Rückflug ohne Hinflug: Mitnahme verweigern?

Dürfen Fluggesellschaften sich weigern, einen Menschen mit gültigem Ticket mitzunehmen, wenn dieser den Hinflug hat verfallen lassen?

In dem für den Beteiligten natürlich sehr unerfreulichen Fall hatte eine Gruppe von drei Personen Flugtickets hin und zurück nach London gekauft. Eine Person erkrankte aber an Corona.
So flogen nur zwei Personen, die dritte reiste Tage später genesen per Zug nach.

Beim Einchecken in London wurde der Person völlig unerwartet erklärt, sie dürfe nicht mitfliegen, so dass diese letztlich per Zug und weiterer Hotelübernachtung sehr teuer wieder nach Hause kam.

Personen können leider schlecht Englisch. Also: Kennt ihr so etwas? Wie bewertet ihr dies?

Hi

evtl. hilft dir das hier weiter?

Gruß h.

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jetzt dazu die Gretchenfrage, wo liegt denn der Vertragspartner - z.b. außerhalb der EU wie in Engalnd?

Klm - also Niederlande.

Einzeln Gebucht oder als Pauschalreise?

Nur Flüge, keine Pauschalreise.

Der von Hexerl verlinkte Artikel von 2010 klingt ja so, als ob das übliche Praxis war, aber nicht mehr erlaubt.

Aus professioneller Sicht: Alle Airlines haben in ihren Bedingungen, dass gebuchte Rückflüge gestrichen werden, wenn der Hinflug „no show“ ist. Wendet man sich vor dem geplanten Abflug an die Fluggesellschaft oder das buchende Reisebüro, wird der Tarif in einen One-Way umgeschrieben und alles ist gut (wobei das manchmal teurer werden kann bzw. mit Gebühren behaftet ist).

Den Flug einfach nicht wahrzunehmen und auch nicht Bescheid zu sagen, ist halt, innerhalb eines Vertragsverhältnisses, auch nicht korrekt.

Ich hab jetzt nur kurz bei KLM in EINEN Tarif reingeguckt (es gibt sehr, sehr viele!). Da heisst es:
„IN CASE OF CHANGE OF POINT OF DEPARTURE OR PARTIAL USE OF THE TICKET BY THE PASSENGER FOR THE ABOVE-MENTIONED CHANGE THE PASSENGER WILL BE CHARGED A FIXED FARE COMPLEMENT OF 500EUR ALL TAXES INCLUDED.“

Bei anderen Tarifen kann es auch sein dass keine pauschale Umbuchungsgebühr von € 500,-- anfällt sondern eine Aufzahlung auf den nächst höheren Tarif oder, oder oder. Da gibt es wirklich viele Regeln die man im Einzelfall immer prüfen muß.

Das Urteil von vor ein paar Jahren bezog sich darauf, dass die Airlines ausschließlich Hin- und Rückflugtarife zu günstigen Preisen anboten. Das wurde dann später von den Gesellschaften durch die Bank geändert so dass Du jetzt relativ einfach auch one-way Flüge buchen kannst.

bye
Rolf

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Hi

es ist tatsächlich übliche Praxis - und auch heute noch definitiv erlaubt, wenn Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht wurden - es als Gruppenreise gemeinsam gebucht wurde und/oder es z.B. ein Sonderangebot war.

Der Verzicht auf den Hinflug ohne Bescheid zu sagen ist dann ein NoShow und der Rückflug wird automatisch storniert …

Es kommt also - wie immer - auf die Randbedingungen und den Einzelfall an

… ah Rolf war schneller … ich lasse es trotzdem stehen

Gruß h.

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Haben die Leute noch einen Schrieb erhalten? Der Sachverhalt gibt wenig her. Vielleicht hilft das weiter:

https://www.airhelp.com/de/nichtbefoerderung/

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Danke Rolf und Herxerl, dann ist das also vermutlich leider vollkommen rechtens. Die Person ist in London aus allen Wolken gefallen, aber hilft ja nichts.

Da ihr euch so gut auskennt, gleich die nächste Frage (bei dieser Reise ist nämlich fast alles schief gegangen, was schief gehen kann):

Die zwei Personen, die fliegen durften, mussten auch das Handgepäck abgeben, durften nicht mit in die Kabine nehmen. Und diese Gepäckstücke kamen natürlich nicht am Ankunftsort in Deutschland an… und sind seit drei Tagen verschwunden…
Eine Information an klm wurde umgehend im Internet ausgefüllt. Dort steht nun seit drei Tagen, klm sei auf der Suche, hätte aber noch nichts gefunden.

In dem Gepäck befindet sich ein für eine behinderte Person sehr wichtiger Gegenstand (der aufgrund des Stresses dummer Weise nicht rausgenommen wurde).

Gibt es etwas, was die Personen sinnvoller tun sollten, um z. B. Ansprüche sich zu erhalten? Die Suche zu beschleunigen ist ja vermutlich nicht möglich, obwohl die Person wie auf Kohlen sitzt, weil der Gegenstand so ungemein wichtig ist.

Hi Karl, das Gepäck mussten Sie abgeben weil? Wenn ein P.I.R. (property irregularity report) existiert, ob vor Ort oder im Internet erstellt, dann kann man nicht mehr machen als zu warten.

bye
Rolf

OK. Keine Ahnung, die Damen am Schalter waren wohl kpmplett überfordert und wussten auch nichts.

Sorry wenn ich widerspreche. Die Damen am Schalter sind selten ahnungslos, lassen aber halt Leute mit riesigen Handgepäckstücken einfach nicht ins Flugzeug. Und wenn jemand auf medizinisches Equipment angewiesen ist, sollte er/sie explizit darauf hinweisen und dieses Equipment im Zweifelsfall auch bei der Fluggesellschaft anmelden (lassen). Eine ordentliche Beratung im Reisebüro - beim nächsten Mal - könnte machen Frust ersparen.

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Nein, alle Reisenden mussten, unabhängig von der Größe des Gepäcks, die Sachen aufgeben. Ein Rucksack ist etwa halb so groß wie das erlaubte Höchstmaß.
Doch, die Damen waren total überfordert und extrem uninteressiert. Hätte man auf sie gehört, hätten alle das Flugzeug verpasst.
Dass man alles aufgeben musste, erfuhr die Gruppe in dem Moment, in dem die Zeit extrem knapp geworden war. In dieser Aufregung wurde dann leider das Gerät im Koffer gelassen, hätte man bei ruhigem Nachdenken nie gemacht. Dass die Zeit so knapp war, lag an dem Personal, das die Gruppe hingehalten hat. Ob das Flugzeug überbucht war und man sich darüber freute, Reisende bequem loszuwerden, weiß ich nicht.

Die Gruppe war 2,5 Std vor Abflug am Schalter, bekam aber nur die Aufforderung, eine Mail an eine bestimmte Adresse zu schicken. Hilfe, Unterstützung null. Die automatische Antwort, die dann kam (auf Englisch!), wurde vom Personal nicht verstanden, musste von den Reisenden erklärt werden! Also das war Inkompetenz gepaart mit Gefühlskälte, richtig schlimm.

Ich vermute, dass Fluggesellschaften Geld sparen, indem sie zunehmend schlecht qualifiziertes, billiges Personal an den Schaltern einsetzt. Früher wurde man mit einem Lächeln begrüßt und fühlte sich aufgenommen, Fragen wurden kompetent beantwortet. Heutzutage ist das nur noch ein unpersönlicher Vorgang. Was so lange ok ist, bis Probleme auftreten.

wo lebst du zur Zeit - hinter den NachrichtenMond? An sämtlichen Flughäfen gibt es derzeit zu wenig Personal.

https://www.zeit.de/zustimmung?url=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fmobilitaet%2F2022-07%2Flondon-flughafen-heathrow-limit-passagiere

Meine Beobschtungen beziehen sich auf die letzten Jahre, das war schon lange vor Corona so.

Hallo,

Der Verzicht auf den Hinflug ohne Bescheid zu sagen ist dann ein NoShow und der Rückflug wird automatisch storniert …

wie kommst du darauf? Dem von Rolf wiedergegebenen KLM-Text kann ich das jedenfalls nicht entnehmen und auch die Lufthansa schreibt in ihren ABB lediglich, dass sie den Flugpreis ggf. nachkalkuliert.
Und was ändert sich daran, ob jetzt der gemeine Passagier vorher Bescheid sagt oder nicht?
Interessant finde ich, dass bei der Lufthansa Passagiere mit Wohnsitz in Österreich in diesem Punkt besser gestellt werden, als alle anderen, weil bei denen u.U. die Nachkalkulation entfällt.

Gruß Pontius

Hi

Die ABB der LH wurden angepasst an deutsches Recht - der BGH hat im Ausland allerdings keine Bedeutung.

… und hier das Kapitel Rechtsfragen

Gruß h

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Das ist schon so. Die Airline geht bei einem No Show auf dem Hinflug davon aus, dass der Gast dann auch nicht zurückfliegen kann (weil er ja gar nicht da ist :-D). Im Normalfall ist dann der Rückflug halt einfach weg.

Wenn Du dann noch reklamierst und den Rückflug erstattet haben möchtest, rechnet Dir die Airline dann vor, dass der One-Way € 127,- gekostet hätte während Hin- und Rückflug 102,- gekostet haben (immer plus die ganzen Taxes). Nachvollziehbar ist das nicht weil kein Mensch weiß, zu welchem Zeitpunkt welcher Flug wieviel gekostet hat (ist ja alles dynamisch).

Bei LH steht zum Beispiel explizit in den Bedingungen: „SEQUENTIAL USE OF FLIGHT COUPONS -
THIS FARE IS ONLY VALID IF THE FLIGHTS ARE TAKEN IN THE BOOKED SEQUENCE.
OTHERWISE THE FARE WILL BE RECALCULATED BASED ON THE ACTUAL FLIGHT ROUTING.“

Nach wie vor ein schwieriges Thema welches sich allerdings bestenfalls vermeiden ließe wenn die Passagiere sich bei der Airline oder dem Reisebüro melden würden, wenn sie ihren Hinflug verpasst haben.

bye
Rolf

Danke für die Informationen! Es ist zu wünschen, dass möglichst viele Menschen dies wissen, denn zunächst wird man erst mal denken „den Flug habe ich bezahlt, damit habe ich ein Anrecht darauf“.

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