche Versicherung erstattet sie: die eigene oder die gegnerische? Erfolgt dies „freiwillig“ oder erst auf Antrag?
Danke für Beantwortung und viele Grüße zum Jahreswechsel
Trixxsi

Jemand hatte einen Unfall. Die Klärung mündete in einer
Gerichtsverhandlung durch alle Instanzen. Dies zieht sich
knapp zwei Jahre hin. Um Folgeschäden zu vermeiden, wird
Fahrzeug durch Inanspruchnahme Kasko repariert,
Selbstbeteiligung wird an eigene Vers.-Gesellschaft gezahlt.
Urteil ergibt keine zu verteilende Schuld, 100 % an
Unfallgegner. Versicherungsgesellschaft korrigiert SF-Stufe
auf vorherigen Stand.

Diese Korrektur passt nicht.
Wenn die gegnerische Versicherung alle Kosten übernimmt.
d.h. SB des Versicherungsnehmer, komplette Leistung der Vollkasko-Versicherung.
Dann muss die SF-Stufe entsprechend des damaligen Standes + 1-2 Jahre
korrigiert werden.

Bekommt man dann die geleistete
Selbstbeteiligung ebenfalls zurück? Welche Versicherung
erstattet sie: die eigene oder die gegnerische? Erfolgt dies
„freiwillig“ oder erst auf Antrag?

Ich empfehle Kontaktaufnahme mit der eigenen Versicherung.

Danke für Beantwortung und viele Grüße zum Jahreswechsel
Trixxsi

Gruß Merger