Hallo,
Käufer A will ein Haus in BaWü kaufen. Im Grundbuch stehe - neben verschiedenen noch existierenden Grundschulden - folgendes (Fettdruck wie im Original):
Rückerwerbsvormerkung für
Lisa Larifari geb. am 11.11.1111
Hat Rang nach Abteilung III Nr. 5 aufgrund teilweiser Ausnützung des Rangvorbehalts.
Bezug: Bewilligung vom 18. Oktober 1993
Eingetragen mit Rangvorbehalt für vorrangige Grundpfandrechte bis zu xxx.xxx EURO nebst Zinsen und Nebenleistungen von 21% jährlich auf dem bisherigen Miteigentumsanteil Abteilung I Nr. 5 am 30. November 1993.
Was würde das für den Käufer bedeuten? Was müsste er beachten?
Gruß, Niels