Hallo,
mein Vater hatte 2010 Leistungen vom Jobcenter erhalten.
Er hatte mich als Sohn in der Bedarfsgemeinschaft und auch Geld für mich erhalten als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft.
Laut Jobcenter ist der Bescheid zur Rückforderung auch an meinen Vater als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft ergangen, in dem mein Name stehen würde, da für mich Betrag x zu viel gezahlt wurde, da mein Einkommen nicht richtig erfasst wurde.
Jetzt fordert das Jobcenter das zu viel gezahlte Geld von mir zurück, da es für meinen Bedarf gezahlt wurde.
Ich bin der Auffassung, dass nicht ich der Schuldiger bin, sondern mein Vater, da er das Geld auch faktisch damals bekommen hat und der Rückzahlungsbescheid an Ihn als Vertreter der Gemeinschaft gerichtet wurde.
Stimmt meine Auffassung?