Rückforderung von Kreditgebühren - Bank zahlt nicht

Hallo,

im Dezember schrieb M an die Bank einen Musterbrief, in dem M. die 2008 für einen Verbraucherkreditvertrag welcher 2008 - 2011 lief, worin M. die für diesen Kredit erhobene Bearbeitungsgebühr zurückforderte.  Daraufhin bekam M. noch im Dezember ein Schreiben der Bank, worin stand, dass die Sache in Bearbeitung ist und die Bank vorsorglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, es also nicht notwendig sei, von Seiten M. verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Darauf und dass M. sein Geld auf jeden Fall wieder erhält verließ sich M.

Nun, jetzt im Januar, erhält M. einen standartisierten/maschinell erstellten Brief, worin steht, dass sie das Bearbeitungsentgelt nicht erstatten können mit nachfolgendem Textlaut, wonach sich M auch einen Grund heraussuchen kann, warum die Gebühr seitens der Bank nicht erstattet wird:
"Ungeachtet der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.5.14 u. 28.10.14 besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung des erhobenen Bearbeitungsentgelts.
Insbesondere aus den nachfolgend genannten Gründen entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung:
- Das Bearb.-entgelt wurde bereits erstattet. (trifft hier nicht zu)
- Das Bearb.-entgelt war bereits Gegenstand außergerichtl. o. gerichtl. Vergleichs. (trifft hier nicht zu)

  • Über Bearb.entgelt wurde bereits gerichtlich entschieden. (trifft hier nicht zu)
  • Anspruch auf Rückerstattg des Bearb.entgelts ist bereits verjährt, da er vor mehr als 10 Jahren entstanden ist . (trifft hier nicht zu)
  • es liegt kein Verbraucherkreditvertrag vor. (ist es denn kein Verbraucherkreditvertrag, wenn M sich einen Kredit bei der Hausbank aufnimmt zur Umschuldung?)

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Zahlungsaufforderung daher nicht nachkommen können.

Hat M. mit o.g. Kreditvertrag also keinen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen, wenn er zur Auflösung eines Dispo im Jahr 2008 einen Kreditvertrag abgeschlossen hatte bei seiner Hausbank? Die anderen Gründe treffen nicht zu. Wie könnte sich M. nun verhalten um sein Bearbeitungsentgelt noch zu bekommen? Gilt das nun als verjährt, weil M keine verjährungshemmende Maßnahme getroffen hat?

Vielen Dank

Hallo,

was hat die Bank dazu gesagt? Es soll sich doch um die Hausbank handeln, zu der Bank hat man doch Kontakt?

Alle Gründe aufzuzählen, die hier zutreffend sein könnten, wäre eine Strafarbeit.

Da es sich um ein standartisiertes/maschinell erstelltes Schreiben handelt, wäre die erste Vermutung, dass hier ein Fehler in der EDV vorliegt.

Das Problem ist nicht die Unterbrechung der Verjährung, denn die Bank hat angeblich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, das Problem könnte Fehler in der EDV sein, dass das Schreiben nicht für FantasTiger gedacht war.

Im Forum kann hier nicht geholfen werden, da muss man schon den Telefonhörer in die Hand nehmen und nachfragen; das Ergebnis der Nachfrage kann man hier gerne diskutieren.

lG

- Das Bearb.-entgelt wurde bereits erstattet. (trifft hier
nicht zu)

Das liesse sich leicht nachvollziehen. Da müsste es dann einen Buchungssatz dazu geben.

- Das Bearb.-entgelt war bereits Gegenstand außergerichtl. o.
gerichtl. Vergleichs
. (trifft hier nicht zu)

Dazu müsste es dann einen Schriftsatz geben.

  • Über Bearb.entgelt wurde bereits gerichtlich entschieden.
    (trifft hier nicht zu)

Dazu müsste es dann einen Schriftsatz geben.

  • Anspruch auf Rückerstattg des Bearb.entgelts ist bereits
    verjährt, da er vor mehr als 10 Jahren entstanden ist
    .
    (trifft hier nicht zu)

Träfe dieses zu, hat die Bank Unterlagen darüber.

  • es liegt kein Verbraucherkreditvertrag vor. (ist es denn
    kein Verbraucherkreditvertrag, wenn M sich einen Kredit bei
    der Hausbank aufnimmt zur Umschuldung?)

Scheint so, als wenn das der Grund ist.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Zahlungsaufforderung
daher nicht nachkommen können.

Also solltest Du die Bank anrufen und fragen, was auf Deinen Fall zutrifft. Bankmitarbeiter sind ja keine Unmenschen und in der Regelauch hilfsbereit. Hier im Forum kann Dir mit diesen Angaben sicher keiner helfen.

Roland

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Es ist so, am Montag hatte ich das Geld nebst Zinsen auf dem Konto *freu
Also traf doch der erste Punkt der genannten Gründe im Schreiben der Bank zu, nur dass das Schreiben vor der Gutschrift kam. Also nochmals vielen Dank!