Hallo,
im Dezember schrieb M an die Bank einen Musterbrief, in dem M. die 2008 für einen Verbraucherkreditvertrag welcher 2008 - 2011 lief, worin M. die für diesen Kredit erhobene Bearbeitungsgebühr zurückforderte. Daraufhin bekam M. noch im Dezember ein Schreiben der Bank, worin stand, dass die Sache in Bearbeitung ist und die Bank vorsorglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, es also nicht notwendig sei, von Seiten M. verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Darauf und dass M. sein Geld auf jeden Fall wieder erhält verließ sich M.
Nun, jetzt im Januar, erhält M. einen standartisierten/maschinell erstellten Brief, worin steht, dass sie das Bearbeitungsentgelt nicht erstatten können mit nachfolgendem Textlaut, wonach sich M auch einen Grund heraussuchen kann, warum die Gebühr seitens der Bank nicht erstattet wird:
"Ungeachtet der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.5.14 u. 28.10.14 besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung des erhobenen Bearbeitungsentgelts.
Insbesondere aus den nachfolgend genannten Gründen entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung:
- Das Bearb.-entgelt wurde bereits erstattet. (trifft hier nicht zu)
- Das Bearb.-entgelt war bereits Gegenstand außergerichtl. o. gerichtl. Vergleichs. (trifft hier nicht zu)
- Über Bearb.entgelt wurde bereits gerichtlich entschieden. (trifft hier nicht zu)
- Anspruch auf Rückerstattg des Bearb.entgelts ist bereits verjährt, da er vor mehr als 10 Jahren entstanden ist . (trifft hier nicht zu)
- es liegt kein Verbraucherkreditvertrag vor. (ist es denn kein Verbraucherkreditvertrag, wenn M sich einen Kredit bei der Hausbank aufnimmt zur Umschuldung?)
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Zahlungsaufforderung daher nicht nachkommen können.
Hat M. mit o.g. Kreditvertrag also keinen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen, wenn er zur Auflösung eines Dispo im Jahr 2008 einen Kreditvertrag abgeschlossen hatte bei seiner Hausbank? Die anderen Gründe treffen nicht zu. Wie könnte sich M. nun verhalten um sein Bearbeitungsentgelt noch zu bekommen? Gilt das nun als verjährt, weil M keine verjährungshemmende Maßnahme getroffen hat?
Vielen Dank