Hallo!
Jemand war zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bevor er in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wechselte. Nun soll es ja die Möglichkeit geben, sich die RV-Beiträge zurückerstatten zu lassen. Mit welcher Frist ist dies möglich?
Ist es durchaus überlegenswert, sich die Beiträge NICHT auszahlen zu lassen, z.B. für den Fall, dass man sich irgendwann aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt und man in der RV nachversichert wird?
Was „lohnt“ sich mehr? RV-Beiträge lagen bei ca. 100 Euro AN-Anteil pro Monat über zwei Jahre.
Grüße!