Rückerstattung Kosten Pflegeheim bei Abwesenheit

Hallo zusammen,

laut § 87a Abs. 1 SGB XI muss ein Pflegeheim ab dem 4. Tag voller Abwesenheit eines Bewohners Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege um mind. 25 % senken.

Laut einem Artikel der Bundesverbraucherzentrale sollten jedoch Selbstzahler auf vertragliche Regelungen in solchen Fällen achten. Wenn jetzt nichts dergleichen vertraglich geregelt wurde, gelten dann auch hier die 25 % oder hat man dann Pech gehabt, wenn das Heim nichts abziehen möchte? Ich verstehe den Paragraphen nämlich so, dass man als Selbstzahler lediglich keinen Anspruch auf mehr als 25 % hat.

Kennt sich hier jemand damit aus?

Beste Grüße und vorab vielen Dank!
Feivel