Hallo liebe Rechtsexperten,
angenommen ein Vereinsmitglied hat zur Erfüllung von Vereinsaufgaben einen Schließanlagenschlüssel für die Vereinsräumlichkeiten erhalten.
Dieses Vereinsmitglied wird nun aufgrund seines Fehlverhaltens aus dem Verein ausgeschlossen, will aber den schriftlich zurück geforderten Schließanlagenschlüssel nicht zurückgeben.
Welche Möglichkeiten bestehn für den Verein, die Rückgabe des Schlüssels zu erreichen?
Vermutlich besteht die Möglichkeit, die Schließanlage auszutauschen und die Kosten dem ehemaligen Mitglied aufzulegen. Wenn es nicht zahlt, müsste man die Summe vor Gericht einklagen - richtig?
Diese Möglichkeit des Austauschs der Schließanlage wäre die unangenehmste Variante für den Verein.
Welche Alternativen kommen in Frage?
Gerichtsvollzieher, der aufgrund eines Mahnverfahrens geschickt wird???
Vielen Dank für die Antworten.
Achim