Rückforderung Bearbeitungsgebühren auch nach einem Vergleich?

Hallo,

ich habe einen Vergleich mit der Bank geschlossen (Kredit meines Ex-mannes, wo ich leider mit unterschrieben habe). Jetzt gibt es das neue Urteil bzw. Beabeitungsgebühren. Habe ich durch den Vergleich alle Rechte verwirkt? Oder kann ich noch die Bearbeitungsgebühren zurückfordern?

Hallo,

denkst du, das es sich lohnt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen, wenn man schon einen Vergleich geschlossen hat? Sollte man solche Sachen nicht vielleicht lieber abhaken?

Gruß,
Steve

Hallo,

ich habe einen Vergleich mit der Bank geschlossen (Kredit meines Ex-mannes, wo ich leider mit unterschrieben habe). Jetzt gibt es das neue Urteil bzw. Beabeitungsgebühren. Habe ich durch den Vergleich alle Rechte verwirkt? Oder kann ich noch die Bearbeitungsgebühren zurückfordern?

Vergleich bedeutet doch, dass man sich irgendwie darauf geeinigt hat, dass man weniger als eigentlich mal vereinbart zahlt? Wenn man also schon weniger zahlt, als diese Gebühren ausmachen, würde ich mir nicht mal die Mühe machen, nachzulesen, ob irgendwelche weiteren Forderungen durch den neuen Vertrag ausgeschlossen sind.
Die werden jedenfalls auf keinen Fall auf x% ihrer Forderung verzichtet haben, um nun nochmal auf x-y% zu verzichten. Denn wenn man meint, dass der neue Vertrag keinen Bestand haben sollte, dann werden die sich auch nicht mehr an ihre x% gebunden fühlen müssen.

Grüße