Rückforderung von Vereinseigentum

Hallo liebe Rechtsexperten,

angenommen ein Vereinsmitglied hat zur Erfüllung von Vereinsaufgaben einen Schließanlagenschlüssel für die Vereinsräumlichkeiten erhalten.
Dieses Vereinsmitglied wird nun aufgrund seines Fehlverhaltens aus dem Verein ausgeschlossen, will aber den schriftlich zurück geforderten Schließanlagenschlüssel nicht zurückgeben.

Welche Möglichkeiten bestehn für den Verein, die Rückgabe des Schlüssels zu erreichen?

Vermutlich besteht die Möglichkeit, die Schließanlage auszutauschen und die Kosten dem ehemaligen Mitglied aufzulegen. Wenn es nicht zahlt, müsste man die Summe vor Gericht einklagen - richtig?

Diese Möglichkeit des Austauschs der Schließanlage wäre die unangenehmste Variante für den Verein.

Welche Alternativen kommen in Frage?
Gerichtsvollzieher, der aufgrund eines Mahnverfahrens geschickt wird???

Vielen Dank für die Antworten.
Achim

Hallo Achim,

ganz einfach, in Deutschland gibt es Zivilgerichte, die für solche Dinge zuständig sind. Da reicht man Klage auf Herausgabe ein, dann gibt es einen Termin, beide Seiten verhandeln streitig zur Sache, ggf. werden Zuegen gehört, und dann gibt es ein Urteil. Und wenn in dem drinsteht, dass der Schlüssel verauszugeben ist, schickt man notfalls den Gerichtsvollzieher um das Ding abzuholen, wenn es dann immer noch nicht freiwillig herausgegeben wird. Der Verurteilte zahlt die Kosten des gesamten Spaßes.

Gruß vom Wiz

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Danke Dir.

Gruß
Achim