Rückerstattung ohne schriftliche Stornobestätigung?

Liebe Experten!

Ich hatte am 23.März 2023 einen Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben und 2250€ Anzahlung geleistet.

Am 3.April 2023 habe ich mit dem betreffenden Mitarbeiter diesen Kauf storniert. Wir einigten uns auf eine Stornogebühr von 900 €, er sagte, meine Anzahlung würde abzüglich der Stornogebühr zurücküberwiesen. Ich habe leider keine schriftliche Bestätigung der Stornierungsvereinbarung bekommen.
Nun warte ich seitdem auf die Rückzahlung.

Auf dem Onlineportal finde ich zu meiner Vertragsnummer die Meldung „geliefert am 28.3.“ mit einem Icon „Küchenvermessung“. Wenn ich an der Hotline frage, wie der Stand des Auftrags ist, sagt man mir, der Vertrag sei storniert.

Bis heute habe ich aber das Geld nicht zurückerhalten. Ich habe ein halbes Dutzend Emails an den Kundenservice geschrieben - keine Antwort. Ich habe ein halbes Dutzend Mal bei der Hotline angerufen - die sagen, der Vertrag sei storniert, sie würden es weitergeben.

Ich war einmal persönlich dort und der Mitarbeiter sagte, er würde sich noch einmal darum kümmern. Das war vor einer Woche.

Wie sollte ich jetzt vorgehen? Eine Mahnung schreiben kann ich vermutlich nicht, weil es kein Zahlungsziel gibt für die Rückzahlung und ich deshalb keinen Verzug angeben; und ich habe ja nichts Schriftliches habe über die Stornierung.

Was schlagt ihr mir vor?
Muss ich damit jetzt zum Anwalt?

Gruß Diva

Servus,

Du kannst aber eine (angemessene) Frist für die Rückzahlung setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird, gerät der Küchenhändler in Verzug - beiläufig kannst Du auch dann noch das Mahnverfahren ohne Anwalt weiter betreiben, wobei je nachdem, wie der Küchenhändler „drauf“ ist, ein Briefkopf von RA Ottheinrich von Prausewettur-Ungethuem LL.MM.AA & Collegen schneller und besser wirksam sein kann als das gelbe Kuvert mit dem Mahnbescheid.

Schöne Grüße

MM

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Mir gefallen deine einfallsreichen Firmennamen. :rofl:

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  • es mag selektive Wahrnehmung sein, aber ich finde es schon auffällig, wie häufig bei alten Juristendynastien kuriose, ein wenig germanisch barock wirkende Namen sind - insbesondere, wenn deren Träger sich mit allen möglichen eindrucksvollen Titeln schmücken, bei denen man sich ein bisselchen nach dem Verhältnis von Form zu Inhalt fragt.

Stimmt, „Müller und Collegen“ hätten mich nicht beeindruckt.
Obwohl das C der Kollegen auch schon in die selbe Richtung geht.

Das reicht in größeren Städten oft nicht. Da werden die Müllers dann mehr oder weniger offiziell durchnummeriert. D.h. „Müller IV“ ist dann eine durchaus gängige Bezeichnung.

Die Erstattung ist sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB).

Du hast es sogar schon getan. Jede deiner Zahlungsaufforderungen war eine Mahnung. Auf das Wort „Mahnung“ kommt es nicht an.

Der Verzug ist dadurch eingetreten, dass der Schuldner auf deine Mahnung nicht gezahlt hat (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB). Fristen spielen dabei übrigens keine Rolle.

Einmal ausdrücklich mit Anwalt drohen, dann einen solchen konsultieren. Du kannst mich auch per Message anschreiben, ich kann dir vielleicht kostenlos weiterhelfen.

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In einem Jahrzehnte zurückliegenden Rechtsstreit hieß ein beteiligter Anwalt wirklich „Streitbörger“.

@Diva: Nur aus Neugier: was war denn der Grund für dein Storno?

Ich hatte vor vier Jahren eine Küche gekauft. Der Hersteller wollte für das „Umziehen“ und Neuanordnen der Küche mehr, als ich damals bezahlt hatte.

Also wollte ich diese Küche eben verkaufen und habe eine neue Küche bestellt (die nicht mal halb so schön ist). Wartezeit bis Ende Juni.

Dann bot mir der Umzugsunternehmer an, dass er meine Küche abbauen und in der neuen Wohnung wieder aufbauen könne für 800€. Das ist selbst mit der Stornogebühr immer noch sehr viel günstiger als eine neue Küche für 4500€ und meine andere Küche für 500€ zu verscherbeln - mehr bietet einem niemand mehr, egal wie toll die Küche ist.

Also habe ich storniert.

Meine „alte“ Küche sieht in der neuen Wohnung einfach sensationell aus!

Aber der Scheiß mit „xamöM“ ist das letzte…

Grüßle

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Offtopic

Gibt es immer noch. Ist seit langem die „Haus&Hof-Kanzlei“ meines Arbeitgebers. https://www.streitboerger.de/

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Nur am Rande: man sollte damit nur drohen, wenn man auch bereit und dazu in der Lage ist, es wirklich zu tun.
Ich würde gar nicht mehr damit drohen, sondern den Juristen sofort und ohne weiteres Vorspiel nun losschicken; das Möbelhaus dürfte genügend oft Gelegenheit gehabt haben, dies abzuwenden.

Du willst das kostenlos machen?
Ich hätt da auch zwei, drei Sachen …

Ich würde statt einer offenen „Drohung“ mit einem Anwalt von einer „Prüfung der nächsten rechtlichen Schritte“ schreiben.

Und wie lange soll die Diva dann noch ihrem Geld hinterher rennen bzw. schreiben?

Alte Weisheit unter Geschäftsleuten: Die Leute, die mit dem Anwalt, der Prüfung rechtlicher Schritte, dem Weihbischof und dem Vertrauenslehrer drohen, braucht man erstmal nicht ernst zu nehmen.

Jetzt. Zum Anwalt. Mandat unterschreiben.

Was genau ist eigentlich so schlecht an der Idee, dem Möbelhaus einmal ausdrücklich schriftlich anzukündigen, die Sache einen Anwalt oder eine Anwältin abzugeben? Dies am besten mit einer Fristsetzung, aus rein psychologisch-taktischen Gründen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann man immer noch anwaltlichen Beistand holen und sollte es in der Tat auch tun.

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Schlecht im Sinne von „schädlich“ ist es natürlich nicht.

Die hat bereits 6 Emails (ein halbes Dutzend sind ungefähr 6) Mails da hin geschrieben, die ohne jegliche Reaktion blieben. Ich würde schon beim dritten Mal die Blumen vom Tisch räumen.

So geht man nicht mit Kunden um.
Da muss einmal ein Exempel statuiert werden.
Hoffentlich hat sie eine Rechtsschutzversicherung.

Wie siehst du als Jurist den Umstand, dass sie keine schriftliche Bestätigung für den Rücktritt hat?

Wie kommst Du darauf, dass da Geschriebene auch 1:1 so durchgeführt werden muss? Und wo habe ich geschrieben, dass der OP auf keinen Fall aus seine bisherige Recherche zurückgreifen darf?

Es geht darum, eine griffige Formulierung zu haben, die aufzeigen soll, dass man die Reaktion so nicht akzeptiert (der Verkäufer einen also nicht so einfach los wird) und sich dabei alle Optionen offen lässt. Es wird suggeriert, dass die nächste Eskalationsstufe eingeleitet wird … wie auch immer die aussieht.

Ich halte es halt für kontraproduktiv, wenn jemand ohne Rechtserfahrung mit Paragraphen um sich wirft und mit Anwälten droht. Sowas provoziert gerne mal eine Blockadehaltung bei der andern Partei und zeigt dem Gegenüber auch schnell, was tatsächlich dahintersteckt.

Diese Weisheit kenne ich genau umgekehrt: Wer plump mit dem Anwalt droht, ist nicht ernstzunehmen.

Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es in zahllosen Fällen sinnvoll sein kann, sich anwaltlichen Beistand zu besorgen. In der Praxis tun viele Menschen genau das. Fast immer geht dem eine Ankündigung dieser Maßnahme voraus. Es ist daher nicht sehr hilfreich, so zu tun, als sei die „Drohung“ geradezu ein Indiz dafür, dass nichts weiter passieren wird.

Die einmalige Androhung ist jedenfalls sehr sinnvoll und gehört vor der Mandatierung zu den Geboten der Fairness.

Da die Gegenseite wohl kaum wahrheitswidrig behaupten wird, das sei alles nicht so gewesen, halte ich das für unproblematisch.

wir haben uns hier komplett missverstanden!

hm…