Rückforderung von Übergangsgebührnissen

Hallo Zusammen,
mein jetziger Dienstherr hat mir im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) 466,17 € Brutto ausgezahlt. Habe ich mich sehr drüber gefreut. Weil ich habe ja auch was dafür getan. Nun bin ich zeitgleich im Bezug von Übergangsgebührnissen der Bundeswehr. Die haben mir die LOB gleich wieder abgezogen. Nun stelle ich mir die Frage, warum habe ich mir den Hintern aufgerissen? Damit die Bundeswehr sich was spart? Aber die Frage stelle ich mir. Euch frage ich „darf die Bundeswehr mir das abziehen?“. Soll ja eine Belohnung sein und auch Ansporn für die Zukunft.

Danke schon mal für die Antworten.

bereits b eantwortet?

Nein. Leider nicht…