Rückforderung Taschengeld durch Sozialamt

Ich wohne seit 8 Jahren in einem 2 Fam.-Haus. Über mir wohnt ein älterer Herr. Dieser hat meinen Sohn ins Herz geschlossen, mein Sohn ist wie ein Enkel für ihn, da seine Verwandten (Neffe, Nichte, Schwester) sich nie um ihn kümmerten. Dieser Nachbar überweist seit ca. 2 Jahren monatl. 80,-- auf das Sparkonto meines Sohnes, sozusagen als Taschengeld. Nun hatte der Mann einen Schlaganfall, liegt in der Klinik und wird wohl ein Pflegefall werden. Plötzlich sind die Angehörigen da, die Wohnung wird schon ausgeräumt, etc. … Ich habe nun gehört (die Angehörigen wissen das mit dem Geld noch nicht), dass wir das ganze Geld zurückzahlen müssen, sollte die Rente des Mannes fürs Pflegeheim nicht ausreichen. Kann ich diesen Dauerauftrag stoppen? Dazu ist der alte Herr wohl nicht mehr in der Lage. Soll ich es einfach weiter laufen lassen? Ich hab mich um die finanziellen Dinge des Mannes gekümmert,ich weiß, er hat eine gute Rente (ca. 1300-1400 Euro) und bekommt in Kürze wohl noch eine LV ausgezahlt.
Vielen Dank für ein paar Tips!
Gruß Marion

Hallo Marion,

Das Geld kann fuer einen „gewissen Zeitraum“ zurueckgefordert werden. In der Regel, von dem Zeitpunkt an, wo klar war, dass der Herr ins Pflegeheim geht. Es handelt sich ja nicht um „mutwilliges verschenken“, um das Geld vor dem Amt zu retten. Dauerauftrag auf jeden Fall stornieren. Habt Ihr sonst nur Theater mit.