Rückerstattung RV-Beiträge

Hallo!

Jemand war zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bevor er in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wechselte. Nun soll es ja die Möglichkeit geben, sich die RV-Beiträge zurückerstatten zu lassen. Mit welcher Frist ist dies möglich?

Ist es durchaus überlegenswert, sich die Beiträge NICHT auszahlen zu lassen, z.B. für den Fall, dass man sich irgendwann aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt und man in der RV nachversichert wird?

Was „lohnt“ sich mehr? RV-Beiträge lagen bei ca. 100 Euro AN-Anteil pro Monat über zwei Jahre.

Grüße!

Hallo,

das kann man sich nur eingeschränkt aussuchen. Frühestens nach 2 Jahren nach Ausscheiden aus der RV-Pflicht. Man kann aber auch noch bis zum Rentenalter warten, wenn man die Wartezeit von 5 Jahren für die Altersrente nicht erreicht hat.

Viel Glück

Barmer

Hallo!

Warum „Viel Glück“?! :wink:

Wie sieht es mit den Kindererziehungszeiten aus? Es handelt sich hierbei um eine Frau, die erst im Beamtenverhältnis zwei Kinder bekommen hat. Macht es Sinn, diese Erziehungszeiten auf den Mann, der in der RV ist, zu übertragen? Ist das auch später, kurz vor Renteneintritt, noch möglich?

Grüße!

Glück kann man immer brauchen.

Das weiss ich nicht. Wenn der Mann durchgehend berufstätig war, kann er wohl kaum die Kindererziehungszeiten bekommen.

Genaues weiß die Deutsche Rentenversicherung.

Gruss

barmer

Hallo,

Wie sieht es mit den Kindererziehungszeiten aus? Es handelt sich hierbei um eine Frau, die erst im Beamtenverhältnis zwei Kinder bekommen hat. Macht es Sinn, diese Erziehungszeiten auf den Mann, der in der RV ist, zu übertragen?

Die Frage ist zunächst, ob das hinterher noch geht. Grundsätzlich kann man die teilweise oder vollständige Zuordnung auf den einen oder anderen beantragen. Rückwirkend geht das nur für die letzten zwei Monate vor Antragsabgabe.
Zum anderen bekommt ja auch die Beamtin für diese Zeiten einen Zuschlag auf ihre Pension. Da müsste man nun ganz aufgeregt rechnen und auch ein gutes Stück spekulieren, ob sich das lohnt.

Ist das auch später, kurz vor Renteneintritt, noch möglich?

Wenn die Kinder kurz vor Eintritt ins Rentenalter geboren werden, ja. Ansonsten ist dieser Zug dann meist abgefahren.
In aller Regel kennt sich mit sowas jemand bei der Bezügestelle aus. Einfach mal anrufen oder auch Kollegen fragen, zumal hier vielelicht auch noch Unterschiede zwischen verschiedenen Beamten gibt.

Grüße