Ein nettes Hallo an alle
Wer kann mir bei folgendem Sachverhalt Auskunft geben?
Ich habe im Rahmen meines Scheidungsverfahrens 2016 PKH erhalten.
Aufgrund eines Vertrauensbruchs zu meiner Anwältin kündigte mir diese, das Mandat. Sie erhielt aber schon PKH vom Gericht ausgezahlt, welche Ihr meines Erachtens nicht zustanden, da Mandat gekündigt war.
Meine neue Anwältin sagte, ich müsse später ihr auch in Anbetracht der neuen PKH die Verfahrensgebühr sowie Terminsgebühr zahlen. So weit verständlich.
Jetzt bekomme ich von der „neuen“ Anwältin die Rechnung mit der Regelvergütung und nicht nach Vergütung mit PKH. Somit ist die Rechnung ja über das 6 fache höher.
Darf die neue Anwältin es in dieser Form denn abrechnen?
Hast Du denn beim Gericht neue PKH beantragt und bekommen ?
Der 1. Anwältin steht das Honorar über die PKH zu, mind. für alle Arbeiten bis zur Kündigung. Ist das nicht klar ?
MfG
duck313
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Vielen Dank erst einmal für die Antwort.
Ja, ich habe neue PKH bekommen.
Das es ihr zusteht? Keine Frage. Aber sie hat beide Gebühren erst nach Mandatsniederlage bekommen zu Unrecht. Vorher habe ich privat bezahlt. Nur dann waren meine Reserven aufgebraucht. Termine, welche sie abgerechnet hat, waren erst nach Mandatsniederlage.